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Mahngebühren als Säumniszuschlag : Grenzen ?!

Dies ist eine Diskussion zu Mahngebühren als Säumniszuschlag : Grenzen ?! innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 14:31
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Question Mahngebühren als Säumniszuschlag : Grenzen ?!

Guten Tag,

... soweit ich das erkennen kann gibt es im BGB keine Rechtsgrundlage die sich mit der Angemessenheit von
Mahngebühren beschäftigt. Da die Berechnung von Mahn-
gebühren in der Regel intransparant ist, gehe ich da-
von aus dass man als Käufer hier machtlos ist oder gibt
es hier doch einen Rechtsrahmen der vom Verkäufer beachtet
werden muss ?!
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  #2 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 15:31
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AW: Mahngebühren als Säumniszuschlag : Grenzen ?!

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
... soweit ich das erkennen kann gibt es im BGB keine Rechtsgrundlage die sich mit der Angemessenheit von
Mahngebühren beschäftigt.
Die Kosten der Mahnung sind meist vertraglich in den AGB geregelt. Ansonsten wenn der Schuldner sich bereits im Verzug befindet, so gilt § 280 I BGB:"... so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen ...". Die Kosten sind also als Schadensersatz zu zahlen. D.h. für Porto, Papier, Telefon usw..
__________________
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