Dies ist eine Diskussion zu Probleme mit der Einlösung von bahn.bonus Punkten innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Probleme mit der Einlösung von bahn.bonus Punkten also mal rein hypothetisch ![]() Herr X hatte zum Zeitpunkt t1 eine gültige Bahncard und löste 1500 bahn.bonus Punkte auf der Internetseite der Bahn ein (diese stammten von LIDL Tickets). Die Bahn konnte aus technischen Gründen die Buchung nicht sofort durchführen sondern erst zum Zeitpunkt t2. Über diese Verspätung ärgerte sich bereits Herr X, da es im Wortschlaut "schon werden Ihnen die Punkte gutgeschrieben" hieß. Weiterhin hatte Herr X zum Zeitpunkt t2 keine gültige Bahncard mehr, weshalb ihm überhaupt keine Punkte gutgeschrieben wurden. Zum Zeitpunkt t3 weigert sich die Bahn beharrlich, ihm die Punkte gut zu schreiben (z.B. auf sein neues bahn.bonus Konto) und behauptet sogar, er habe garkeine Punkte eingetragen. Dies kann Herr X aber durch den Schriftverkehr zum Zeitpunkt t1, Frau Y als Zeugin und durch die Existenz der Gutscheincodes eindeutig belegen. Durch diese Umstände verzichtete Herr X bereits auf eine freie Hin- und Rückfahrt als Prämie, Gegenwert 258 Euro (zwei einfache Fahrten). Meine Frage nun: Welche Rechtsmittel stehen Herrn X zur Verfügung? Viele Grüße |
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| AW: Probleme mit der Einlösung von bahn.bonus Punkten Zitat:
Wie die Erfolgsaussichten der einzelnen Schritte sind, dürfte zu einem nicht unwesentlichen Teil davon abhängen, was konkret in den Gutscheinbedingungen versprochen wird, inwieweit diese Gutscheine die Bahn binden, aus welchem Grund die Bonuspunkte nicht sofort gutgeschrieben wurden und ob die Punkte nach den Bestimmungen der Bahncard bzw des Gutscheinsystems übertragbar oder auszahlbar sind. |
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| AW: Probleme mit der Einlösung von bahn.bonus Punkten vielen Dank. Den Online Mahnbescheid kenne ich schon. Wie funktioniert das mit der Klage? Was muss Herr X beim Ausfüllen beachten? Schriftverkehr, etc. kann man ja erstmal nicht anhängen. |
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| AW: Probleme mit der Einlösung von bahn.bonus Punkten Zitat:
Das Gericht wird im Klageverfahren feststellen, ob auf Grundlage der von der Partei (!) beigebrachten Beweise der Anspruch besteht oder nicht. Dieser Service ist nicht kostenlos. Derjenige, der im Rechtsstreit unterliegt, muss den Spaß bezahlen. Es sei Laien dringend davon abgeraten, ohne profesionelle (=anwaltliche) Hilfe einen solchen Prozess abzuhalten, erst Recht, wenn sich der Laie gegen Gegner wie "die Bahn" wenden will. Vor allem, weil die Anwaltskosten im geplanten Siegesfall ja auch vom Gegner zu zahlen sind. |
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