Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Nacherfüllung

Dies ist eine Diskussion zu Nacherfüllung innerhalb des Forums Verbraucherrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.08.2011, 01:46
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 11
Keine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Nacherfüllung

Sachverhalt:
Käufer (K) erwirbt per Onlineshop einen Fahrradrahmen von Verkäufer (V).
Nach ca. 4-6 Wochen meldet K bei V, dass der Rahmen während der Fahrt gebrochen sei. K sendet V Fotos.
V wendet sich an Hersteller (H).
Nach ca. einer Woche wendet sich K erneut an V und setzt eine Frist von einer Woche für die Lieferung eines neuen Rahmens als Ersatzteil.
H hat sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht zum Thema geäußert.
Fragen:
- Wie lang muss die Frist sein, die K stellt?
- Falls H sich weigert Ersatz an V zu liefern, da H eventuell der Meinung ist, K habe den Schaden selbst verursacht, kann K den V haftbar machen? V kann sich doch nur auf die Auskünfte/Einschätzung von H verlassen und ist ja nicht schuld an der Sache.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 05.08.2011, 03:17
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.066
100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)  
AW: Nacherfüllung

Ich unterstelle mal K ist Verbraucher ( z.b. kein Kurier ).... und V eben nicht.

::1
Das Gesetz spricht von einer "angemessenen" Frist.
Je nach Sache sind 2-3 Wochen angemessen.

Was ich (leider) nicht weiss:
Muss K nicht zunächst den Rahmen an V übergeben ? Eine Beurteilung anhand von Fotos finde ich sonderbar. Ich weiss auch nicht, ob auch nackte Rahmen schon eine Nummer haben....

::2
Ob und wann sich H zum Thema äussert ist für den Vertrag K <-> V eigentlich unerheblich ( stell dir vor H sei pleite. Soll damit dann auch die Gewährleistungfrist beendet sein ?)

Wenn K eine Mangel reklamiert, hat V eine angemessene Frist Zeit nachzuerfüllen. Alternativ kann V den Nachweis führen das der Rahmen ...

- Zum Übergabezeitpunkt mangelfrei war
- auch "heute" kein Mangel vorliegt
- oder der Rahmen ausserhalb der Vorgaben einer Betriebsanleitung
verwendet wurde ( nicht wüsten oder geländetauglich, max 100Kg Transportgewicht ...oder ähnlich )

Kann V das nicht ( warum auch immer ) ist Nacherfüllung angesagt.

Wie V sich schadlos hält ist nicht das Problem von K.


::3
Nun der lustige Teil .... Unternehmerrückgriff
http://tinyurl.com/3jfzzgs

Gelesen habe ich das schon vor Jahren (21002-2003 Schuldrechtreform ) ... auch ein Formular von irgendeinem Elektro-Verband habe ich mal gesehen.

Theoretisch ( siehe Link ) reicht V seinen Schaden ( den Defekten Rahmen + seine (Vs) Aufwendungen + möglicherweise Schadensersatz an K ) an seinen Lieferanten weiter. (Entgangener Gewinn im Falle eines Rücktritts ?)

Aber irgendwie hat das ausser mir wohl niemand gelesen Jeder Versuch das auch nur ansatzweise umzusetzen ist kläglich gescheitert. Die meisten Lieferanten/Distributoren verweisen einen stur an die Hersteller, zu denen man ja eigentlich gar keine Geschäftbeziehung hat( wenn ma nicht direkt beim Hersteller kauft).
Mit Glück erhält man dann Austausch-Ware ( neu oder repariert oder eine Gutschrift in (scheinbar beliebiger) Höhe ... die berüchtigen Zeitwertgutschriften.

Ober man gehört zu den großen (fast) Monopolisten ....
dann drückt man den Vorlieferanten bzw. Hersteller mit seinem Einkausvolumen an die Wand ( ... sonst kaufe ich nicht mehr ...)


Ja du hast Recht ... eigentlich sollte letzten Endes der Hersteller für einen Mangel einstehen und nicht der (Letzte) Verkäufer ....

In der Theorie (Link) kann der Hersteller in den ersten 6 Monaten den Nachweis führen, das die Sache z.b. falsch gelagert oder verwendet wurde.

Und theoretisch kannst V dann an K herantreten .... aber das scheint mir alles zu theoretisch.
Unter Vorbehalt gegenüber K nacherfüllen um ihn dann Wochen oder Monate später zu belangen ... hmmmm.
Wir ( wer immer wir auch sind ) meiden ja Prozesse mit Verbrauchern ... die gehen selten zugunsten von V aus.
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 14:58
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 78
Keine Wertung, MarcoBerlin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarcoBerlin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarcoBerlin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarcoBerlin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarcoBerlin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarcoBerlin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarcoBerlin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarcoBerlin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarcoBerlin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarcoBerlin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nacherfüllung

wenn es sich um einen verbraucher und ein unternehmer handelt, dann liegt ein verbrauchsgüterkauf vor und der rahmen ist auf dem weg zum verbraucher kaputtgegangen. Indem fall handelt es sich um keinen nacherfüllungsanspruch, da garkein gefahrübergang vorliegt. Es ist der normale anspruch auf leistung. Frist setzen, die ja durch das wochenlange warten in dem fall auchsehr kurz sein kann, zur leistung. Macht er es nicht, rahmen woanders kaufen und die mehrkosten als schadensersatz geltend machen. An der stelle ist keine beweisführung oder sonst irgendwas nötig, da der verkäufer durch den vertrag zur leistung verpflichtet.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 15:04
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 11
Keine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nacherfüllung

Zitat:
Zitat von MarcoBerlin Beitrag anzeigen
wenn es sich um einen verbraucher und ein unternehmer handelt, dann liegt ein verbrauchsgüterkauf vor und der rahmen ist auf dem weg zum verbraucher kaputtgegangen. Indem fall handelt es sich um keinen nacherfüllungsanspruch, da garkein gefahrübergang vorliegt. Es ist der normale anspruch auf leistung. Frist setzen, die ja durch das wochenlange warten in dem fall auchsehr kurz sein kann, zur leistung. Macht er es nicht, rahmen woanders kaufen und die mehrkosten als schadensersatz geltend machen. An der stelle ist keine beweisführung oder sonst irgendwas nötig, da der verkäufer durch den vertrag zur leistung verpflichtet.
Der Rahmen ist K während der Fahrt kaputtgegangen.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 15:13
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 11
Keine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nacherfüllung

@onkelotto:

zu 1:
V hat K mitgeteilt, dass die Frist von ca. einer Woche zu kurz ist.
Mittlerweile möchte H den Rahmen zugeschickt bekommen.

zu 2.:
Das es nicht das Problem von K ist, wie sich V schadlos hält ist klar, nur: Hat V nicht das Recht eine Bewertung der Sache von H abzuwarten?
Falls H sagt, der Bruch ist von V selbstverschuldet (und führt dementsprechend die Beweise an), kann sich V auf das Urteil von H berufen?
Ich meine, eine Nacherfüllung muss doch berechtigt sein?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 15:57
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.066
100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)  
AW: Nacherfüllung

Zitat:
Zitat von Jbnk03 Beitrag anzeigen
@onkelotto:
Das es nicht das Problem von K ist, wie sich V schadlos hält ist klar, nur: Hat V nicht das Recht eine Bewertung der Sache von H abzuwarten?
Davon steht nichts im Gesetz. Wenn V eine angemessene Frist verstreichen lässt, wird K vermutlich den Rücktritt erklären.
Ob es gegenüber Verbrauchern funktioniert, unter Vorbehalt Ersatz zu liefern, und diesen gegebenendfalls in Rechnung zu stellen, kann ich dir nicht sagen. ( Im Grosshandel ist das durchaus üblich ... ein entsprechender Passus oft auf den Begleitpapieren von Austauschware. )

Zitat:
Zitat von Jbnk03 Beitrag anzeigen
Falls H sagt, der Bruch ist von V selbstverschuldet (und führt dementsprechend die Beweise an), kann sich V auf das Urteil von H berufen?
Klar kann V das. Der Unternehmerrückgriff vor, das der Hersteller den Gegenbeweis ( Vermutung des Mangels bei Übergabe ) antreten kann ... Allerdings ist das seitens H auch nur eine Meinung ... kein Urteil. Wieviel Gewicht dieser Meinung/Expertise vor Gericht eingeräumt wird entscheidet der Richter in seinem Urteil ( Dabei spielen dann mitunter auch ganz andere Dinge eine Rolle als dier reine Materialfrage )
Selbst wenn der Rahmen 1000Euro kostet ... Schiene mir das Prozessrisiko gegenüber K zu hoch ( Anwälte, Gutachter, Verfahrenskosten ).
Da würde ich vermutlich eher gegen den H ins Felde ziehen.

Zitat:
Zitat von Jbnk03 Beitrag anzeigen
Ich meine, eine Nacherfüllung muss doch berechtigt sein?
Selbstredend - hat ja auch niemand behauptet, das es immer einfach ist, mit Verbrauchern Handel zu treiben.

Aber vergiss auch nicht die andere Seite:
Du kauft dir privat ein Auto, das bleibt nach 4-6 Wochen stehen und dein Händler sagt dir:
"Vielleicht hast du was falsch gemacht. Wir schicken das Auto nach Stuttgart/Wolfsburg oder Japan ... wir melden uns in ein paar Monaten "
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 16:25
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 11
Keine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nacherfüllung

Okay, Du meinst also, V sollte in jedem Fall K einen neuen Rahmen schicken und die rechltiche Seite mit H klären?

Ach ja:
V möchte natürlich einen zufriedenen Kunden, nur sieht V natürlich nicht ein auf gutem Glauben die Ware zu erstatten. Besteht ja immernoch die Möglichkeit dass K das selbst verschuldet hat.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 18:04
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.066
100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)  
AW: Nacherfüllung

Zitat:
Okay, Du meinst also, V sollte in jedem Fall K einen neuen Rahmen schicken und die rechltiche Seite mit H klären?
Was ich machen würde ist: Das was ich machen würde .

Was V machen sollte, muss er selber entscheiden.
Für einen Kaufmann spielen mitunter ja auch nicht-juristische Aspekte eine Rolle.
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 18:08
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.066
100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)  
AW: Nacherfüllung

@MarcoBerlin
Zitat:
es hat keine übergabe stattgefunden.
K hat den RAHMEN geliefert bekommen, daraus ein Fahrrad gebaut, dieses benutzt und dabei ist der Rahmen gebrochen.
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 23.08.2011, 16:13
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 11
Keine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nacherfüllung

H hat nun im ersten Urteil gesagt, der Rahmenbruch kam durch äussere Krafteinwirkung. H will das aber nochmal genauer prüfen.
V wird sich wohl auf das Urteil von H berufen. K einfach so einen neuen Rahmen zu senden, kann ja (im Falle dass K gelogen hat) dazu führen, dass K einem Freund erzählt wie man sich ohne Probleme einen neuen Rahmen auch bei Selbstverschulden besorgen kann.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
§ 439 BGB - Nacherfüllung Kaufrecht / Leasingrecht 14.04.2011 20:23
Nacherfüllung Bürgerliches Recht allgemein 16.03.2011 15:59
Nacherfüllung!?! Bürgerliches Recht allgemein 27.02.2011 01:02
Nacherfüllung Bürgerliches Recht allgemein 01.08.2009 17:36
Nacherfüllung Kaufrecht / Leasingrecht 20.07.2009 19:38





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Verbraucherrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN