Dies ist eine Diskussion zu Mobilfunkanbieter kommt dem Tarifwechsel nicht nach und verschickt dann Mahnungen innerhalb des Forums Verbraucherrecht
| Umfrageergebnis anzeigen: Ist Kunde K im Recht? | |||
| Nein, Anbieter A ist klar im Recht. Kunde K sollte die Rechnung besser bezahlen | | 0 | 0% |
| Ja Kunde K ist klar im Recht, er sollte sich weiterhin gegen Anbieter A wehren. | | 0 | 0% |
| Der Fall ist zu schwierig und sollte wohl besser von einem Richter/Anwalt bewertet werden | | 0 | 0% |
| Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 0. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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| ich heisse Dennis Kramer und bin 29 Jahre alt und komme aus Neuss. Wie würde folgender fiktiver Fall aussehen? Mal angenommen Kunde K hatte einen Vertrag (20 EUR/Monat) bei Anbieter A. Nun hat K bereits im November per Email den Wunsch zur Kündigung (jeden Monat möglich) oder wenn möglich einen Wechsel zu einem günstigeren (3 EUR/Monat) Vertrag geäußert. A antwortete daraufhin (erst mitte Dezember), dass der Wechsel möglich sei, K möchte dies doch bitte (nochmal!) bestätigen. Punkt 1: Ist es denn nicht schon bei der Antwort zur Kenntnisnahme gekommen und somit eine beiderseitige Willenserklärung? K hat darufhin den Wechsel nochmals per Email bestätigt und hat die Sache erstmal so laufen lassen. K stellte doch im Februar auf einmal fest, dass A 2 Abbuchen (Januar und Februar) in Höhe von jeweils 20 EUR/Monat verbucht hat. K hat dann direkt die 2 Abbuchungen storniert und hat den Sachverhalt A geschildert. A antwortete, dass die Gebühr aus Kulanz für Februar nicht berechnet wird und die Gebühr für Januar erstattet wird. (Wo ist da der Unterschied?) Fast zeitgleich erhielt K jedoch einen Brief von A "Zahlungserinnerung - 1. Mahnung" von 60 Euro (Datum: 22.02.2010) Punkt 2: Darf man die erste Zahlungserinnerung direkt als Mahnung deklarieren? Erhalten hat K diesen Brief am 26.02.2010 (Fr) und zahlen sollte K bis 01.03.2010 (Mo). K schrieb wieder eine Email an A und versuchte die Sache zu klären. K erhielt (am Sa, den 06.03.2010) eine standardisierte Antwort mit einer Zahlungsaufforderung und einer Bankverbindung. Wenige Tage später (Eine Woche nach der 1. Mahnung) erhielt K die 2. Mahnung. Auffallend ist, dass als Datum Mo, der 08.03.2010 angegeben ist. Punkt 3: Wie soll es K möglich sein das Geld an einem Samstag oder Sonntag zu überweisen bevor die Mahnung fertiggestellt wurde? Die Zahlungsfrist ist mit dem 15.03.2010 (Mo) datiert. Erhalten hat K diesen am 11.03.2010 (Do). Natürlich hat A auch eine Mahngebühr in Höhe von 9,95 EUR verlangt. Punkt 4: Ist die Höhe der Mahngebühr nicht zu hoch? Darüber hinaus hat A auch noch die Mobilfunk-Karte von K gesperrt. K ist verärgert und weigert sich nach wie vor zur Zahlung der geforderten (jetzt) 70 EUR, ist aber bereit, trotz Nichtnutzung der Karte, die eigentlich Gebühren des Vertrages (3 EUR/Monat) zu zahlen. K fühlt sich ganz klar im Recht, würdet ihr zustimmen? Ich freue mich auf Eure Antworten und danke schonmal im Voraus für Eure Mühe Viele Grüße Dennis |
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