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PrePaid-Karte mit Lastschriftbindung

Dies ist eine Diskussion zu PrePaid-Karte mit Lastschriftbindung innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 11:34
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PrePaid-Karte mit Lastschriftbindung

Ich hätte da mal wieder einen Fall, den ich mir heute Nacht ausgedacht habe.

Kunde A nimmt das Angebot von Handy-Dienstleister B in Anspruch und bestellt bei diesem ein Handy mit einer PrePaidkarte.
Für den Kauf des Paketes wird dem Handy-Dienstleister die Berechtigung zum Lastschrifteinzug bewilligt.

Nachdem die Kaufkosten vom Konto des Kunden abgebucht wurden entzieht der Kunden dem Dienstleister schriftlich die Einzugsermächtigung.

Da meldet sich jedoch der Dienstleister das mit Entzug der Einzugsermächtigung auch der Vertrag gekündigt werden müsse, da ein Aufladen des PrePaid-Guthabens nur per Lastschrift möglich sei.



Meine Fragen hierzu :

- ist dies überhaupt rechtens einen Vertrag an eine Einzugsermächtigung zu binden ?

- kann der Kunde nicht darauf bestehen den Dienstleister jeweils für den genau bezeichneten Einzug des Aufladebetrages zu ermächtigen anstatt eine generelle einzugsermächtigung zu geben.
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  #2 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 15:20
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AW: PrePaid-Karte mit Lastschriftbindung

Zitat:
Zitat von naranili Beitrag anzeigen
Kunde A [ bestellt ] bei/über Dienstleister B eine PrePaidkarte.
Ist B der Mobilfunkprovider, mit dem A einen Mobilfunkvertrag über (vorausbezahlte) Mobilfunkdienstleistungen eingehen will?

Oder ist B nur der "Vermittler" eines PrePaid-Vertrags zwischen A und dem wahren Anbieter M der Mobilfunk-Dienstleistungen ( Provider )?

Was hat A mit seinem Mobilfunkdienste-Vertragspartner ( B? M? ) zur zulässigen Zahlungsweise der Vorauszahlungs-Beträge vereinbart?

Zitat:
- ist dies überhaupt rechtens einen Vertrag an eine Einzugsermächtigung zu binden ?
Vielleicht ist es zulässig, die Einwilligung in die Teilnahme am Lastschriftverfahren zur Bedingung für einen Vertragsschluß zwischen A und seinem Mobilfunkprovider M zu machen. Bei einer Vorauszahlungs-Dienstleistung könnte es vielleicht fragwürdig sein.

Zitat:
- kann der Kunde nicht darauf bestehen den Dienstleister jeweils für den genau bezeichneten Einzug des Aufladebetrages zu ermächtigen anstatt eine generelle einzugsermächtigung zu geben.
Das hängt wohl sehr von der konkreten Ausgestaltung der Vertragsbestimmungen ab.

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handy, lastschrift, predpaid

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