Dies ist eine Diskussion zu Mängelhaftung innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Mängelhaftung Ich hoffe auf eine Empfehlung zu folgender Fallkonstellation: Der Privatmann X kauft von Händler Y einen gebrauchten PKW für 3500 EUR . Das Kfz weist kurz nach Kauf einen Mangel auf, der nicht auf ein typisches Verschleiß beruht (rasseln der Steuerkette des Motors). Die Reparatur wird auf etwa 1000 EUR geschätzt. Der Händler Y verweigert die Beseitigung des Mangels, da er diesen Mangel nicht für einen Sachmangel hält. Wie ist in einem solchen Fall vorzugehen und wie gut stehen die Chancen, dass der Händler Y diese Mängel beseitigen muss? Danke im Voraus für Antworten. Gruß JM |
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| AW: Mängelhaftung Keine Ahnung, wie schlimm das Rasseln ist, aber nach § 434 BGB I 2 Nr.2 liegt unter anderem ein Mangel vor, wenn die Sache eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art nicht üblich ist. Kann ich mir bei dem Rasseln nur schwer vorstellen, warum soll das denn kein Mangel in diesem Sinn sein? Vorgehen: Fristsetzung zur Nacherfüllung und abwarten, wie er darauf reagiert, ob er nacherfüllt. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Mängelhaftung Hallo, der Händler Y ist trotz abgelaufender Frist weder bereit, dass Fahrzeug zurückzunehmen noch den Mangel zu beseiten. Was ist dann zu veranlassen? Lohnt sich es sich, sich auf einen gerichtlichen Streit einzulassen? Gruß JM |
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| AW: Mängelhaftung Der Jurist in mir sagt dazu: IMMER! ... ![]() Es hängt vom konkreten Fall ab, wie heftig das Rasseln ist, wenns nicht zu schlimm ist, dann ist wahrscheinlich nur eine Preisminderung drin. Wenns heftiger ist, dann sogar Rücktrittsgrund. Das sollte sich aber besser jemand vor Ort anschauen, die Preisminderung müsste jedenfalls drin sein, womit sich der Anwalt (wenn er denn zum gesetzlichen Gebührensatz arbeitet) auch schon lohnen müsste. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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