Dies ist eine Diskussion zu Pfusch bei Kfz- Reparatur, Recht auf Schadensersatz? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Pfusch bei Kfz- Reparatur, Recht auf Schadensersatz? Kunde A hat einen Schaden auf der Beifahrerseite seines Autos, die Tür muss getauscht und die Seite hinten lackiert werden. A beauftragt Werkstatt W mit der Behebung des Schadens. W bestellt die Tür und gibt A die Auskunft, dass die Tür nicht auf Lager sei und erst hergestellt werden muss, daher musste A 4 Wochen mit dem kaputten Auto rumfahren (Tür steht oben und unten auf, wurde notdürftig geklebt, damit es nicht so stark pfeift). A lässt einen Bekannten das Auto abholen und ist entsetzt, als er sich die Seite einschaut. Die Tür hat eine andere Farbe, es wurde gespachtelt ohne Ende (sichtbare Unebenheiten an den Kanten), alle Dichtungen sitzen schief und die Tür schließt nicht gut. A fährt mit dem Auto in die Vertragswerkstatt und fragt den Meister dort, der bestätigt, dass die Farbe falsch ist und stark gepfuscht wurde. Zur Sicherheit geht A noch zu einem anderen Lackierer, der nur den Kopf schüttelt. Desweiteren bestätigt der Hersteller, dass die Tür die ganze Zeit auf Lager war und einen Tag nach Bestellung da gewesen wäre. A spricht W darauf an, der "nochmal drüber lackieren" will. Muss A sich das bieten lassen? W hat zwar das Recht auf Nachbesserung, aber ein "drüberlackieren" wäre nur weiterer Pfusch. Es müsste alles abgeschliffen und neu lackiert werden, aber das möchte W nicht. Muss A das Auto trotzdem nochmal dort abgeben und abwarten, wie es danach aussieht? Besteht Anspruch auf Schadensersatz? Vor allem auch wegen der langen Wartezeit, obwohl die Tür auf Lager war? |
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| AW: Pfusch bei Kfz- Reparatur, Recht auf Schadensersatz? Natürlich besteht ein Schadensersatzanspruch! Wenn der Vertrag nicht erfüllt wurde und eine Nachbesserung insgesamt fehlgeschlagen oder eine weitere nicht mehr zumutbar ist, kann sogar sofort Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz verlangt werden, beides schließt sich ja zb auch nach § 325 BGB nicht mehr gegenseitig aus.
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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| AW: Pfusch bei Kfz- Reparatur, Recht auf Schadensersatz? Danke für die Antwort, Pyrro! Muss A keine Nachbesserung dulden oder muss eine bereits fehlgeschlagen sein? Hier muss A sicherlich einen Gutachter beauftragen. Muss W die Kosten hierfür übernehmen oder wäre A besser bedient, wenn er sich gleich einen Anwalt nimmt? |
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| AW: Pfusch bei Kfz- Reparatur, Recht auf Schadensersatz? Meiner Meinung nach muss hier A nicht nochmal Nachbesserung verlangen, weil aufgrund der Umstände (also die sehr schlechte Erfahrung mit Werkstatt W) ihm das nicht zuzumuten wäre. Also sollte er sofort vom Vertrag zurücktreten können, alle weiteren für ihn relevanten Kosten, die verhältnismäßig sind (und dazu kann auch ein Gutachter zählen) und zur Beseitigung des Pfusches dienlich sind, können dann als Schadensersatz statt der Leistung geltend gemacht werden.
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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| AW: Pfusch bei Kfz- Reparatur, Recht auf Schadensersatz? Greift in so einem Fall die Verkehrs- oder Privathaftpflicht? |
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| AW: Pfusch bei Kfz- Reparatur, Recht auf Schadensersatz? Na eine Privathaftpflichtversicherung wird aufgrund der Tätigkeit nicht eingreifen, aber es gibt soetwas wie eine Betriebshaftplichtversicherung, die die Unternehmen besitzen.
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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| AW: Pfusch bei Kfz- Reparatur, Recht auf Schadensersatz? Sorry, ich meinte Rechtsschutzversicherung |
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| AW: Pfusch bei Kfz- Reparatur, Recht auf Schadensersatz? Für den Betroffenen?
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| AW: Pfusch bei Kfz- Reparatur, Recht auf Schadensersatz? Genau, für A, dem das Fahrzeug gehört. |
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| AW: Pfusch bei Kfz- Reparatur, Recht auf Schadensersatz? Da ja nach den Sachverhaltsangaben der A für den Schaden nix kann und das Verschulden auf Seiten der W festgestellt ist, liegt auch eine Aussicht auf Erfolg bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor und die Rechtsschutzversicherung würde hier sicher ohne Zweifel für A zahlen. Zu beachten ist aber, dass Vorverhandlungen mit einem Anwalt - zumindest grundsätzlich - nicht mit abgedeckt sind, aber im Zweifel sollten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen beachtet werden, da bspw. durch eine höhre Police auch solche Sachen im Einzelfall mit abgedeckt werden können.
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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