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Rechtskraft eines OLG Urteils bei ausstehendem BGH Urteil

Dies ist eine Diskussion zu Rechtskraft eines OLG Urteils bei ausstehendem BGH Urteil innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 07.08.2009, 19:44
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Rechtskraft eines OLG Urteils bei ausstehendem BGH Urteil

Eine Firma erhebt eine Bearbeitungspauschale von 50 €, aufgrund einer von der Bank zurückgewiesenen Lastschrift. Ein solches Vorgehen ist der Firma schon vom LG Dortmund (Az.: 8 O 55/06) und dem OLG Hamm (Az.: 17 U 112/2007) untersagt worden. Sie betreiben es trotzdem weiter. Die Begründung der Firma lautet, dass noch kein letztinstanzliches Urteil vom BGH vorliegt (was aber in Kürze zu erwarten ist). Der eigentliche Vertragswert beläuft sich auf 90 €...

Wie sollten sich Betroffende nun verhalten?
1. Nur den Vertagswert bezahlen
2. Den Vertragswert und eine Bearbeitungspauschale von 10 €, da der Kunde für anfallende Mehrkosten der Transaktion, welche die Bank dem Anbieter in Rechnung stellt, aufzukommen hat. Wobei der Anbieter die Mehrkosten auf Euro und Cent nachweisen müsste.
3. Den Vertragswert von 90 € plus die 50 € Bearbeitungspauschale (unter Vorbehalt) zahlen.

Bei Variante 3:
Macht es Sinn die Rechnungen zu splitten, so dass eine eventuelle Rückvorderung nach einem BGH Urteil einfacher wird?
Wie kann man in einem solchen Fall überhaupt, wenn das letztendliche Urteil gefällt wurde, wieder an sein, dann zu unrecht bezahltes Geld kommen?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.08.2009, 19:05
V.I.P.
 
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AW: Rechtskraft eines OLG Urteils bei ausstehendem BGH Urteil

Ersichtlich dürfte dieses Unternehmen nicht zu denen gehören, die sich eines seriösen Geschäftsgebarens bedienen.

Der Kunde sollte allenfalls den Warenwert ohne jedwede Kostenpauschalen zahlen.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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