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Rechte bei Mobilvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Rechte bei Mobilvertrag innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 22.07.2011, 14:01
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Rechte bei Mobilvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,
Mal angenommen die Person P hat mit dem Mobilfunkanbieter M einen Handyvertrag abgeschlossen.
Der Mobilfunkvertrag wurde von Person P fristgerecht gekündigt, die Einzugsermächtigung wurde entzogen und die Person hat die Betätigung per Post bekommen.
2-3 Wochen nach dem Ende der Vertragslaufzeit erhält die Person vom Mobilfunkanbieter M eine E-Mail mit einem Rechnungsbetrag, welcher dann auch ein paar Tage danach vom Konto abgebucht wurde.
Allerdings war aus der Rechnung des Mobilfunkanbieters nur der Betrag ersichtlich, und nicht die Leistungen welche die Person P (angeblich) in Anspruch genommen hat.
6 Monate später erhält die Person P wieder eine Rechnung und auch wieder ohne einen Nachweis/Auflistung der erbrachten Leistungen.
Auch dieser Betrag wird wieder vom Konto abgebucht.
Daraufhin geht die Person P zu seinem Kreditinstitut (Bank) und fordert beide Abbuchungen zurück (und vergisst dem Mobilfunkbetreiber einen Grund zu nennen).
Heute erhält die Person P wieder eine Rechnung vom Mobilfunkbetreiber M, wieder nur mit dem Betrag, welcher diesmal um einiges höher ist.
Welche Rechte/Pflichten hat nun die Person P gegenüber dem Mobilfunkbetreiber M?
Wäre es für die Person P ratsam einen Anwalt einzuschalten, oder kann Person P das auch ganze über den Postweg regeln?

Mit freundlichen Grüßen
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  #2 (permalink)  
Alt 22.07.2011, 14:16
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AW: Rechte bei Mobilvertrag

bevor man gleich ne anwältin reich macht:
zuerst bei m nachzufragen, wofür diese komischen rechnungen überhaupt sein sollen.... könnte doch wirklich sein, dass sie entweser zu recht bestehen oder dass es ein versehen ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.07.2011, 15:45
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AW: Rechte bei Mobilvertrag

Eine Rechnung muss nach kurzer Recherche folgendes enthalten:
Aussteller, Leistung (Art, Menge, Preis), Zahlungsangaben.
Ohne das ist es keine Rechnung, ?vielleicht eine Mahnung?

Das Ganze klingt wie ein Abzockversuch, wenn es nicht doch ein Versehen ist. Regelmäßig kann man mit diesen Firmen nicht reden, bekommt keine Verbindung, zahlt für Anrufe...

Daher hielte ich entweder Schweigen (und Rückbuchung der Lastschriften) oder ein straffes schriftliches Vorgehen mit Zustellung der Briefe (z.B. Einschreiben mit Rückschein) für angemessen...

... und vielleicht ein kleiner Tritt ans Scheinbein der Firma: Meldung an die Bank, dass die Lastschriften gleich mehrfach trotz Entzug der Erlaubnis erfolgten (vorausgesetzt die Zustellung ließe sich belegen) - damit überschreiten sie ihre Kompetenzen und verletzen den Vertrag, den sie mit der Bank haben.
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Alt 27.07.2011, 19:05
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AW: Rechte bei Mobilvertrag

Besten Dank für die Antworten!
Person P wollte nur ein paar Tage abwarten.

Heute erhält Person P ein Schreiben/Mahnung vom Mobilfunkanbieter M.
Auch auf dieser Mahnung sind keine Einzelauflistungen zu sehen.
Vielmehr wird der eigentliche Rechnungsbetrag von Abbuchung 1 & 2 aufgeführt und es wurden noch 38 € für die entstandenen Kosten der Rückbuchung berechnet.
Eine Aussage muss ich revidieren: Person P hat die Einzugsermächtigung NICHT entzogen, aber hat das Geld zurückgebucht.
Wie sollte Person P nun weiter vorgehen?
Sollte der offene Rechnungsbetrag sowie die zusätzlichen Kosten für die Rückbuchung beglichen werden?


Viele Grüße
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  #5 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 20:55
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AW: Rechte bei Mobilvertrag

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Zitat:
zuerst bei m nachzufragen, wofür diese komischen rechnungen überhaupt sein sollen....
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