Dies ist eine Diskussion zu Rchnung für unbestellte Ware innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Rchnung für unbestellte Ware Ein Brief mit der Bitte um sofortige Einstellung jeglicher Post und dem Hinweis, nichts bestellt zu haben, wird in Form einer Sammelrechnung für alle Lieferungen beantwortet. Und das, obwohl für bisherige Lieferungen nie eine Mahnung verschickt wurde. Frage: Ist hier ein Widerspruchsschreiben sinnvoll und mit welchem Inhalt? Darf man in so einem Fall unbestellte Post vernichten? Was könnte passieren, wenn man gar nicht reagiert? Für Antworten und Erfahrungen bin ich sehr dankbar. Geändert von Boschi (18.07.2011 um 22:08 Uhr). |
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| AW: Rchnung für unbestellte Ware Zuerst einmal Beitrag umschreiben in allgemeiner Form... |
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| AW: Rchnung für unbestellte Ware |
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| AW: Rechnung für unbestellte Ware Sorry vielmals. Ist bereits geändert, ich hoffe diesmal passt es. § 241a Abs. 1 wäre dann ja eindeutig. Entweder die Firma weiß das und hofft, ein bestimmter Teil zahlt trotzdem. Oder sie haben sich rechtlich abgesichert und es gibt da noch einen Haken? |
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| AW: Rchnung für unbestellte Ware Zitat:
wenn es nicht noch Abs. 2 gäbe. Also, wenn man das jetzt schon weggeschmissen hat, hat man ein kleines Problem. |
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| AW: Rechnung für unbestellte Ware man kann davon ausgehen, dass die firma ganz genau weiß, dass sie keine chance hat. das ist ne abzocke-nummer. ich würde mich überhaupt nicht weiter mucken, das hilft sowieso nicht. die post von denen ungelesen in den müll, sonst macht man sich nur weiter verrückt. es werden sicher böse drohungen folgen, die werden allerdings zu 99,9% nicht wahr gemacht (weil die genau wissen, dass sie keine chancen haben). @berni ne, da hat man kein problem. die jungs müssten kommen und es wieder abholen. das tun sie erfahrungsgemäß aber nie. ![]() zur rücksendung ist man ja nicht verpflichtet. aufheben wäre man allerdings verpflichtet gewesen - aber wie gesagt, ich seh das nicht so wild. achso... der absatz 2, den sehe ich hier nicht zutreffend. der gilt nur dann, wenn man hätte klar erkennen können, dass es sich um ein versehen der firma handelt. mir scheint aber überhaupt kein versehen vorzuliegen, sondern eben abzock-versuch (kinderspielkarten, plüschtiere vermutlich billig-scheiss). |
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| AW: Rechnung für unbestellte Ware |
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| AW: Rechnung für unbestellte Ware Zustimmung! Die einzige mMn mögliche sinnvolle Antwort - wenn überhaupt - wäre ein Schreiben, dass man die Forderung nicht anerkennt und "nie und nimmer" bezahlen würde. Eine solche endgültige Leistungsverweigerung schiebt der Belästigung durch endlose Mahnungen und Inkasso-Orgien den Riegel vor: Es bliebe der Firma als Einziges der Klageweg, und genau dieser dürfte unerwünscht sein! |
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