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Kündigung = Widerruf ?

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung = Widerruf ? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 14.11.2011, 11:06
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Kündigung = Widerruf ?

Nehmen wir mal an, dass jemand einen Telefon+DSL Vertrag mit dem Anbieter X hat, der 4 Wochen zum Monatsende kündbar ist. Durch die voreiliege Buchung der IPTV Option (Internetfernsehen) z.B. am 15.10., würde sich der Vertrag um 24 Monate verlängern.
Am 24.10. geht dieser jemand zu einem Mitbewerber - nennen wir ihn Anbieter Y - weil der ein besseres Angebot hat und schildert ihm den Sachverhalt.
Anbieter Y sagt, dass man sofort den Vertrag beim alten Anbieter fristgerecht kündigen wird, auch für die IPTV Option, die bis spätestens 29.10. widerrufen werden muss. Der Anbieterwechsel könnte dann per Ende Nov vollzogen werden.
Die Annahme der vom alten Anbieter zwischenzeitlich zugesandten Zugangsdaten und Hardware für IPTV wurden verweigert.
Jetzt könnte der alte Anbieter X sagen, dass zwar die Kündigung des neuen Anbieters eingegangen ist, die IPTV Option aber nicht widerrufen sondern gekündigt wurde und das sei nicht korrekt, sodass sich der Vertrag jetzt um 24 Monate verlängert hat.

Ist Kündigung nicht = Widerruf ?
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Alt 14.11.2011, 12:17
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AW: Kündigung = Widerruf ?

wurde dieser voreilig geschlossene vertrag denn per internet oder telefon geschlossen? bzw. wie kommt man drauf, dass es überhaupt ein widerrufsrecht gibt?
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  #3 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 13:39
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AW: Kündigung = Widerruf ?

Sagen wir die IPTV Option bei Anbieter X wurde am 15.10. im / über das Internet gebucht. Dann bestünde doch ein 14tägiges Wirderrufsrecht, oder ?
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  #4 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 16:10
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AW: Kündigung = Widerruf ?

Zitat:
Zitat von OBI2 Beitrag anzeigen
Nehmen wir mal an, dass jemand ... beim Anbieter X ... über das Internet ... am 15.10.2011 .... [ erklärt hat, einen Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten ] .... über die Erbringung von IPTV (Internetfernsehen) - Diensten abschließen zu wollen.
Wurde denn ( rechtzeitig vor Abgabe der Betellung ) von Anbieter X klar und unmißverständlich darüber informiert, WIE der Vertrag geschlossen würde, d.h. wie und wann er wodurch zustandekommen würde?

Und wurde in Textform ( schriftlich / eMail ) klar und unmißverständlich deutlich gemacht, daß und bis wann diese Vertragserklärung in welcher Weise widerrufen werden könnte?

Und wenn die Bedingungen für eine (ordentliche) Kündigung des im Fernabsatz abgeschlossenen Laufzeitvertrags mit über einjähriger Bindung zusammen mit AGB in Textform/schriftlich zur Verfügung gestellt worden waren - waren dann die Kündigungs(!)bedingungen DEUTLICH und HERVORGEHOBEN gestaltet worden??

Zitat:
Jetzt könnte der alte Anbieter X sagen, dass ... die IPTV Option aber nicht widerrufen sondern gekündigt wurde und das sei nicht korrekt, sodass sich der Vertrag jetzt um 24 Monate verlängert hat.
Hat sich der alte Anbieter X denn dazu geäußert, wann und welcher Form ( Textform / schriftlich ) er Dir die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Recht zum Widerruf des 24-monatigen Laufzeitvertrags zur Verfügung gestellt haben will? Und was war darin in welcher Form zum gesetzlichen Widerrufsrecht mitgeteilt, und was und wie war über die zwischen euch vereinbarten Kündigungsbedingungen mitgeteilt?

Zitat:
Ist Kündigung nicht = Widerruf
Du meinst: muß Anbieter X eine Erklärung, einen Vertrag über ein "Dauerschuldverhältnis" zum als nachstmöglich vereinbarten Termin für beendigt zu erklären ( = "Kündigung ), als Erklärung verstehen, sich von seiner im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung ( einen 24-monatigen Laufzeitvertrag abschließen zu wollen ) wieder ohne Angabe von Gründen lösen zu wollen ( ="Fernabsatz-Widerruf" )?

Vermutlich ja.

Zitat:
Ist Kündigung nicht = Widerruf
Nein.

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