Dies ist eine Diskussion zu Minderwertige Quallität bei Markenprodukt innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Minderwertige Quallität bei Markenprodukt nehmen wir mal an Person X kauft eine hochwertige und darum teure Leder-Geldbörse eines namenhaften Markenherstellers bei einem Onlinversandhandel (Kaufpreis: 50,00€). Die Geldbörse kommt beim Verbraucher an, sieht gut aus und erfüllt seine Erwartungen. Nach ca. 1 Monat stellt Käufer X allerdings fest, dass die Nähte für das Kleingeldfach sich zu lösen beginnen. Folglich fällt andauernd Kleingeld aus der Geldbörse. Inwiefern hat der Kunde Recht auf Reparatur oder Ersatz? Fällt es unter die Gewährleistung? |
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| AW: Minderwertige Quallität bei Markenprodukt Hat der Verkäufer eine Garantie versprochen ? |
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| AW: Minderwertige Quallität bei Markenprodukt Es wurde keine Garantie versprochen. |
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| AW: Minderwertige Quallität bei Markenprodukt Zitat:
a) das Lösen der Nähte seine Ursache in einer bereits zum Kaufzeitpunkt vorhandenen, vertragswidrigen ( = mangelhaften ) Geldbörsenbeschaffenheit hat, oder b) soweit der Hersteller/Verkäufer freiwillig eine (Haltbarkeits-)Garantie gegeben hatte. Die Kennzeichnung der Ware "Geldbörse" mit einer bekannten/renommierten Marke stellt keine Qualitäts-Garantie dar: ALLEIN das Vorhandensein der Marke(nkennzeichnung) berechtigt deshalb zu keinerlei Garantie-Ansprüchen. Zugunsten von Verbrauchern greift folgende Vermutung, § 476 BGB: "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang [ = Übergabe der Kaufsache an den Käufer ] ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar." ---> Der Geldbörsenkäufer hat gesetzliche Nacherfüllungsansprüche und darf die Art der Nacherfüllung wählen ( Ersatzlieferung=Umtausch, oder Reparatur ). 11 |
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