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Mahnung trotz bezahlter Summe

Dies ist eine Diskussion zu Mahnung trotz bezahlter Summe innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 03.01.2012, 09:16
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Mahnung trotz bezahlter Summe

Guten Tag
Person A hat eine Dienstleistung (unternehmen B)im Internet benutzt. Das Unternehmen hat eine Firma (firma C) beauftragt das Geld abzubuchen was nicht geklappt hat. Person A hat das Geld erneut abbuchen lassen als das Geld drauf war. Jedoch hat (firma C) dem unternehmen B gesagt das das Konto gespeert werden muss wegen Nicht bezahlter Rechnung. Und hat eine Anwaltkanzlei beauftragt das Geld zu beschaffen. Firma C hat das Geld aber schon von von Person A bekommen und dies auch per E-Mail bestätigt bekommen. Person A hat sich an die Anwaltskanzlei gewandt und geschrieben das er die Anwaltskosten bezahlen würde aber halt nicht die Geforderte Summe. Anwaltskanzlei besteht aber nachwievor auf die Summe.
Wie soll Person A reagieren? Die komplette Summe zahlen oder halt wenn ein gelber Brief kommen sollte diesen wiedersprechen?
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Alt 03.01.2012, 12:00
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AW: Mahnung trotz bezahlter Summe

Wenn A in diesem Beispiel nachweislich gezahlt hat, braucht er gar nichts mehr zu zahlen, schon gar keine Anwaltsrechnung! Hierauf hätte B nur Anspruch, wenn A in Verzug wäre - so bliebe B auf dieser Rechnung sitzen.

Dem Anwalt könnte ein Beleg für die Zahlung zugeschickt werden, damit wäre die Angelegenheit für A erledigt. Hier könnte auch eine Textpassage im Brief nützlich sein, in dem man weitere Zahlungen kategorisch ausschließt. Das nennt sich "endgültige Leistungsverweigerung" und lässt der Gegenseite keinen Spielraum mehr für Tricks mit Inkassounternehmen oder weiteren Mahnschreiben (und zugehörigen Kostenrechnungen). Dann bliebe den "Gläubigern" nur noch der Weg zum Gericht, und das dürften sie sich gut überlegen.

Einem Mahnbescheid müsste natürlich ggf. widersprochen werden!
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