Dies ist eine Diskussion zu Reklamation Rückerstattung Kaufbetrag innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Reklamation Rückerstattung Kaufbetrag anhand meines aufgeführten Besispieles möchte ich gern wissen, ob der Käufer das Recht auf Rückerstattung des Kaufbetrages hat. A kauft eine Wathose (wasserdicht um ins Wasser gehen zu können) für kanpp 200 €. Nach 5 Monaten wird diese an den Füßen undicht, A kann keine selbst verursachten Beschädigungen ausmachen und sendet die Hose zum Händler B mit der Bitte um Rückerstattung des Kaufbetrages. Der Händler B sagt, dass der Hersteller erst entscheiden muss, ob dies ein Garantie bzw. Gewährleistungs Fall ist. Nach knapp vier Wochen nach Warenzusendung an Händler B, schreibt B eine Mail an A in der er mitteilt, dass die Hose ausgetauscht wird bzw. eine hausinterne Gutschrift gewährt werden kann. Eine Neuliferung kann aber erst in 6-8 Wochen statt finden. A schreibt den Händler B eine Mail in der er mitteilt, dass A eine Rückerstattung des Kaufbetrages wünscht, weil die Dauer der Nachleiferung für Käufer A unzumutabr ist. Käufer A bezieht sich hier auf §437 Abs. 2 BGB und §440 BGB. Nachdem Händler B die Mail von Käufer A erhalten hat, schreibt B eine Mail an A, in der er mitteilt, dass eine Ersatzlieferung in den nächsten Tagen versendet wird und beharrt auf die Ersatzlieferung. Es gäbe keine Möglichkeit zur Rückerstattung des Kaufbetrages. Da A schon von seinem Recht der Rückerstattung gebrauch gemacht hat, ist A der Meinung, dass er die später angekündige sofortige Ersatzlieferung nicht annehmen muss und auf Rückerstattung des Kaufbetrages pocht. Was meint Ihr? Welche Wahl hat Käufer? Gruß Klasse7 |
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| AW: Reklamation Rückerstattung Kaufbetrag der käufer hat keine wahl, er kann auch nicht vom kaufvertrag zurücktreten. der §437 hat keinen 2. absatz, sondern nur eine nr. 2. die kommt aber erst zum tragen wenn nr. 1 nicht fruchtet. dh. der käufer kann zunächst nur nachbesserung, bzw. neulieferung verlangen. das ist genau, was der händler zur zeit anbietet. damit muss er sich zufrieden geben. erst wenn zweimalige nachbesserung nix bringt, darf der kunde 437 nr.2 in anspurch nehmen und vom vertrag zurücktreten. |
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| AW: Reklamation Rückerstattung Kaufbetrag Zitat:
Zitat:
---> Ein fristloser Rücktritt ist auch dann möglich, wenn der 2. Nachbesserungsversuch gescheitert war ( aber eben nicht nur dann, sondern auch dann, wenn die in § 440 BGB aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sind ). 11 |
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| AW: Reklamation Rückerstattung Kaufbetrag Für Rücktritt, muss eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt worden sein. Dies ist in meinen Augen hier nicht erfolgt! Dem Verkäufer die Ware zurückzusenden, mit dem Hinweis, den Kaufpreis zurückzuerstatten, stellt keine Ausübung des Wahlrechts der Nacherfüllung dar, wie auch keine Fristsetzung. Das der Käufer entscheidet, was er in Anspruch nimmt, ob Gewährleistung und/oder Garantie bleibt mal unbeachtet. Wenn der Verkäufer sagt, er kann erst in 6 - 8 Wochen nachliefern, ist dies ein Vorschlag. Der Käufer setzt die Frist zur Nacherfüllung! Ein Rücktrittsrecht ergibt sich, mangels Fristsetzung, aus dem genannten Fall nicht. |
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| AW: Reklamation Rückerstattung Kaufbetrag Zitat:
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| AW: Reklamation Rückerstattung Kaufbetrag Zitat:
Zitat:
Zweifellos liegt in der Rückforderung des Kaufpreises wegen des Mangels zugleich die Aufforderung zur Nacherfüllung ( sofern ein sofortiges Rücktrittsrecht nicht bestehen sollte ). Der Verkäufer darf sich mit Nacherfüllungsmaßnahmen auch nicht etwa unangemessen lange Zeit lassen mit der Begründung, der einen Sachmangel reklamierende Verbraucher habe nicht klar gemacht, ob er als Nacherfüllung eine Reparatur, oder eine Neulieferung verlangen will. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Hier hat der Verkäufer mitgeteilt, daß der Käufer frühestens nach zweieinhalb Monaten eine mängelfreie Hose nachgeliefert bekommen wird. Wenn der Käufer dann mitteilt, daß er dann von seinem Rücktrittsrecht wegen unzumutbar langer Nacherfüllungs-Dauer Gebrauch macht, dann kann der Händler nicht mehr durch Rettungsmaßnahmen ( Gutscheine, Geschenke, Express-Zusendung, .... ) seine Kaufpreisrückzahlunsgpflicht abwenden, wenn der Käufer damit nicht einverstanden ist. Zitat:
Zitat:
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| AW: Reklamation Rückerstattung Kaufbetrag Zitat:
Gruß |
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