Dies ist eine Diskussion zu KV zustande gekommen? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| KV zustande gekommen? In der Verkaufsanzeige ist zu sehen, dass der Zeitschriftenverlag V (Verkäufer) das Abonnement für 100,00 verkauft. K füllt die notwendigen Angaben auf Seite 1 aus, daraufhin klickt er auf den Button "weiter". Nun gelangt K auf Seite 2. Hier muss K die wahrheitsgemäßen Angaben (Adresse, Lieferbeginn und eben den Preis: hier 100,00 ) überprüfen. Aber K sieht, dass der Preis nun 30 beträgt. Anschließend klickt der K auf "verbindlich bestellen". Daraufhin erhält K am 5. März 2008 eine Bestätigungsmail, welche manuell erstellt wurde, mit einer Bestätigung, dass der Betrag i.H.v. 30 abgebucht wird. In der Mail steht folgendes: Verlagsgarantie: Diese Bestellung kann innerhalb von 15 Tagen ohne Begründung schriftlich widerrufen werden. Die Frist beginnt mit der Absendung dieser Bestellung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung (Poststempel) des Widerrufs an: Musterverlag, Musterstr. 111 in 54321 Musterdorf. Hiervon macht der K keinen Gebrauch. Am 10. März erhält K ein Schreiben, dass der Betrag i.H.v 100,00 abgebucht wird. Frage: 1. Ist ein gültiger KV zustande gekommen über 30,00? 2. Verlängert sich das Widerrufsrecht? |
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