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Müsste man für eine Dienstleistung zahlen die man nicht befürwortet hat?

Dies ist eine Diskussion zu Müsste man für eine Dienstleistung zahlen die man nicht befürwortet hat? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 06.09.2011, 17:56
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Müsste man für eine Dienstleistung zahlen die man nicht befürwortet hat?

Hallo erstma,

Wenn jemand jetzt in einen nicht EU Land etwas bestellt und dieses im zoll landet, obwohl es unter dem freiwert von 22 Euro liegt dann ist das fragwürdig.

Eine Speditionsfirma ein schreiben verfasst in dem es eine vollmacht erfragt um das eigentliche Zollfreie Packet zu verzollen oder es zurückzuschicken und man sich mit seiner Unterschrieft für diese Dienstleistung einverstanden erlärt den Enormen Betrag für die Dienstleistung zu übernehmen.

Darauf hin dieser jemand der Speditionsfirma eine Mail schreibt und fragt was es zu verzollen gibt und man als antwort darauf bekommt, dass man die unterlagen erstmal brauche (Rechnung und sendungsnummer) um zu antworten.

Dieser jemand dann die Unterlagen schickt und dann keine antwort mehr bekommt.

Und einige Tage später das Packet + Rechnung bekommt, muss er diese von ihn nicht eingewilligte Dienstleistung auf basis des nicht unterzeichneten Vollmachtsschreibens bezahlen oder reicht es wenn er ein Schreiben mit einer nicht anerkennung der Rechnung Formuliert und zuschickt?
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