
27.06.2008, 15:29
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| Boardneuling | | Registriert seit: Mar 2004
Beiträge: 12
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| Mahngebühren Hab vor kurzem gelesen,dass einseitige Zahlungsbestimmungen nicht den Verzug begründen. Stellen wir uns als Grundproblem mal folgenden Fall vor. Bei einem grossen Versandhaus wird bestellt. Mit Lieferung der Ware wird Rechnung geliefert, fäälig innerhalb 2 Wochen. Wenn man nun nicht bezahlt, kommt irgendwann eine Mahnung mit einer Mahngebühr von 5 Euro. Geht das? Eigentlich liegt doch noch gar kein Verzug vor.
Jetzt zur Abwandlung: Es wird Teilzahlung vereinbart. Allerdings nur Teilbeträge in 6 Monaten. Kein genauer Termin. Erst mit Warenlieferung wird ein solcher Terminplan einseitig aufgestellt. Wenn man nun den Termin versäumt und wird wieder gemahnt und 5 Euro Mahngebühren gefordert. Auch hier liegt doch noch gar kein Verzug vor? Irre ich mich? |