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nicht oder nur teilweise erfolgte Repartur mit unzumutbarer Dauer

Dies ist eine Diskussion zu nicht oder nur teilweise erfolgte Repartur mit unzumutbarer Dauer innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 19.09.2007, 09:10
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nicht oder nur teilweise erfolgte Repartur mit unzumutbarer Dauer

Hier noch einmal meine Frage, da ich es wohl im falschen Thread eingestellt hatte:

Mal angenommen: A kauft ein Boot - wider Erwartens und entgegen der Angabe des Verkäufers B von privat ist das Boot stark reparaturbedürftig. A will dieses von einer anderen Stelle C reparieren lassen - A beauftragt damit einen Bootsbauer - hier C. A beauftragt C mündlich die notwenigen Schritte zu unternehmen um das Boot von A wieder gangbar zu machen.

C willigt ein - doch dieser Auftrag dauert länger als erwartet. Über mehrere Monate verlangt C immer wieder von A Geld für Material das er in Vorleistung zu erbringen hat. C verschiebt den Termin immer und immer wieder.

Mehrmals mahnt A bei C an das Boot fertig zu stellen. C hat immer alle möglichen Ausreden, die Reparatur schreitet nur langsam heran. A wird ungeduldig. Er will sein Boot zurück, repariert oder unrepariert. Will das Boot nun an anderer, verlässlicherer Stelle reparieren lassen.

Welche Möglichkeit hat A nun, wenn er von dem Auftrag das Boot reparieren zu lassen, zurück treten will und das Boot im momentanen Zustand mitnehmen möchte.
Welche Vorkehrungen muss A treffen, damit ihm kein Knoten in sein Vorhaben gemacht wird? Kann C für ihn ein Problem werden?

Eine schriftliche Terminsetzung? Mahnung? Was muss A tun???

Hat jemand bitte dringend dazu eine Lösung? Wie muss A vorgehen, damit er ohne weiteres an sein Boot kommt?
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