
04.10.2010, 20:42
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Neuwagenkaufvertragsrücktitt mal angenommen ein Privatmann hätte sich vor 4 Tagen einen Neuwagen bestellt, mit 6 Wochen Lieferzeit und Rückgabe eines einjährigen Gebrauchten, mit einer Neuwagenaufzahlungssumme von so ca. 6000€, jetzt stellt sich durch ein zur Sicherheit erstelltes Gutachten heraus, das der einjährige Gebrauchte ein Unfallwagen ist und das Herstellerwerk Ihn zurücknimmt, ist man dann noch an den Neuwagenkaufvertag gebunden?
Oder kann man den Neuwagenkaufvertag kündigen, da der Gebrauchte ja nicht mehr existiert, nämlich zurückgenommen wurde?
Gibt es eine Neuwagenbestellungsrückgänigmachungsfrist, beispielsweise bis 14 Tage nach Abschluß, wie allgemein angnommen wird? |