Dies ist eine Diskussion zu Kündigung eines zukünftigen Telekommunikationsvertrages bei vorherigem Umzug innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| AW: Kündigung eines zukünftigen Telekommunikationsvertrages bei vorherigem Umzug Zitat:
Aber er vergißt nicht, was zu seinem Wohle ist. Und Kündigen per Umzug geht nunmal nicht. Das ist ja AUsgangspunkt des Ganzen. Im Übrigen ist, wie gesagt, schon alles mehrfach genannt, weil - verständlicherweise - Nachfragen kamen, die beantwortet werden mussten. Der sachverhalt sit auch um einiges einfacher. Allerdings wurde doch mehrmals der Gesamtumstand fast zu 100% wiederholt. Und wenn da jemand dann alte Strukturen nicht wiedererkennt und sich mental da einen neuen Sachverhalt aufbaut, wirds nunmal kompliziert. Dagegen half das wiederholte MIttel des "ich erklär das ejtzt alles nochmal" ja auch nicht, deshalb alsse ich es diesmal. und verweise: falls es Fragen gibt, ich beantworte sie natürlich sofort. Der aktuelle Provider will also nun das Geld vom sogenannten Mieter haben, obwohl der Mieter seinen Umzug bekanntgab und der Mieter an neuer Adresse nie die Leistung DSL Anschluss erhielt. Das inkludiert "Sonderkündigungsrecht"-Abweisungen des Providers, obwohl es gar nicht um eine Sonderkündigung geht, etc. wie obig beschrieben. |
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| AW: Kündigung eines zukünftigen Telekommunikationsvertrages bei vorherigem Umzug Aktueller Provider = Provider 1 Damit wird mir der Beitrag # 17 aber auch nicht klarer.
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| AW: Kündigung eines zukünftigen Telekommunikationsvertrages bei vorherigem Umzug Also im allerersten Post steht es eigentlich sehr gut beschrieben, falls jemand eine Frage hat. Die ersten 3 Absätze sind sehr deutlich. Ich denke aber, dass nach obigen Postings der Sachverhalt (wieder) klar ist. :-) |
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| AW: Kündigung eines zukünftigen Telekommunikationsvertrages bei vorherigem Umzug ich schau nun und antworte |
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| AW: Kündigung eines zukünftigen Telekommunikationsvertrages bei vorherigem Umzug Zitat:
Richtig ? Es handelt sich also eigentlich nicht um die vereinbarten Gebühren, sondern um Schadensersatz.
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| AW: Kündigung eines zukünftigen Telekommunikationsvertrages bei vorherigem Umzug Post #17 Hallo, Ja, ich sehe die Sache ähnlich mit dem Mieter. Der Mieter soll ja den Vertrag um 24 MOnate (laut Anschreiben, nicht Vertrag) verlängern. In Telefonaten und formlosen Anschreiben wurde gesagt: Sie müssen kündigen, damit wir den Umzug ausführen können und müssen des weiteren einen 24 monatigen Vertrag abschließen." Der Mieter sah nicht ein, dass er so etwas tun muss. Aber solch eine Vertragsklausel wurde in vielen Seiten, auf denen sich der Mieter bemüht hat,besser: Internetseiten, auf denen er sich informiert hat (als unwirksam erschienen). als Unwirksam beschrieben. Den Grund für die daraus folgende Unwirksamkeit weiss der Mieter nicht mehr. Aber somit wäre der ganze Vertrag unwirksam und das hat der Provider dann natürlich rausgenommen. der Mieter mutmaßt hier, in unverständlichem Deutsch ... , dass solch eine Klausel im aktuell gültigen Vertrag, dessen Unterlagen er ja nicht mehr hat, nicht besteht, da dem Provider mittlerweile klar ist, dass diese Klausel den Vertrag ungültig machen könnte Jetzt eine seltene und unglückliche sache: Jedes Anschreiben, jedes noch so kleine Schriftstück hat der Mieter abgeheftet, alelrdings wurde der Vertrag mit dem Provider bereits vor vielen Jahren geschlossen und der Mieter machte die 24 Monate Vertragsverlängerung auch immer mit. Nun ist es leider so, dass der Mieter keinen Vertrag unterschrieben hat, sondern eine BEstätigung der neuen 24 MOnate erhalten hatte. -dieser Abschnitt ist mir klar- Der Mieter hat den vor einigen Jahren abgeschlossenen Vertrag nicht mehr. Eine neue Ausgabe des Vertrages auch nicht mehr. der vertrag fehlt also Deshalb (peinlicherweise) fragte der Mieter hier in diesem Forum nach, ob er den Provider mal anschreiben soll, auf welche Passage im Vertrag sich der Provider bezieht. um ggf. die entsprechende Klausel erwähnt zu bekommen oder herauszufinden, ob der Provider "überhaupt was in der HAnd hat." (--Muss der Provider eigentlich die Klausel erwähnen, oder kann er permanent einfach Behauptungen aufstellen und am Ende vor Gericht Recht bekommen? Es handelt sich hier nicht um einen Kreig, sondern um eine Einigung in einem DSL Vertrag, welche erzielt werden soll und wobei der Mieter verständlicherweise nicht einsieht, Geld für nicht erhaltene LEistungen bezahlen zu müssen, nachdem er sogar Aufwandsentschädigungen für die DSL umzugskosten im Vorfeld freiwillig anbat. Und er als einzige Lösung das Angebot eines 24 monatigen NEuvertrages beim ALTEN Provder bekommt, wo er doch eh ab März einen gültigen Vertrag hat Denn der Sachverhalt wurde dem Provider ausdrücklich, wie bereits von mir in den Psoitngs vorher gesagt, beschrieben. Doch der Provider zieht seine 08 15 Tour durch: Umzug bedeutet kein Sonderkündigungsrecht ohne überhaupt auf die Schreiben einzugehen. Zur Erinnerung: Diese beinhalten ja ein Angebot der Kostenübernahme, oder Auszahlung des Vertrages und so weiter, doch der PRovider will unbedingt binden. Nun hat der Provider nicht gesagt, dass der Vertrag an neuem Wohnort ggf. NICHT bereitgestellt werden muss. Z.B. "Der Vertrag gilt nur an Stelle x genannter Adresse. Deshalb beabsichtigt der Mieter, den Provider anzsuchreiben, mit in etwas dem Inhalt: "Die Kündigung wurde meinerseits ausgesprochen, weil seit Oktober (bis nun Februar) kein Internet / Telefonanschluss an der aktuellen Adresse angeschaltet wurde, noch irgendwelche Bemühungen dazu getätigt wurden. Der Vertrag verpflichtet beide Seiten zur Erfüllung, wird aber einsietig nicht eingehalten. Deshalb wurden auch die Gebühren für November, Dezember zurückgebucht, welche aus einzig der Grundgebühr bestanden. Ein Sonderkündigungsrecht nach Umzug, wie sie es nennen, nehme ich gar nicht in Anspruch. Falls sie also die Kündigung für unwirksam erklären wollen, behaupten sie dies bitte nicht nur, sondern führen sie mir bitte die entsprechende Passage im Vertrag auf, da ihre letzten Antworten auch lediglich die These, dass ich nciht kündigen kann, aufführten, ohne entsprechende Vertragsstelle anzugeben.". Der Mieter will nämlich dieses ewige Katz und MAusspiel nicht weiterführen. Kann sich leider nur aufgrund des fehlenden Vertragsunterlagen nicht sichergehen. Rein memorisch kann sich der Mieter allerdings an eine Ortsgebundenheit nicht erinnern, dies aber ohne Sicherheit sagen. |
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| AW: Kündigung eines zukünftigen Telekommunikationsvertrages bei vorherigem Umzug Zitat:
Der Mieter wehrt sich nur gegen den Zwang einen 24Monatsvertrag zu unterschreiben, da er sonst doppelt zahlen muss. Der Umzug war ja im Oktober 2011, der zukünftige Vertrag wurde doch Ende 2010 abgeschlossen, da wusste der Mieter noch nichts vom Umzug Okt.2011. Die neue wurde an den zukünftigen Anbieter VORERST nicht mitgeteilt, da noch ZEit war und der Vertrag im - laut Forum fälschlichen - Glauben des Mieters eh keine Vertragsgrundlage haben werde, da sich die Adresse geändert hat. Wie erwähnt hat der Mieter in den letzten Tagen die Adressänderung an den NEUEN Provider mitgeteilt |
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| AW: Kündigung eines zukünftigen Telekommunikationsvertrages bei vorherigem Umzug Im Beitrag #17 steht: Zitat:
Falls dies zutrifft, sollte der Mieter diese Grundlage erfragen und sich dabei nur auf dieses Thema beschränken. Falls es ein Telefongespräch ist wäre zusätzlich zu klären, ob dem Provider sprachliche Aufzeichungen oder andere Zeugen dafür vorliegen.
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| AW: Kündigung eines zukünftigen Telekommunikationsvertrages bei vorherigem Umzug Gut, dann wäre dies ein Ansatz und der Mieter ruft da mal an. Aber, genau dieser Anruf kann auch dazu führen, dass die Gegenseite eben weiss, dass der Mieter entweder wirklich keinen Vertrag hat (dann weiss sie es sowieso) oder dadurch herausfindet, dass der Mieter keinen Vertrag und somit wirksame Klauseln nicht finden kann. Sollte der Mieter nicht erstmal fragen, bevor er sich dadurch folgende Option verbaut, auf welche Klausel sich die Gegenseite bezieht, wenn sie weiterhin die Zahlungen fordert aber nicht belegen kann, auf welchen Paragraphen (falls es nämlich überhaupt einen solchen Paragraphen gibt") sie sich bezieht? Denn dann kann der Mieter sicher sein, dass die Geldforderungen sowieso ungültig sind und desweiteren noch auf Fehlende Vertragsunterlagen hinweisen. PS: Zu ihrer Frage schickte ich gestern eine PN ![]() Vielen Dank |
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| AW: Kündigung eines zukünftigen Telekommunikationsvertrages bei vorherigem Umzug Zitat:
Wenn es eine Vertragsverlängerung gab, kann wird die Antwort sein, §§ XX der AGB`s der die Verlängerung regelt und wann und wodurch die Verlängerung zustande kam, bleibt weiter offen.
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