Dies ist eine Diskussion zu Kündigung eines Telekommunikationsvertrages nach Eintritt in die Bundeswehr innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Wenn jemand einen Vertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen (nachfolgend Anbieter) hat, vor Ende der Mindestvertragslaufzeit zum Eintritt in die Bundeswehr aufgefordert wird, daraufhin eine Kündigung (Zum ANtrittstermin) an den Anbieter sendet sowie das Schreiben der Bundeswehr, ist die vorzeitige Kündigung rechtens? Schließlich kann der Anbieter seine Leistungen ja nicht in einer Kaserne erbringen. Auf die Schreiben sowie Anrufe des Kunden bei der Hotline antwortet der Anbieter jedoch nur mit einer möglichen Kündigung zum normalen Kündigungstermin. Was kann der Kunde in diesem Fall nun tun damit der Anbieter ihn aus dem Vertrag entlässt, bzw. gibts dazu ein konkretes Gesetz? Dazu noch eine Frage: Kann der Anbieter bei einem Wohnungswechsel die Vertragslaufzeit einfach so um 2 Jahre verlängern? Danke im Vorausfür aufschlussreiche Antworten! Mfg |
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| fall, kunde, kündigung, leistung, vertrag |
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