Dies ist eine Diskussion zu Produktionsfehler innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Produktionsfehler
__________________ Wie könnt ihr es wagen!? Ich habe für dieses Land gekämpft!! |
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| AW: Produktionsfehler Zitat:
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aber vielleicht war das in dem fall so gewollt, dass das logo auf dme kopf steht...? |
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| AW: Produktionsfehler Zitat:
Nein. Man dürfte noch nichteinmal eine von Coca Cola(!) mit brauner Limonade befüllte Glasflasche als "mangelhaft" im Sinne von § 434 BGB beanstanden, wenn das Getränk nach einem fremdartigen neuen Rezept gebraut wäre, die Flasche nicht die "richtige" ( markenrechtlich geschützte ) Coca-Cola-Form hätte und mit verunstalteten Markennamen ( "Kocah Kolah" ) und Logos versehen wäre. Zitat:
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11 Geändert von once (03.01.2012 um 00:02 Uhr). Grund: ... |
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| AW: Produktionsfehler Zitat:
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| AW: Produktionsfehler Zitat:
Wenn dies fälschlicherweise ( d.h. vom Fälscher ) so gemacht wurde, dann ist es ein (Rechts-)Mangel [ nicht etwa wegen der verdrehten Orientierung, sondern allein wegen der fehlenden Zustimmung des Markeninhabers!!]; wenn es vom Markeninhaber ( absichtlich oder irrtümlich ) verkehrt herum aufgenäht wurde, dann ist es kein Sachmangel. Zitat:
Die Übereinstimmung von benutztem und ( als Marke ) eingetragenen/geschütztem Markenzeichen stellt aber keine Eigenschaft dar, die "die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann." Die Erwartung einer Käuferin, eine ihr vom Markeninhaber (oder mit dessen Zustimmung ) angebotene Ware sei mit einem ihr geläufigen Markenzeichen versehen, ist höchstens durch das vorausgegangene Verhalten(!) des Anbieters gerechtfertigt, seine Waren mit einem Markenzeichen gekennzeichnet in den Verkehr zu bringen. Die ART der Ware ( Schuhe, Auto, Kühlschrank, ... ) rechtfertigt jedoch keine Erwartung einer Anbringung ( geschweige denn einer bestimmten Orientierung einer Anbringung ) von Markenzeichen auf den betreffenden Waren. ---> Ein fehlendes/anders geschriebenes/umgestaltetes/umorientiertes Markenzeichen stellt keinen Sach- oder Rechtsmangel dar, sofern nur die Ware vom Inhaber des "richtigen" Markenzeichens in den Verkehr gebracht wurde. 11 |
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| AW: Produktionsfehler Zitat:
wenn ich nen mercedes kauf und der stern falschrum auf der motorhaube prangt.... dann schon. ich durfte von der art der sache (auto der marke mercedes!) erwarten, dass auch mein neuer, genau wie alle anderen mercedes einen richtig rummen stern hat. bei ner markensache gehört das richtig-plazierte logo dazu. alles andere is mangelhaft. |
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| AW: Produktionsfehler Zitat:
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| AW: Produktionsfehler soso, dann willst du also behaupten, der falschrum-mercedes-stern wär kein sachmangel...? |
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| AW: Produktionsfehler http://imageshack.us/f/855/nikej.jpg/ Eine Cola Flasche die man ein mal trinkt und weg wirft ist wohl was Anderes als ein 160 Euro Premiumschuh den man 1-2 Jahre anhat und den die Leute am Fuß bemerken...dies ist eindeutig ein Produktionsfehler und so nicht gewollt und auch keine Fälschung...Laut Filiale nur 6 Monate Gewährleistung und man hätte es sofort merken müssen...aus "Kullanz" trotzdem eingetauscht, aber kein Bargeld, entweder neue oder Gutschein im Warenwert für Andere Schuhe.
__________________ Wie könnt ihr es wagen!? Ich habe für dieses Land gekämpft!! Geändert von Schoeneberg30 (03.01.2012 um 21:10 Uhr). |
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| AW: Produktionsfehler Zitat:
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Der Ablauf der 6-Monatsfrist "nützt" dem Verkäufer nur in solchen Fällen, in denen streitig ist, OB der beanstandete Zustand überhaupt ein Mangel ist, und falls ja, ob er bereits bei der Auslieferung vorgelegen hatte - denn nach Ablauf von 6 Monaten müßten Verbraucher ( wie alle anderen Käufer von Beginn an ) im Zweifel die Anfangsfehlerhaftigkeit beweisen, wenn sie strittig wäre. Zitat:
"Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat." § 276 BGB "Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt." Der Schuhverkäufer könnte Nacherfüllungsleistungen wegen einer (von ihm als Sachmangel anerkannten ) Schuhbeschaffenheit nur dann nach § 442 BGB verweigern, wenn er - entweder nachweist, daß die Käuferin tatsächlich KENNTNIS von dem verkehrt angebrachten Logo hatte, - oder wenn die Unkenntnis des Aufnäh-Fehlers VOR dem Kaufentschluß auf grobe Fahrlässigkeit der Käuferin, d.h. auf eine geradezu sträfliche Vernachlässigung minimalster Sorgfalt zurückzuführen wäre, wie sie von jeder gewöhnlichen Schuhkäuferin erwartet werden könnte. Das erscheint hier mehr als zweifelhaft: wem beim Schuhkauf nicht sofort auffällt, daß ein Markenzeichen ungewöhnlich orientiert angebracht ist, dem ist keine "grobe Fahrlässigkeit" zum Vorwurf zu machen. Zitat:
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