Dies ist eine Diskussion zu Preisänderung nach Kauf innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Preisänderung nach Kauf Ein Artikel wird in einen Onlineshop mit einen Preis angeboten, dieser Artikel ist aber noch nicht lieferbar. Ein Kunde Kauft diesen Artikel zu diesen Preis, und erhält auch eine Bestellbestätigung mit Auftrag und Preis. Einen Tag später steht dieser Artikel ohne Preis im Onlineshop, mit z.B. dem Vermerk ‚Preis auf Anfrage‘. Kann der Anbieter jetzt von dem Kunden der den Artikel zuvor zu dem angezeigten Preis gekauft hat, nachträglich einen anderen Preis verlangen? Oder ist er an dem Preis gebunden zu dem der Artikel angeboten wurde und der Kunde diesen auch gekauft hat? |
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| AW: Preisänderung nach Kauf In jedem Fall kann ein Verbraucher ohne Angabe von Gründen von seinem Wiederrufsrecht bei Fernabsatzverträgen Gebrauch machen. |
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| AW: Preisänderung nach Kauf Der Verkäufer kann nicht die Zahlung eines Kaufpreises X zur Erfüllung eines Kaufvertrags einfordern, solange er nicht nachweisen kann, mit dem Käufer einen Vertrag geschlossen zu haben, der die Lieferung eines Sache ABC gegen Zahlung eines Kaufpreises X zum Inhalt hat. Zitat:
Klar ist auch: FALLS der Verkäufer einen Kaufvertrag zu einem bestimmten Preis Y angeboten hätte, dann wäre er an sein Angebot gebunden gewesen, § 145 BGB, sofern er nicht seine Verbindlichkeit ausgeschlossen hätte. Also: Der Anbieter ist nur solange (noch) nicht gebunden, wie er a) weder ein Verkaufsangebot zum Preis Y gemacht hätte, ohne Ausschluß einer Verbindlichkeit, noch b) einen gegenseitig bindenden Kaufvertrag zum Preis Y mit dem Käufer geschlossen hätte. Zitat:
Hatte ich Dir nicht empfohlen, Deine Rechtsmeinungen wenigstens solange nicht zum besten zu geben, wie Du selbst WEISST, daß es mit Deinen Bemühungen zur Erlangung wenigstens minimaler Kenntnisse der nötigen Grundlagen noch nicht sehr weit her ist? Ob der von Niko7 beschriebene Vertrag überhaupt unter die Fernabsatzvorschriften fällt, ist doch überhaupt nicht selbstverständlich. Und selbst dann ist es nicht IN JEDEM FALL so, daß ihm ein Widerrufsrecht zustünde. Und selbst wenn Niko7 ein Recht zum Widerruf seines Fernabsatzvertrags zustünde, so könnte er das nicht IN JEDEM FALL ohne Angaben von Gründen ausüben. Vermutlich hält Nico7 als Antwort auf die beiden von ihm gestellten Fragen den Hinweis für nutzlos, daß er für den Fall, daß ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen sollte, dieses immerhin ohne Angaben von Gründen ausüben könnte. 11 Geändert von once (12.05.2011 um 14:53 Uhr). Grund: .. |
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| AW: Preisänderung nach Kauf Zitat:
Sorry für den Tippfehler, aber selbst in anwaltlichen Schreiben fiondet man zum Teil haarsträubende Rechtschreibfehler... |
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