Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

KV zustande gekommen?

Dies ist eine Diskussion zu KV zustande gekommen? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 14.03.2008, 19:21
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 1
Keine Wertung, hängmann387 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hängmann387 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hängmann387 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hängmann387 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hängmann387 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hängmann387 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hängmann387 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hängmann387 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hängmann387 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hängmann387 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
KV zustande gekommen?

Angenommen K (Käufer) bestellt eine Abonnement.

In der Verkaufsanzeige ist zu sehen, dass der Zeitschriftenverlag V (Verkäufer) das Abonnement für 100,00 € verkauft.
K füllt die notwendigen Angaben auf Seite 1 aus, daraufhin klickt er auf den Button "weiter".

Nun gelangt K auf Seite 2.

Hier muss K die wahrheitsgemäßen Angaben (Adresse, Lieferbeginn und eben den Preis: hier 100,00 €) überprüfen.
Aber K sieht, dass der Preis nun 30€ beträgt.

Anschließend klickt der K auf "verbindlich bestellen".

Daraufhin erhält K am 5. März 2008 eine Bestätigungsmail, welche manuell erstellt wurde, mit einer Bestätigung, dass der Betrag i.H.v. 30€ abgebucht wird.
In der Mail steht folgendes:

Verlagsgarantie:

Diese Bestellung kann innerhalb von 15 Tagen ohne Begründung schriftlich
widerrufen werden. Die Frist beginnt mit der Absendung dieser Bestellung.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung (Poststempel)
des Widerrufs an: Musterverlag, Musterstr. 111 in 54321 Musterdorf.

Hiervon macht der K keinen Gebrauch.

Am 10. März erhält K ein Schreiben, dass der Betrag i.H.v 100,00€ abgebucht wird.

Frage:
1. Ist ein gültiger KV zustande gekommen über 30,00€?
2. Verlängert sich das Widerrufsrecht?
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen? Internetrecht 04.11.2009 23:23
Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen? Bürgerliches Recht allgemein 30.09.2009 14:42
Kaufvertrag zustande gekommen? Internetrecht 18.02.2009 12:19
****-Vertag zustande gekommen? Internetrecht 23.03.2006 15:20
Mietvertrag zustande gekommen??? Mietrecht 29.03.2003 08:50





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Verbraucherrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios