Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Rchnung für unbestellte Ware

Dies ist eine Diskussion zu Rchnung für unbestellte Ware innerhalb des Forums Verbraucherrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 21:17
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 8
Keine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Rchnung für unbestellte Ware

Angenommen, jemand hat bei einer ausländischen Firma nie etwas bestellt und doch seit einem halben Jahr regelmäßig erst Werbepost und dann Lieferungen bekommen, z. B. Kinderspielkarten, Plüschtiere, usw. Diese wurden weggeworfen.

Ein Brief mit der Bitte um sofortige Einstellung jeglicher Post und dem Hinweis, nichts bestellt zu haben, wird in Form einer Sammelrechnung für alle Lieferungen beantwortet. Und das, obwohl für bisherige Lieferungen nie eine Mahnung verschickt wurde.

Frage: Ist hier ein Widerspruchsschreiben sinnvoll und mit welchem Inhalt? Darf man in so einem Fall unbestellte Post vernichten? Was könnte passieren, wenn man gar nicht reagiert?

Für Antworten und Erfahrungen bin ich sehr dankbar.

Geändert von Boschi (18.07.2011 um 22:08 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 21:33
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.737
90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Rchnung für unbestellte Ware

Zuerst einmal Beitrag umschreiben in allgemeiner Form...
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 21:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Rchnung für unbestellte Ware

§ 241a abs.1 bgb

ansonsten bitte ändern.

Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 22:12
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 8
Keine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Rechnung für unbestellte Ware

Sorry vielmals. Ist bereits geändert, ich hoffe diesmal passt es.

§ 241a Abs. 1 wäre dann ja eindeutig. Entweder die Firma weiß das und hofft, ein bestimmter Teil zahlt trotzdem. Oder sie haben sich rechtlich abgesichert und es gibt da noch einen Haken?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 22:20
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.737
90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Rchnung für unbestellte Ware

Zitat:
§ 241a Abs. 1 wäre dann ja eindeutig
das wäre dann der erste § in Deutschland, der eindeutig wäre,
wenn es nicht noch Abs. 2 gäbe.

Also, wenn man das jetzt schon weggeschmissen hat, hat man ein kleines Problem.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 22:24
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Rechnung für unbestellte Ware

man kann davon ausgehen, dass die firma ganz genau weiß, dass sie keine chance hat. das ist ne abzocke-nummer.

ich würde mich überhaupt nicht weiter mucken, das hilft sowieso nicht. die post von denen ungelesen in den müll, sonst macht man sich nur weiter verrückt. es werden sicher böse drohungen folgen, die werden allerdings zu 99,9% nicht wahr gemacht (weil die genau wissen, dass sie keine chancen haben).

@berni
ne, da hat man kein problem. die jungs müssten kommen und es wieder abholen. das tun sie erfahrungsgemäß aber nie.
zur rücksendung ist man ja nicht verpflichtet. aufheben wäre man allerdings verpflichtet gewesen - aber wie gesagt, ich seh das nicht so wild.

achso... der absatz 2, den sehe ich hier nicht zutreffend. der gilt nur dann, wenn man hätte klar erkennen können, dass es sich um ein versehen der firma handelt. mir scheint aber überhaupt kein versehen vorzuliegen, sondern eben abzock-versuch (kinderspielkarten, plüschtiere vermutlich billig-scheiss).
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 22:56
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 8
Keine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Boschi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Rechnung für unbestellte Ware

Vielen Dank schon mal.

Wenn die Forderung, sagen wir mal, 35 € beträgt, wird das wohl keiner holen.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 19.07.2011, 07:45
772 772 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 4.214
100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)  
AW: Rechnung für unbestellte Ware

Zustimmung!

Die einzige mMn mögliche sinnvolle Antwort - wenn überhaupt - wäre ein Schreiben, dass man die Forderung nicht anerkennt und "nie und nimmer" bezahlen würde. Eine solche endgültige Leistungsverweigerung schiebt der Belästigung durch endlose Mahnungen und Inkasso-Orgien den Riegel vor: Es bliebe der Firma als Einziges der Klageweg, und genau dieser dürfte unerwünscht sein!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Unbestellte Ware Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 01.10.2010 22:00
unbestellte leistung? Bürgerliches Recht allgemein 13.12.2007 15:14
unbestellte Zeitungslieferung Kaufrecht / Leasingrecht 01.12.2007 12:43
Verkäufer schickt zu viel (falsche bzw. unbestellte Ware) Kaufrecht / Leasingrecht 01.05.2006 15:11
Unbestellte Ware Verbraucherrecht 11.06.2004 13:56





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Verbraucherrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN