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Quad Gutschein - Auszahlung

Dies ist eine Diskussion zu Quad Gutschein - Auszahlung innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.08.2011, 19:16
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Quad Gutschein - Auszahlung

Hallo,

Angenommen, Person A hat einen ca. 2 Jahre alten "Gutschein über ein Quad für 24h". Verleiher B verleiht aber mittlerweile nicht mehr.
B besitzt aber eine Gaststätte und möchte, dass der Gutschein
"abgegessen" wird anstatt ihn auszuzahlen. Hat Person A Anspruch
auf Auszahlung ? Wo wäre dies geregelt?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 24.08.2011, 19:38
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AW: Quad Gutschein - Auszahlung

Wenn der Gutschein explizit über eine Quad Fahrt ausgestellt ist, kann man ihn nicht in Schnitzel wandeln. Wie es allerdings aussieht wenn das Geschäft gar nimma existiert weiß ich nicht
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 01:25
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AW: Quad Gutschein - Auszahlung

Zitat:
Zitat von Speedy7006 Beitrag anzeigen
Angenommen, Person A hat einen ca. 2 Jahre alten "Gutschein über ein Quad für 24h".
Welche (juristische) Person ist auf dem Gutschein als Aussteller bezeichnet?

a) eine natürliche Person X
b) eine juristische Person Y ( Verein der Quadfreunde, Quadverleih GmbH, ... )

Zitat:
Verleiher B verleiht aber mittlerweile nicht mehr.
Existiert die Person des Verleihers noch? Wenn sie sich "aufgelöst" hätte, müßte sich A ggf. an denjenigen wenden, der zur Abwicklung ihres Restvermögens berufen ist.

Zitat:
B besitzt aber eine Gaststätte und möchte, dass der Gutschein
"abgegessen" wird anstatt ihn auszuzahlen.
War die natürliche Person B Gutscheinaussteller? Dann haftet er auch dann noch auf "Gutscheineinlösung", wenn er derzeit keine Quad-Verleihdienstleistungen mehr anbietet.

Zitat:
Hat Person A Anspruch auf Auszahlung ? Wo wäre dies geregelt?
Gutscheine sind "kleine Inhaberpapiere" im Sinne von § 807 BGB; wenn der Aussteller dem Gutscheininhaber nicht gemäß § 793 BGB leistet, könnte (nach Fristsetzung) vermutlich "Schadensersatz statt der Leistung" verlangt werden, d.h. es könnte Schadensersatz in Höhe des Werts der auf dem Gutschein genannten Leistung verlangt werden.

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auszahlung, gutschein, quad

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