Dies ist eine Diskussion zu Problem mit Stromanbieter innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Problem mit Stromanbieter Mal angenommen man hat sich eine Eigentumswohnung gekauft, der Bauträger hat einen beim Grundversorger (EON) angemeldet und man will diesen "Vertrag" nun kündigen. Weiter angenommen, man würde die erste Kündigung Mitte August zum 30.09. rausschicken, der Energieversorger reagiert jedoch nicht. Man schickt eine Erinnerung Mitte Septemer mit der Bitte eine Abschlussrechnung und Kündigungsbestätigung zu schicken, statt das zu tun, kommen jedoch Mahnungen für die Abschlagsrechnungen samt Mahngebühren. So, eine dritte Aufforderung die Kündigung endlich zu bestätigen samt Bitte um Zustellung einer Abschlussrechnung, die man sofort zahlen würde, bleibt unbeantwortet. Jetzt kommt eine weitere Mahnung mit der Androhung, dass die Stromlieferung einstellt wird. Der Kunde will die Mahngebühren und die Abschlagszahlungen natürlich nicht leisten, da der Vertrag ja gekündigt ist. Telefonisch kann man zu dem Laden nicht durchdringen, 60 Anrufe über den Tag verteilt, immer nur besetzt. Was kann man da tun, wenn Eon in keinster Weise reagiert und nur Mahnungen schickt? |
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| AW: Problem mit Stromanbieter Wie hätte man denn die 3 Kündigungen zugestellt? Was mich wundert hatte der WOhnungseigentümer den schon einen neuen Anbieter? Weil in der Regel kündigt der für einen. Und nennt einen den Wechseltermin. |
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| AW: Problem mit Stromanbieter Aller Schriftverker würde per Fax ablaufen. Mal angenommen mir wäre gerade ein Schreiben von Eon in die Hand gefallen, das ist wohl untergegangen: "Bitte um Rückruf, wir möchten mit Ihnen über Ihren Versorgerwechsel sprechen. Leider haben wir Sie telefonisch nicht erreicht." Kann man einfach irgendwo einen neuen Vertrag abschließen, wenn man gar nicht weiß wann der alte endet? Ich bin da ziemlich unwissend... |
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| AW: Problem mit Stromanbieter Einfach mal mit dem Wunschlieferanten sprechen... Ein Fax ist übrigens ein bischen dünn als Kündigung - wie will man die Zustellung nachweisen? Vielleicht wurde Schriftform (mit Original-Unterschrift) verlangt? Sicherer wäre ein Einschreiben mit Rückschein, da hat man was in der Hand! Aber zum Glück ist das nur fiktiv... |
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