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Probeabo

Dies ist eine Diskussion zu Probeabo innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.12.2008, 10:19
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Probeabo

Guten Tag,

ein Fallbeispiel könnte der sein:

Probeabo einer Tageszeitung im Süden des Landes für zwei Wochen im Okt. unterschrieben.
Erste Rechnung in Höhe von ca. 58,-€ würde dann der Kunde am 17.12 erhalten.

Geht man mal davon aus, dass der Kunde jedoch die Zeitung nie bekam. Auch keine weitere Schreiben außer der Rechnung.
Verlag sagt, der Bote hätte die Zeitung ab 04.11. jeden morgen in den Haustürschlitz geworfen.
Unadressiert in einem Mehrparteienhaus und nicht in den Briefkasten.
Der Kunde hätte nicht rechtzeitig reagiert und so würde die Lieferung unter Rechnung weiterlaufen.
Aus Kulanz würde Ende Dezember die Lieferung eingestellt.

Jedoch erst nachdem der Kunde nach Erhalt der Rechnung ausdrücklich darauf aufmerksam machte, dass er nicht gewillt sei, für die nichterhaltenen Zeitungen zu zahlen, sendet der Verlag plötzlich welche. Der Kunde erhielt z. B. nur vier Exemplare

Wie würde die rechtliche Lage des Kunden aussehen?]
Der Kunde hatte vorher ja nicht die Möglichkeit zu ragieren.


MfG batavia

Geändert von batavia (31.12.2008 um 16:14 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 04.01.2009, 18:10
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AW: Probeabo

Also lassen Sie mich das kurz zusammenfassen:

"Der Kunde" schließt irgendwann im Oktober ein Probeabo für zwei Wochen ab mit automatischer Verlängerung?
Ich vermute mal, dass der Vertragsbeginn des Abos anfang November also lt. aussage am 4.11 war? Dann zwei Wochen kostenlos bis mitte November, worauf anschließend der Zahlungspflichtige Zeitraum einsetzte und nach dem ersten Monat am 17.12 auch die erste Rechung kam?

Anderes ausgedrückt:
"Der Kunde" schließt ein Abo über eine TAGESZEITUNG ab, kann also damit rechnen jeden Werktag ab November eine Zeitung zu erhalten und nimmt es in kauf fast 2 Monate ab Vertragsbeginn keine einzige Zeitung zu erhalten ohne nachdenklich zu werden?

Zitat:
Der Kunde hatte vorher ja nicht die Möglichkeit zu ragieren.
Warum nicht?
Selbstverständlich! "Der Kunde" hätte nach lebensnaher Erfahrung bei einer Tageszeitung damit rechnen können/müssen jeden Werktags eine Zeitung zu erhalten! Die Tatsache das das nichts ankam, kann ja nicht im interesse des Kunden sein, da er ja einen Vertrag über eine Leistung unterschrieben hat und wusste das er eigentlich Zeitungen bekommen sollte.
Vorallem war dies ein Probeabo und man muss meinen, das der Verlag mit den zwei kostenlosen Wochen i.d.R. überzeugen will.
Das der Kunde keinen Mangel angezeigt hat signalisierte doch, dass alles in Ordnung sei. Vorallem müsste es misstrauisch zu sehen sein, dass "der Kunde" sich erst dann über NIE erhaltene Zeitungen beschwerte, als er zum zahlen aufgefordert wird und es bis dato für ihn kein Problem war nix zu erhalten!?

Bevor "der Kunde" sich rechtliche Schritte überlegt, sollte er sich m. E. erstmal überlegen, was ihn bewogen hat den Mangel nicht anzuzeigen und sich froh über die Kulanz zeigen!

Geändert von Nh-88 (04.01.2009 um 18:33 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 04.01.2009, 19:33
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AW: Probeabo

ca ab dem 20.10 hätte das Probeab dann eingetroffen sein müssen . Während dieser Zeit kann man sich entscheiden. Wenn man sich nicht meldet, werden regelmäßig Zeitungen geschickt. Also der Vertrag läuft .
Da die Kundin im Beispielfall jedoch das Probeab nicht erhielt, konnte sie auch nicht rechtzeitig reagieren. Außerdem erhielt sie keine weiteren Nachrichten. Z.B. darüber, ab wann nun die Zeitungen geliefert werden oder über Vertragsbedingungen ö.ä.

batavia
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  #4 (permalink)  
Alt 04.01.2009, 19:49
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AW: Probeabo

Ja aber die Kundin muss doch vorher einen Vertrag unterschrieben haben. Dort müsste dies alles festgehalten sein!

Zitat:
Da die Kundin im Beispielfall jedoch das Probeab nicht erhielt, konnte sie auch nicht rechtzeitig reagieren.
Weshalb hat denn die Kundin nicht schon während der zwei Wochen (ab 20.10) Kontakt aufgenommen, um über das Ausbleiben der Zeitungen bescheid zu geben?
Sie muss doch eine Telefonnummer, zumindest aber eine Anschrift haben, wo sie sich hätte melden können!?

Zitat:
Außerdem erhielt sie keine weiteren Nachrichten. Z.B. darüber, ab wann nun die Zeitungen geliefert werden oder über Vertragsbedingungen ö.ä.
Die Vertragsbedingungen müssen ja schon VOR dem unterschreiben des Vertrages bekannt gewesen sein, d.h. die Kundin kann nicht erwarten sie "nachträglich" zugeschickt zu bekommen, da doch eigentlich niemand was unterschreibt worüber er nicht genau bescheid weiss.
In diesem Vertrag müsste dann auch der Beginn der Lieferung stehen.

Man könnte jedoch mal anfügend fragen, unter welchen Bedingungen dieses Geschäft überhaupt zu stande gekommen ist? Selbst wenn die Kundin nur ihren Namen und Anschrift auf einer art "postkarte" geschrieben hat, ist dies als Vertrag anzusehen, den sie entsprechend geschlossen hat.
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Alt 04.01.2009, 20:12
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AW: Probeabo

Probeabo heißt; kostenloses Testen für z.B. zwei Wochen. Nur dafür hat man erstmal unterschrieben. In diesen zwei Wochen kann man sich für oder gegen einer fortlaufenden und kostenpflichtigen Zusendung entscheiden. (Wie schon geschrieben im letzten Beitrag).
Die Probeabos werden irgendwan ,und das ist immer so, ohne weitere Mitteilung zugesendet. Das kann zwei Wochen dauern oder nur wenige Tage. Also der Kunde weiß das Datum nicht. Da die Rechnung im Beispielfall allerdings ab dem 04.11.2008 ausgeschrieben ist, kann man davon ausgehen, dass ca ab dem 20.10 das Probeabo hätte den Kunden erreichen müssen.
Meldet man sich nicht, geht der Verlag davon aus, dass der Kunde weitere kostenpflichtige Lieferungen wünscht. Der Vertrag ist zustande gekommen.
Da aber die Kundin kein Probeabo erhielt, konnte sie nicht rechtzeitig reagieren. Und das ist der Punkt.
Ein anderer Punkt ist auch, dass der Verlag gesetzliche nach dem BGB verpflichtet ist, über die zahlungspflichtige Zulieferung Mitteilung zu machen.
Hierzu fehlt mir jedoch der §, bzw. weiß ich nicht welcher das genau ist..
batavia
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