Dies ist eine Diskussion zu Kostenvoranschlag ohne genaue Angaben von Reparaturgründen innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Kostenvoranschlag ohne genaue Angaben von Reparaturgründen man stelle sich folgenden fiktiven Fall vor: Kunde K erwirbt bei Fachhändler F ein Handy (mit Touchscreen). Wenige Monate nach dem Kauf geht das Handy aufgrund einer leicht fahrlässigen Handhabe durch K, kaputt (Handy lässt sich über das Display sich nicht mehr steuern, restliches Handy funktioniert ansonsten noch). K schickt das Handy zu F ein. Dieser versucht nun zunächst selbst mit dem eigenen Vertragspartner das Handy zu reparieren. Nach ca. einem Monat erfährt K nach mehrmaligen nachfragen seinerseits, dass das Handy nicht beim Vertragspartner repariert werden könne und das Handy daher zum Hersteller geschickt werden müsste. Hierfür falle eine Servicepauschale von 50 an. K willigt ein und F schickt das Handy an den Hersteller. Nach ca. 3 Wochen fragt K bei F nach was denn nun mit dem Kostenvoranschlag sei. Weitere 2 Tage später meldet sich F beim K und teilt diesem mit, dass sie Reparatur 260 kosten würde. Auf Nachfragen des K, was denn kaputt sei dass die Reparatur so teuer sei, gibt F nur als Antwort, dass dies auf dem Kostenvoranschlag nicht detailiert vermerkt wurde, sondern nur von einer "Gebühr für externe Reparatur" die Rede sei. K bittet F beim Hersteller nachzufragen, wofür genau die Kosten entstehen. Weitere zwei Tage später meldet sich F beim K und teilt diesem mit, dass der Hersteller die Kostenaufschlüsselung nicht genau nennen könnte, da dies erst nach der Reparatur möglich sei. K fordert das Handy zurück und will es nicht reparieren lassen. Vergleichebare Angebote im Internet zur Reparatur kosten max. 80-100 Ist das mit dem ungenauen KVA so rechtens? Wie sieht das mit der Servicepauschalte aus? |
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