Dies ist eine Diskussion zu Kündigung eines zukünftigen Telekommunikationsvertrages bei vorherigem Umzug innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| ich schildere einmal folgenden fiktiven Fall: Ein Mieter schliesst Ende des Jahres 2010 einen neuen Telekommunikationsvertrag (DSL-Vertrag) ab, welcher in Zukunft gelten soll, da sein aktueller Vertrag noch einige Wochen läuft. Dann aber versäumt der neue Anbieter die Kündigung bei dem aktuellen Anbieter (was zwecks Rufnumemrnmitnahme nicht vom Vertragsnehmer passieren soll) und der eben genennate "aktuelle" Vertrag verlängert sich somit bis Anfang (genauer März) 2012. Nach gemeinsamen Einverständnis mit dem Vermieter wechselt der Mieter jedoch im Oktober 2011 innerhalb von 2 Wochen die Wohnung (innerhalb der gleichen Stadt). Nun erkennt der Mieter, dass der damals abgeschlossene Vertrag für nun März 2012 aufgrund des momentanen Preiskampfes sowohl vom Preis, als auch von der LEistung her "ungünstig" ist. Desweiteren werden viele Verträge mit monatlicher Kündigungsfrist angeboten, erneute 2 Jahre Bindung wünscht der sogenannte Mieter nicht hinzunehmen, da er bei den allgemein bekannten Umzugsproblem mit DSl Verträgen große Schwierigkeiten mit dem noch aktuellen Anbieter hat. Kann der Mieter den erst im März zu Stande kommenden Vertrag kündigen, da in dem Vertrag(?) (es ist ein 4seitiges Dokument mit z.B. Lieferadresse, internetpasswort, kündigungsfristen, ...) die alte "Lieferadresse" steht? Vielleicht hat er ja Glück, dass ein Mitnehmen des Vertrags bei Umzug erst bei zu Stande gekommenen Vertrag verpflichtend ist und somit ein Mitnehmen faktisch nicht stattfand? Der Mieter hat vom Anbieter ein Bestätigungsschreiben in diesen tagen, z.B. heute erhalten, in dem der Anschluss für anfang März bestätigt wurde, allerdings war er an die alte Adresse gerichtet und ist nur per Nachsendung zur neuen Mietadresse gelangt. Die Vertragserfüllbarkeit ist zwar ebendeshalb noch nicht geklärt, allerdings ist die vereinbarte Internetgeschwindigkeit "leider" verfügbar. So kan nder Mieter also nicht argumentieren. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat, soll zur Sicherheit "Vorgekündigt werden" falls das möglich ist ? ausserdem: Der zukünftige DSL Anbieter hat ja damals die rechtzeitige Kündigung versäumt, wodurch der Vertrag nach dem Umzug zu Stande gekommen ist. Falls dies hilfreich ist: Der aktuelle Anbieter hat den Service (DSL Internet) an der neuen Adresse vertragswiderrechtlich nicht einzurichten versucht, da ihm - mutmaßlich - die Kosten zu hoch waren; auf einen Neuvertrag über 24Monate wollte sich der Mieter aber nicht einlassen, da er Zahlungspflicht für den für März vorgesehenen Vertrag befürchtete. Somit kündigte der Mieter im übrigen den aktuellen Vertrag fristlos, da die Gegenleistung nicht erbracht wurde. (Was nicht bestätigt wurde; es wird aber auch kein Geld mehr abgebucht.) So sieht dieser Fall nun aus. Welche Chancen hat der sog. Mieter dem zukünftigen Vertrag aus dem Weg zu gehen ? Der aktuelle Vertrag (der nicht mehr an die neue Adresse geliefert wird) ist neben der unbestätigten fristlosen Kündigung sowieso per Kündigungsbestätigung von VOR BEREITS EINEM JAHR auf diesen März gekündigt. Ich bedanke/freue mich für/auf eure Ansichten zu diesem Fall |
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| AW: Kündigung eines zukünftigen Telekommunikationsvertrages bei vorherigem Umzug ich habs nicht ganz kapiert: um welchen vertrag soll es hier gehen? mit dem "alten" anbieter oder mit dem "neuen" anbieter? wann wurde der geschlossen? was besagt er darüber, wo der anschluss bereit gestellt werden soll und über welche laufzeit ist er geschlossen? |
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| AW: Kündigung eines zukünftigen Telekommunikationsvertrages bei vorherigem Umzug Hallo, in dem fiktiven fall gehts um den "neuen" Vertrag. Dieser wurde Ende 2010 geschlossen, ist allerdings erst ab März 2012 gültig, da die Kündigungsfrist des neuen Anbieters versäumt wurde. Das Problem des aktuellen Vertrages, welcher ja, wie gesagt gekündigt wurde (unbestätigt, aber geldabbuchungen finden nicht mehr statt) wurd eerwähnt, um zu sagen, dass momentan kein technischer anschluss besteht und evtl jetzt ein neuvertrag gemacht werden kann, denn der Mieter will ja den zukünftigen Vertrag möglichst nicht wahrnehmen. Der zukünftige vertrag soll eben an der alten Adresse bereitgestellt werden: deshalb kam auch der brief mit der information über die fristgerechte bereitstellung an die alte adresse und wurde nur durch das postalische nachsenden, das der Mieter beantragt hat, an die neue adresse gesendet. der neue vertrag sei ab anfang märz ueber 24 monate geschlossen. |
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| AW: Kündigung eines zukünftigen Telekommunikationsvertrages bei vorherigem Umzug Zitat:
Zitat:
als erstes muss der mieter dem anbieter mitteilen, dass er umgezogen ist. das ist eine vertragliche nebenpflicht, dass er dem anbieter die richtig adresse mitteilt. und dann wäre es wohl geschickt, dem anbieter zu sagen, dass man an der neuen adresse den vertrag wünscht und das (vermutlich) zu sofort. rauskommen kann man aus dem vertrag nicht mehr. |
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| AW: Kündigung eines zukünftigen Telekommunikationsvertrages bei vorherigem Umzug Zitat:
ursprünglich war der vertrag für 2012 an der alten adresse vorgesehen. ganz einfach deshalb, weil der Mieter zur Zeit des Vertragsabschlusses dort gewohnt hat. Allerdings hat sich nun die Wohnsituation geändert. Der Vertrag ist noch nicht zustandegekommen, weil der anbieter noch nciht geliefert hat, der Mieter als vertragsnehmer noch nicht gezahlt hat. der Vertrag wird bei Umzug weitergeführt. Aber derVertrag läuft noch nicht. Warum muss der Vertrag an der neuen stelle gelten, wenn er noch nicht bedient wurde, sondern für die zukunft an einem falschen Ort, ohne verschulden einer seite, abgeschlossen wurde? Ich verstehe den Einwand nicht "an der alten Stelle nutzt der Vertrag dem mieter nichts" nicht. Er wurde doch nicht von neuem wohnort aus für die alte Stelle abgeschlossen. |
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| AW: Kündigung eines zukünftigen Telekommunikationsvertrages bei vorherigem Umzug okay, ich glaub, da muss ich mal ein bisschen erklären: ein vertrag kommt zustande, durch zwei übereinstimmende willenserklärungen. in unserem fall ist die willenserklärung jeweils: liefere einen telefonanschluss an die adresse x für 24 monate zum preis y. es gibt sicher einen schriftlichen vertrag und da hat der kunde unterschrieben - kann das wohl sein? damit ist der vertrag sicher zu stande gekommen. der vertrag ist noch nicht erfüllt - das ist richtig. aber das versprechen, das beide seiten gegeben haben, ist bindend für beide. dh. der provider muss liefern und der kunde muss zahlen. da haben sich beide für die zukunft bereits gebunden. wenn man bei ebay ein telefon ersteigert kommt auch ein bindender vertrag zustande, genau in dem moment wo man auf "sofort kaufen" klickt. auch wenn der kunde dann noch nicht bezahlt hat und das telefon auch erst in der nächsten woche geschickt bekommt. der vertrag kommt mit dem klick zustande. und das ist dann auch bindend für beide seiten. auch wenn die vertragserfüllung in der zukunft liegt (so wie auch in unsererm fall). Zitat:
für die vertragserfüllung ist es nicht wichtig, wo der mieter wohnt, und ob er den anschluss nutzen kann oder nicht. lediglich ist bindend, was zwischen den vertragspartnern vereinbart war. der provider wird sich allerdings sicher darauf einlassen an die neue adresse zu liefern. ![]() so klarer...? |
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| AW: Kündigung eines zukünftigen Telekommunikationsvertrages bei vorherigem Umzug So, hallo, Vielen Dank für die Antwort zunächstmal, ich habe etwas gebraucht, da ich am Wochende unterwegs war. Ich verstehe nun, dass der zukünftige Vertrag des Mieters eingehalten werden soll, weil er damals unterschrieben wurde und "Verträge dazu da sind, eingehalten zu werden". Das bringt mich aber auch wieder zurück zur Ausgangsfrage: Der Vertrag wurde für eine Adresse geschlossen, an welcher der jetzige neue Mieter wahrscheinlich bereits einen Vertrag hat. Desweiteren kann niemand der Beteiligten etwas für den Adresswechsel. Die Frage ist nun nicht, ob es Gang und Gebe ist, dass der Mieter nun so aus dem Vertrag herauswill, vielmehr hat er schlechte, wirklich schlechte Erfahrungen gemacht, dazu gleich mehr. Er möchte nun nicht sich "frech" einen Vorteil verschaffen, sondern einfach nicht, dass dieser Vertrag zu Stande kommt. An der alten Adresse kann der Provider keinen Anschluss legen, da niemand die Wohnung öffnen wird, falls doch geschah dies nicht unter einverständnis des Vertragsnehmers: er wohnt dort nicht mehr. Er ist an der alten adresse - nicht selbstverschuldet - nicht vertragsnehmer (oder?). und damit eröffnet sich die Frage 2: ist ein Provider verpflichtet, den Vertrag NUR an der Adresse zu beliefern, für die der Vertrag abgeschlossen wurde? Nach Meinung eines Anwaltes ist im heutigen ZEitalter (im ggsatz zu den Postanschlüssen von damals) der Provider sehr wohl verpflichtet an neuer adresse zu liefern. aus plausiblen gründen. und da setzt der mieter auch an! http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec5/635.html Denn der Mieter hat seinen Umzug dem aktuellen vertragspartner geboten und, wie es in der rechtsprechung übblich ist eine Entschädigung für den Umzug von bis zu 80 Euro (die Umkosten liegen laut Unternehmen, bei max. 50 euro, manche lassen auch kostenfrei umziehen , OHNE vertragszwang). und hier kommt das thema "mobilität" der verträge zu dem zweiten PRoblem, das der Mieter momentan mit dem AKTUELLEN anbieter hat. Der aktuelle anbieter muss seinen anschluss laut rechtslage (im link) portieren. dazu hat der mieter freiwillig geld geboten. aber der aktuelel anbieter besteht per se auf eine 24monatige bindung. um marktanteile nicht zu verlieren. das ist reine schikane, denn das würde zwei verträge parallel laufen lassen. der mieter will nur den vertrag ordentlich erfüllen, incl freiwilliger kostenaufwendung. dies hat der aktuelle partner mehrmals verneint und meint "dass es kein sonderkündigungsrecht" gebe. darum geht es aber gar nicht. es geht um einen ordentlichen umzug und die erpressung einen neuvertrag abzuschliessen ob wohl der mieter mehrfach (!) noch geld geboiten hat. deshalb wil lder mieter nun unter allen umständen die verpflichtung zu 24 monaten neuvertrag verhindern und einen vertrag mit nonatlicher kündbarkeit. vor allem bei technischen problemen ist dies sehr hilfreich. ich hoffe es ist verständlich, warum ich glaube, dass der neue vertrag nicht "erfüllbar" ist. (s.o.) |
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| AW: Kündigung eines zukünftigen Telekommunikationsvertrages bei vorherigem Umzug offen gesagt, ist mir nicht klar, was unser fiktiver mieter möchte, bzw. was er da nun für einen neuen vertrag abgeschlossen hat und mit wem. wenn ich es recht verstanden habe, will der mieter den neuen provider nicht über seine neue adresse informieren und dann an der alten adresse vor verschossener tür stehen lassen... - das ist keine gute idee, dann wird er schadenersatz zahlen müssen. nur weil er umgezogen ist und jetzt doch keinen langfristigen vertrag mehr will.... das ist kein außerordentlicher kündigungsgrund. hat er denn nun an der neuen adresse schon einen anderen vertrag? und den kann er monatlich kündigen - richtig? er sollte den neuen provider anschreiben und mitteilen, dass er umgezogen ist und dass er den anschluss nun an der neuen adresse benötigt. und entsprechend dem jetztigen anbieter kündigen. was anderes kann fällt mir wirklich nicht ein. |
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| AW: Kündigung eines zukünftigen Telekommunikationsvertrages bei vorherigem Umzug Hallo, nein, ich habe die Vermutung oder gar klare Indizien, dass ich immernoch mißverstanden werde. ![]() Der fiktive Mieter: möchte NICHT den neuen Provider vor verschlossener Türe stehenlassen. Möchte NICHT einen außerordentlichen Kündigungsgrund in der Umzugsache sehen hat zukünftig NICHT einen einmonatig kündbare Vertrag. Ich möchte mich noch mal für den Aufwand bedanken, frage mich aber, ob mein Eingangsposting richtig verstanden wurde, denn es steht alles so drin, wie ich es hier wiederholt habe, aber ich bekomme immer wieder die Antwort "dass der Mieter das nicht tun kann", weil es nicht rechtens ist. Es ist ja wirklich so, dass in allen Antworten der Tenor mitschwingt: Der Mieter versucht sich hier eine Art Sonderrecht aufgrund einer komischen Idee herauszunehmen. und das ist nicht der Fall! Können Sie / kann jemand anders, falls er dazu etwas sagen möchte oder den Fall "richtig" versteht, mir mal sagen: Ob der Vertrag nicht deshalb unzulässig /bzw gar nicht zu Stande kommen kann, weil die Vertragsgrundlage in dem Vertrag, der ja zukünftig anfang März in KRaft tritt, einfach gar nicht vorhanden ist: Nämlich hat sich die Adresse geändert. Und das ist (meiner Meinung nach, laut der oben gezeigten Quelle) NICHT gleichzusetzen, mit einem Ortswechsel WÄHREND eines gültigen, laufenden Vertrages. Es gibt doch einen Unterschied zwischen einem gültigen Vertrag, der in Kraft getreten ist und einem Vertrag, der auf NICHT TATSÄCHLICHEN BEdingungen beruht. Also: Warum kann der Vertrag in KRaft treten, wenn bereits vor Bedienung des Vertrages eine der Grundlagen fehlt, nämlich die Lieferadresse? Das ist die Frage. Wenn der Vertrag nicht in KRaft treten kann, braucht der Mieter auch kein Sonderkündigungsrecht: Wenn jemand mit gefälschter Unterschrift und sogar falscher Adresse irgendwo unter dem Namen eines anderen einen Vertrag abschliesst, fehlt dort ja auch eine Vertragsgrundlage. Dass jemand einen laufenden Vertrag mitnehmen muss bei Umzug ist mir völlig klar. Wenn es wirklich so ist, dass der Mieter einen Vertrag, dessen Wirkung erst zukünftig in Kraft tritt bei geänderten Bedingen, die aber im vorigen Zustand im Vertrag stehen, mitnehmen muss, dann dürfte man ja überhaupt keine zukünftigen Verträge abschliessen, weil der Vertrag immer laufen würde. zur Erinnerung die Eckdaten: Jetziger Vertrag läuft anfang März aus. neuer Vertrag wurde für die alte Adresse geschlossen und wird erst diesen März gültiog, weil neuer Provider die rechtzeitige Kündigung beim alten Provider VERSÄUMT hat. neuer Vertrag läuft 24 Monate. Dem jetzigen ANbieter ist schon seit 12 Monaten gekündigt, 12 Monate war aber die Vertragsverlängerung, da der neue PRovider ja eben, wie erwähnt, die Kündigung versäumte. Ach, ich danke so für die Mühe und sehe auch eine Art Verzweifelung (oder die Vorstufe), aber warum kann der Vertrag denn in Kraft treten, wenn sich die Vertragsgrundlagen geändert haben und der Vertrag noch nicht bedient wird? Umgekehrt: Der Provider könnte von seiner Seite doch locker sagen: An der neuen Adresse liefern wir nicht. (zB wenn er eine erhöhte NEtzgebühr o.ä. Kosten hätte, die vorher nicht vorhanden waren). UNd würde sich da rausziehen und Kunde müsste sich einen neuen Vertrag suchen. So muss es doch auch ein recht auf der seite des Mieters geben. Da muss doch was sein ? Nur, weil Mieter mit seinem Einkommen kaum über die Runden kommt, muss er doch da rauskommen? Ich sehe kein Vergehen beim zukünftigen Anbieter, aber offensichlich ist dem hier liebend Helfenden nicht bewust, dass der Telekommunikationsmarkt hart umkämpft ist, und viele Foren voll davon sind, dass die Anbieter einen nicht nur aus den Verträgen nicht rauslassen wollen (Marktanteile), bzw so auch zukünftige Kunden nicht verlieren wollen (auch wenn die unzufriden sind). Vielen Dank für ihre Mühe, vllt sieht ja noch jemand anders das Recht des Kunden (hier der Mieter) etwas deutlicher, der nicht hier dreist feiern will und sich Sahnestückchen rausnehmen will. |
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| AW: Kündigung eines zukünftigen Telekommunikationsvertrages bei vorherigem Umzug Zitat:
Es ist also nicht zu erkennen, woraus sich ergibt, dass die bestellte Lieferung ausschließlich an die derzeitige Adresse erfolgen sollte. Zitat:
Bei Vertragsabschluss waren die Bedingungen auch korrekt. Zitat:
Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. Geändert von Spezi-3 (01.02.2012 um 20:07 Uhr). |
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