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Montagefehler an Fahrrad

Dies ist eine Diskussion zu Montagefehler an Fahrrad innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 18.06.2011, 15:09
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Question Montagefehler an Fahrrad

Hallo zusammen,

Ein Verbraucher hat einen neuen Rennradrahmen zuhause stehen den er gerne zusammenbauen möchte. Da noch das benötigte Innenlager fehlt, entschliest er sich zum Fachhändler zu gehen um dort ein passendes montieren zu lassen. 3 Wochen später macht er sich dan daran, den Rahmen mit allen benötigten Teilen zu montieren.

Dann der Schock. Er stellt fest, dass der Rahmen an der Unterseite verschmiert ist. Beim abwischen stellt sich heraus, dass es sich zwar löst aber den Rahmen verfärbt hat. Was vorher weiss war ist jetzt stellenweise rot bis rosa.

Er ruft natürlich gleich beim Händler an der ihm bestätigt, dass es wohl etwas Montagepaste gewesen sein muss.

Welches Recht hat der Kunde jetzt ? Der Lack des Rahmens ist nicht mehr zu säubern !

Geändert von Jörg76 (18.06.2011 um 16:18 Uhr).
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Alt 18.06.2011, 16:18
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AW: Montagefehler an Fahrrad

geändert !
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  #3 (permalink)  
Alt 18.06.2011, 19:55
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AW: Montagefehler an Fahrrad

Wenn in diesem Beispiel der Werkstatt die Beschädigung nachgewiesen werden kann oder sie dies zugibt, dann wäre sie dafür haftbar. Je nach Art des "Schönheitsfehlers" käme wohl eine Ausgleichszahlung für die Wertminderung, eine Lackierung oder der Ersatz des ganzen Rahmens in Betracht. Vermutlich hat eine solche Werkstatt eine Haftpflichtversicherung, sodass dies hoffentlich emotionslos abgewickelt werden könnte.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.06.2011, 22:30
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AW: Montagefehler an Fahrrad

Es kann davon ausgegangen werden dass der Kunde den Rahmen in einwandfreiem Zustand dort abgegeben hat. Er kann dies bezeugen lassen.
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