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Rechte der Inkassounternehmen

Dies ist eine Diskussion zu Rechte der Inkassounternehmen innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 09:17
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Rechte der Inkassounternehmen

Hallo,

welche Forderungsrechte hat ein Inkassounternehmen? Und was hat es mit dem "Titel" auf sich, (den ein Inkassounternehmen wohl nicht hat)?
Was ist ueberhaupt ein "Titel"?

Vielen Dank
Jacopone da Todi
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  #2 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 09:47
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AW: Rechte der Inkassounternehmen

Zitat:
Zitat von Jacopone da Tod Beitrag anzeigen
...welche Forderungsrechte hat ein Inkassounternehmen?
Die gleichen wie jeder Gläubiger.
Zitat:
Und was hat es mit dem "Titel" auf sich, (den ein Inkassounternehmen wohl nicht hat)?
Was ist ueberhaupt ein "Titel"?
Eine titulierte Schuld ist gerichtlich anerkannt. Sie kann auf dem Weg der Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher beim Schuldner "kassiert" werden. Ohne solch einen Schuldtitel wird kein Gerichtsvollzieher tätig.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 09:57
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AW: Rechte der Inkassounternehmen

Danke fuer diese Antwort.
Heisst das, Inkassounternehmen sind zunaechst machtlos?
Oder kann ein Inkassounternehmen sich diesen Schuldtitel besorgen? Und wuerde in diesem Falle der Betroffenen (d.h. der "Schuldner", also der, von dem das Unternehmen Geld will) davon erfahren?
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  #4 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 10:29
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AW: Rechte der Inkassounternehmen

Zitat:
Zitat von Jacopone da Tod Beitrag anzeigen
Heisst das, Inkassounternehmen sind zunaechst machtlos?
Zunächst?
Zitat:
Oder kann ein Inkassounternehmen sich diesen Schuldtitel besorgen?
Ja, natürlich!

Ein Inkassounternehmen ist entweder im Auftrag eins Gläubigers tätig oder es kauft Forderungen eines Gläubigers auf. In jedem Fall versucht es, an die Schulden zu kommen. Dabei weist es dem Gericht nach, dass es einen Anspruch hat.

Zitat:
Und wuerde in diesem Falle der Betroffenen (d.h. der "Schuldner", also der, von dem das Unternehmen Geld will) davon erfahren?
Er wird darüber in Kenntnis gesetzt, wenn das gerichtliche Mahnverfahren in Gang kommt. Er erfährt, dass ein Mahnbescheid beantragt wurde und hat dann zwei Wochen Zeit zu widersprechen. Er kann auch im späteren Verfahren noch Widerstand leisten, das ist aber die beste Gelegenheit.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 10:55
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AW: Rechte der Inkassounternehmen

Zuerst erfolgt ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides bei Gericht.
Gegen diesen kann der Schuldner wiedersprechen.

Tut er dies nicht, wird der Mahnbescheid erlassen.

Daraufhin kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen. Auch gegen diesen ist ein Widerspruch möglich.
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