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Muss man Rechnung von Zechpreller begleichen?

Dies ist eine Diskussion zu Muss man Rechnung von Zechpreller begleichen? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.12.2006, 00:51
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Muss man Rechnung von Zechpreller begleichen?

Mal angenommen es Passiert folgender fiktiver Fall (Der aber bei mir noch nicht vorgekommen ist).


Person A geht mit seinem Freund B in die Kneipe und bestellten sich 1x Getränk (Cola) und A zahlt das Getränk von B mit.

Nun passiert, das eine Person (Nennen wir ihn C) am Tisch zwei Bier getrunken hat aber ohne zu zahlen das Lokal verlassen hat.
2 Minuten später kam die Bedienung und konnte es nicht fassen das Person C ohne die Zeche zu begleichen abgehauen ist.
Die Bedienung geht auf A und B zu und sagt "Tja eine von euch beiden oder sonst wer muss die zwei Bier von dem Zechpreller zahlen". A und B sehen das nicht ein und A sagt "Moment! So geht das nicht Fräulein! Wir zahlen nur das was wir bestellt haben, Sie können nicht einfach jemanden aussuchen der die Rechnung von dem Zechpreller begleicht. Die ganze Diskussion geht die ganze Zeit und A und B werden gezwungen doch noch die Rechnung von dem Zechpreller mit zu begleichen.

Meine Frage:
Darf der Gastwirt einfach jemand anderern (Im diesem Fall Person A) dazu Aufordern, Die Rechnung vom Zechpreller zu begleichen oder einfach auf die Rechnung von Person A setzen? Denn in A's Rechnung sollte nur die 2x Cola stehen, aber leider sind die 2x Bier die der Zechpreller getrunken hat auch in A's Rechnung gestellt worden. Darf das sein?
__________________
Mfg Skayritari
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  #2 (permalink)  
Alt 27.12.2006, 02:14
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AW: Muss man Rechnung von Zechpreller begleichen?

Nun ja, zu trennen sind die rein juristische Seite, nach der nur derjenige die Getränke zu zahlen hat, der sie gekauft hat: Also der Konsument. Steht in § 433 II BGB.

Dies spontan in absentiia des Zechprellers der Bedienung klar zu machen, auf der zweiten Ebene, gestaltet sich scho' schwieriger. Geschweige denn beweisbar. Vor allem, wenn's auf die selbe Rechnung ging.
Ärgere sich der fiktive Konsumet nicht und lerne daraus...ein schönes Zechpreller-freies Jahr 2007 wird gewünscht.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.01.2007, 02:31
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AW: Muss man Rechnung von Zechpreller begleichen?

Wenn c die Getränke selber bestellt hat ist er einen Vertrag eingegangen und muß die Getränke natürlich selber zahlen.
Das Problem der Bedienung ist, daß die Getränke, natürlich gebucht sind und sie selber die Zahlen muß, wenn der Chef hart ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.01.2007, 04:22
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AW: Muss man Rechnung von Zechpreller begleichen?

Guten Abend


Zitat:
Zitat von Defendant
Nun ja, zu trennen sind die rein juristische Seite, nach der nur derjenige die Getränke zu zahlen hat, der sie gekauft hat: Also der Konsument. Steht in § 433 II BGB.

Dies spontan in absentiia des Zechprellers der Bedienung klar zu machen, auf der zweiten Ebene, gestaltet sich scho' schwieriger. Geschweige denn beweisbar. Vor allem, wenn's auf die selbe Rechnung
ging.
Beweispflichtig dafür, daß er einen Kaufvertrag in streitigem Umfange nicht geschlossen hätte, ist nicht der Geschäftsgegner.
Der Verkäufer hat seinen Anspruch auf die Zahlung der weiteren zwei Bier zu beweisen.

Gruß
Kamphausen
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  #5 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 22:15
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AW: Muss man Rechnung von Zechpreller begleichen?

ich würde sagen nein. bei günter jauch war so ein fall gewesen. es waren mehrere leute in einem italienischen lokal und so langsam haben sich alle verabschiedet bis auf einen. die kellnerin wollte von dem auch das geld haben und er hat es auch nicht bezahlt. es heißt nämlich nicht, der letzte zahlt die rechnung und die kellnerin darf auch nicht davon ausgehen, das der das tut. wurde sogar von einem rechtsanwalt dokumentiert.
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