Dies ist eine Diskussion zu Preisangverordnung bei Schätzpreisen innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Preisangverordnung bei Schätzpreisen angenommen es betreibt jemand einen Peisrechner für die Berechnung einer komplexen Dienstleistung die von tagesabhängigen Preise abhängt und ersteinmal nur möglichst genaue Schätzpreise aufzeigen soll. Was muss bei der Angabe der Preise beachtet werden? Im VerstV gib es die Vorschrift ein "ab..." Zusatz anzugeben. und bei der Peisangabenverordnung? Ein Vertragsverhältnis kommt zuerst nicht zustande. Der Benutzer würde erst über das Berechnungstool ein Anfrage stellen und später ein richtiges, manuell erstelltes Angebot erhalten. |
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