Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Mobilfunktvertrag gültig trotz verkäufer fehler?

Dies ist eine Diskussion zu Mobilfunktvertrag gültig trotz verkäufer fehler? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.06.2011, 10:14
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, nobody0 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nobody0 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nobody0 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nobody0 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nobody0 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nobody0 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nobody0 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nobody0 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nobody0 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nobody0 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Mobilfunktvertrag gültig trotz verkäufer fehler?

Guten Tag,

nehmen wir mal an:

Person A Informiere sich in einer Geschäft stelle eines Mobilfunk Anbieter zu einem Mobilfunkvertrag und hat anfangs Interesse an dem Vertrag weshalb Person A den Vertrag unterschreibt.
Im verlaufe des Gesprächs entscheidet Person A sich aus nicht weiter beschriebenen Gründen dann doch gegen den Vertrag und Informiert sich zum Abschluss ob der Vertrag jez Gültig sei, der Verkäufe sagt daraufhin das der Vertrag Storniert sei
und da Person A keine Vertragskopie oder Simkarte erhalten hatte wäre dies für Person A erledigt
An dieser stelle vergisst der Verkäufer jedoch den Vertrag zu stornieren und hat außerdem die Kundenkontaktdaten von Person A falsch hinterlegt

Dann erhält Person A nach 7 Wochen eine Kontoabbuchung ohne vorherige Rechnung oder ähnliches (aufgrund der falsch hinterlegten Kundendaten)

nach 7 Wochen ist leider auch die Kündigungsfrist verstrichen
Person A hat jedoch keine Simkarte, Rechnung oder Vertrags Kopie erhalten weshalb Person A die gesamte Kündigungsfrist nicht bekannt war das der Vertrag weiterhin aktiv ist und deshalb innerhalb der Kündigungsfrist nicht Kündigen konnte

hat Person A in diesem Fall eine Möglichkeit gegen den Vertrag vorzugehen?

Liebe Grüße
Raphael

Geändert von nobody0 (09.06.2011 um 11:18 Uhr). Grund: Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz (RBerG)
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 09.06.2011, 10:56
Star Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 590
100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)  
AW: Mobilfunktvertrag gültig trotz verkäufer fehler?

Beachte bitte die Forenregeln, dann bekommst du auch eine Antwort
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 09.06.2011, 15:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Mobilfunktvertrag gültig trotz verkäufer fehler?

Zitat:
Zitat von nobody0 Beitrag anzeigen
Person A Informiere sich in einer Geschäft stelle eines Mobilfunk Anbieter zu einem Mobilfunkvertrag und hat anfangs Interesse an dem Vertrag weshalb Person A den Vertrag unterschreibt.
Im verlaufe des Gesprächs entscheidet Person A sich aus nicht weiter beschriebenen Gründen dann doch gegen den Vertrag und Informiert sich zum Abschluss ob der Vertrag jez Gültig sei, der Verkäufe sagt daraufhin das der Vertrag Storniert sei
und da Person A keine Vertragskopie oder Simkarte erhalten hatte wäre dies für Person A erledigt
Die übliche Vorgehensweise wäre, sich zu überlegen, ob man den Vertrag abschließen möchte und dann zu unterschreiben.

Er hätte sich das Original des unterzeichneten Vertrages aushändigen lassen müssen.

Zitat:
An dieser stelle vergisst der Verkäufer...
Der Vertrag wurde geschlossen. Weshalb sollte er auf seine Provision verzichten?
Zitat:
nach 7 Wochen ist leider auch die Kündigungsfrist verstrichen.
Welche Kündigungsfrist? Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrrufen.

Im allgemeinen haben Mobilfunkverträge eine Laufzeit von 24 Monaten und können erst zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
Zitat:
hat Person A in diesem Fall eine Möglichkeit gegen den Vertrag vorzugehen?
Nein.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 09.06.2011, 19:29
772 772 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 4.214
100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)  
AW: Mobilfunktvertrag gültig trotz verkäufer fehler?

Käme eine fristlose Kündigung in Betracht, weil der Provider nicht leistet (keine SIM-Karte)?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 10.06.2011, 12:49
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 6
Keine Wertung, hostmeyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hostmeyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hostmeyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hostmeyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hostmeyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hostmeyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hostmeyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hostmeyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hostmeyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hostmeyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Mobilfunktvertrag gültig trotz verkäufer fehler?

In diesem speziellen, fiktiven Fall sollte sich die fiktive Person "A" zunächst um eine Vertragskopie kümmern.
Es besteht unter Umständen vielleicht die Möglichkeit, dass der Vertrag aufgrund der in diesem Fall geschilderten Umstände ungültig ist.
Dies kann bereits durch die üblicherweise unterschriebene, aber häufig nicht reell existierende "Übergabe der Simkarte" geschehen.
Ich würde einer solchen Person aber nicht nur in der Theorie sondern auch in der Praxis raten, schleunigst einen Rechtsanwalt aufzusuchen und Zeugen zu sichern.

Das Thema ist nämlich selbst in der Theorie nicht so einfach und von vielen Faktoren abhängig, auf die wir hier mangels Informationen nicht eingehen können.

Ich würde der fiktiven Person "A" also raten, unter Zuhilfenahme eines Juristen die Möglichkeit einer Anfechtung des Vertrages näher zu betrachten und mir eventuell Gedanken über eine Strafanzeige machen.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 10.06.2011, 14:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Mobilfunktvertrag gültig trotz verkäufer fehler?

Zitat:
Zitat von hostmeyer Beitrag anzeigen
...und mir eventuell Gedanken über eine Strafanzeige machen.
Auf welcher Grundlage solle denn Strafanzeige erstattet werden?
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 10.06.2011, 20:35
Star Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 590
100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)  
AW: Mobilfunktvertrag gültig trotz verkäufer fehler?

Zitat:
Zitat von hostmeyer Beitrag anzeigen
...Es besteht unter Umständen vielleicht die Möglichkeit, dass der Vertrag aufgrund der in diesem Fall geschilderten Umstände ungültig ist.
Dies kann bereits durch die üblicherweise unterschriebene, aber häufig nicht reell existierende "Übergabe der Simkarte" geschehen...
Wieso sollte der Vertrag bitte deshalb ungültig sein?

Wenn dadurch eine Haftungsverteilung für den Verbleib der SIM-Karte geschehen soll, wird diese Klausel wohl ungültig sein. Vielleicht regelt sie aber nur die Fälligkeit diesbezüglich oder wie auch immer. Jedenfalls sehe ich keinen Grund wieso der Vertrag deswegen unwirksam sein sollte.

Vielleicht ist er dann mit einem Willensmangel behaftet, dann könnte man anfechten. Vielleicht wurde damit ein Leistungszeitpunkt fixiert, dann könnte man evtl. außerordentlich kündigen. (was man ohnehin nach einer Fristsetzung zur Leistungsbereitstellung tun sollte und könnte)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Rücktritt vom Kauf (Fernabsatz) durch Verkäufer-Fehler Kaufrecht / Leasingrecht 10.05.2010 17:34
Maklerprovision fällig trotz fehler im Expose? Immobilienrecht 17.04.2009 16:08
Verkäufer unterzeichnet am Tag des Verkaufes einen Umlaufbeschluss. Ist dieser gültig Immobilienrecht 18.10.2008 16:09
Verkäufer macht Fehler in Artikelbeschreibung einer Online-Auktion muss er liefern? Internetrecht 21.04.2008 23:53
Ware mangelhaft, nach Umtausch gleicher Fehler, Verkäufer verweigert Rücknahme Kaufrecht / Leasingrecht 20.12.2006 10:55





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Verbraucherrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN