Dies ist eine Diskussion zu Rechnung mit mangelhaftem Leistungsnachweis innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Rechnung mit mangelhaftem Leistungsnachweis Die Haushaltshilfen (nehmen wir an, es sind verschiedene, nicht immer dieselbe Person) kommen, verrichten verschiedene Tätigkeiten, meist Einkaufen oder Saubermachen, und tragen Datum, Uhrzeit und jeweils geleistete Tätigkeit(en) in ein sog. Berichteblatt ein. Abgerechnet wird nicht nur nach Zeit, sondern auch nach Art der Tätigkeit. Nehmen wir nun mal an, dass einige der Mitarbeiterinnen das Berichteblatt nicht vollständig ausgefüllt haben. Sagen wir mal, da fehlen für zwei Tage die vollständigen Zeitangaben - Ankunftszeit eingetragen, aber Abfahrtszeit nicht; für einen anderen Tag fehlt der Eintrag der ausgeführten Tätigkeit(en) - stattdessen ist nur vermerkt, dass es Herrn X nicht gut geht, er Schmerzen hat. Frage: muss Herr X. die für diese Tage, wo die vollständigen Einträge fehlen, zahlen, was auch immer der Pflegedienst ihm berechnet? Sagen wir, der Pflegedienst berechnet einfach, trotz fehlener Einträge, z.B. 25.- Euro für 1 Stunde Einkauf für diese Tage (nach dem Motto: irgendwas müssen wir ja annehmen, ansetzen und in Rechnung stellen) - - obwohl die Mitarbeiterinnen an unterschiedlichen Tagen unterschiedlich lange da waren, wie aus den restlichen (vollständigen) Einträgen im Berichteblatt hervorgeht. Also teilweise waren sie eine Stunde da, teilweise nur 30 oder 45 Minuten. Und was die Tätigkeiten angeht, so gab es unterschiedliche mit entsprechend unterschiedlichen Sätzen - bloß ist nicht dokumentiert, was genau an den fraglichen Tagen ohne Einträge gemacht wurde. Frage: darf der Pflegedienst diese nicht dokumentierte Zeit/Leistungen überhaupt abrechnen? Und falls ja - wie? Wie - wenn Angaben zu Zeitdauer und/oder Tätigkeiten fehlen? |
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| AW: Rechnung mit mangelhaftem Leistungsnachweis Darf in dem Fall für die betreffenden Tage nur die Hausbesuchspauschale berechnet werden oder darf darüber hinaus auch irgendein beliebiger Betrag berechnet werden (genauer, leistungsbezogener Betrag geht ja nicht, weil die entsprechenden Angaben fehlen)? |
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| AW: Rechnung mit mangelhaftem Leistungsnachweis es darf das berechnet werden, was geleistet wurde. wie das dokumentiert wurde ist nicht entscheidend. (vielleicht haben sich die pflegekräfte das anderweitig notiert.) herr x sollte sich selber notieren, wer wann da war und was erledigt wurde, dann kann er nachhalten, ob richtig berechnet wird. |
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| AW: Rechnung mit mangelhaftem Leistungsnachweis Nehmen wir mal - wirklich rein theoretisch - an, dass keiner etwas notiert hat (die Mitarbeiter nicht und Herr X. auch nicht) und keiner von beiden sich erinnert? Weil an verschiedenen Tagen eben unterschiedliche Leistungen erbracht wurden und die Mitarbeite4r jeweils unterschiedlich lange tätig waren. - Wie wird in SO EINEM Fall abgerechnet? Hausbesuchspauschale wäre klar, kein Thema. Aber der Rest ist die Frage. Und stellen wir uns mal eine zweite Möglichkeit vor: Mitarbeiter haben sich die Zeit nirgendwo notiert, wohl aber Herr X. Und nun behauptet Mitarbeiterin, sie sei eine Stunde tätig gewesen, während es in Wirklichkeit nur 45 Minuten waren? |
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| AW: Rechnung mit mangelhaftem Leistungsnachweis Zitat:
Dann dürfen 45 Minuten abgerechnet werden. Und zwar unabhängig davon wer was behauptet und wer was dokumentiert. Ausschlaggebend ist, was tatsächlich passiert ist. |
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| AW: Rechnung mit mangelhaftem Leistungsnachweis Es stünde halt Aussage gegen Aussage. |
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| AW: Rechnung mit mangelhaftem Leistungsnachweis Sagen wir mal, es hätte sich herausgestellt, dass die Berichtemappe verschwunden ist. Entweder die Mitarbeiterin, die sie vor über 3 Wochen mitgenommen hatte, hat sie verschlampt oder der Pflegedienst. Und nun würde der Pflegedienst behaupteten, er habe die Berichtemappe nicht und deshalb müsse sie noch beim ehemaligen Patienten sein. - Ist sie aber nicht. Die Mitarbeiterin hat sie ja schon vor 3 Wochen mitgenommen. Wie sieht es nun mit einer Abrechnung aus? Was ist, wenn der Pflegedienst darauf beharrt, die Mappe MÜSSE noch beim Patienten sein (was definitiv nicht der Fall ist)? |
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| AW: Rechnung mit mangelhaftem Leistungsnachweis Der Hauspflegedienst fordert Geld. Dann muss er auch begründen können, warum seine Forderungen gerechtfertigt sind. Wenn jetzt die Berichtemappe das einzige Mittel dazu ist, dann geht der Hauspflegedienst wohl leer aus, außer die Haftung für den Verbleib der Berichtmappe wurde explizit auf Herrn X übertragen. |
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| AW: Rechnung mit mangelhaftem Leistungsnachweis Nehmen wir mal an, eine Pflegedienst-Mitarbeiterin brachte diese Berichtemappe mit in Herrn X. Wohnung, als der Pflegedienst für Herrn X. anfing tätig zu werden. Und die Mappe blieb solange in Herrn X. Wohnung liegen, wie der Pflegedienst für ihn tätig war. Und jedes Mal, wenn eine Mitarbeiterin kam, trug sie ein, wie lange sie da war und welche Tätigkeiten genau sie verrichtet hatte. Nachdem die Tätigkeiten für Herrn X. endgültig eingestellt wurden (sagen wir, nach knapp 2 Monaten), nahm eine Mitarbeiterin die Berichtemappe wieder mit. - Irgendwelche mündlichen oder schriftlichen Haftungsvereinbarungen zwischen dem Pflegedienst und Herrn X. bezüglich der Mappe gab es nicht. Wie sähe denn eine explizite Übertragung für den Verbleib der Berichtemappe auf Herrn X. aus? Geändert von Miranda (15.05.2012 um 19:14 Uhr). |
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| AW: Rechnung mit mangelhaftem Leistungsnachweis Ich habe mir das mit der Haftung immer so vorgestellt bisher: wenn jemand einen Gegenstand (in dem Fall die Berichtemappe) in der Wohnung von Herrn X. belässt, haftet Herr X. für die Mappe (solange sie eben in seiner Wohnung/seiner Obhut ist); wenn eine Mitarbeiterin die Mappe abholt und an sich nimmt, haftet diese Mitarbeiterin; und sobald die Mitarbeiterin die Mappe dem Pflegedienst ausgehändigt hat, haftet dieser. Oder sieht das mit der Haftung anders aus? |
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