Dies ist eine Diskussion zu Rechte der Inkassounternehmen innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Rechte der Inkassounternehmen welche Forderungsrechte hat ein Inkassounternehmen? Und was hat es mit dem "Titel" auf sich, (den ein Inkassounternehmen wohl nicht hat)? Was ist ueberhaupt ein "Titel"? Vielen Dank Jacopone da Todi |
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| AW: Rechte der Inkassounternehmen Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rechte der Inkassounternehmen Danke fuer diese Antwort. Heisst das, Inkassounternehmen sind zunaechst machtlos? Oder kann ein Inkassounternehmen sich diesen Schuldtitel besorgen? Und wuerde in diesem Falle der Betroffenen (d.h. der "Schuldner", also der, von dem das Unternehmen Geld will) davon erfahren? |
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| AW: Rechte der Inkassounternehmen Zitat:
Zitat:
Ein Inkassounternehmen ist entweder im Auftrag eins Gläubigers tätig oder es kauft Forderungen eines Gläubigers auf. In jedem Fall versucht es, an die Schulden zu kommen. Dabei weist es dem Gericht nach, dass es einen Anspruch hat. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rechte der Inkassounternehmen Zuerst erfolgt ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides bei Gericht. Gegen diesen kann der Schuldner wiedersprechen. Tut er dies nicht, wird der Mahnbescheid erlassen. Daraufhin kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen. Auch gegen diesen ist ein Widerspruch möglich. |
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