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Privatverkauf - Käufer behauptet Paket nicht angekommen

Dies ist eine Diskussion zu Privatverkauf - Käufer behauptet Paket nicht angekommen innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 07.09.2011, 12:34
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Privatverkauf - Käufer behauptet Paket nicht angekommen

Hallo liebe Juristen,

mal angenommen A verkauft über eine bekannte Seite (Privat) ein gebrauchtes Gerät in Wert von ca 200EUR. Nachdem A das Geld von dem Käufer B erhalten hat wurde das Paket an die Post übergeben.

A hat aber ein Fehler gemacht und aus versehen das Gerät nicht versichert abgeschickt. Nun behauptet der Käufer B jedoch, dass es nicht angekommen sei. Der Verkäufer A hat lediglich eine Rechnung von der Post aber ohne Verfolgungscode etc da nicht versichert.

Wie schaut nun die Rechtslage aus? Der Verkäufer A hat Zeugen, dass es verschickt wurde.
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Alt 07.09.2011, 12:41
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AW: Privatverkauf - Käufer behauptet Paket nicht angekommen

welche versandart war vereinbart?

falls versicherter versand vereinbart war, kann der kunde nacherfüllung verlangen. dh. der verkäufer haftet, egal ob er zeugen hat oder nicht. der vertrag (incl. versicherterm versand) wurde nicht erfüllt.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 12:45
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AW: Privatverkauf - Käufer behauptet Paket nicht angekommen

Als Versandart war angegeben "Standardversand (DHL Paket)"
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  #4 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 12:54
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AW: Privatverkauf - Käufer behauptet Paket nicht angekommen

dann hätte der v das auch so verschicken müssen.

dh. er haftet für das verlorene päckchen. bei sendungen im wert von 200 euro solle er demnächst besser aufpassen.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 12:57
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AW: Privatverkauf - Käufer behauptet Paket nicht angekommen

Das heisst, dass der Käufer einfach mal behaupten kann er habe es nicht bekommen obwohl er es evtl bekommen haben könnte?

Weil der V einmal ein Fehler gemacht hat...

Das ist leider schade
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Alt 07.09.2011, 13:43
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AW: Privatverkauf - Käufer behauptet Paket nicht angekommen

Zitat:
Zitat von 112 Beitrag anzeigen
Das heisst, dass der Käufer einfach mal behaupten kann er habe es nicht bekommen obwohl er es evtl bekommen haben könnte?

Weil der V einmal ein Fehler gemacht hat...
Ebenso wie der Verkäufer - ohne weitere Nachweise/Zeugen - die Behauptung des Versands aufstellen kann

Zitat:
Zitat von 112 Beitrag anzeigen
Das ist leider schade
Nein, das ist rechtens; wer sich auf den Versand beruft, hat diesen nachzuweisen.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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