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"Kostenlose Mitgliedschaft" weniger Kostenlos als gedacht!

Dies ist eine Diskussion zu "Kostenlose Mitgliedschaft" weniger Kostenlos als gedacht! innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.12.2011, 15:53
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"Kostenlose Mitgliedschaft" weniger Kostenlos als gedacht!

Guten Tag

Mal angenommen Person A hätte auf einer Messe einen Vertrag abgeschlossen zur Mitgliedschaft in einer Intercomunity / Club T.

In dem Vertrag hieße es: 2 Wochen kostenlose Mitgliedschaft, danach automatisch Vertragsverlängerung, wenn kein Widerspruch eingelegt wird.

Person A hat keinen Widerspruch eingelegt.

Als nun das erste mal Mitgliedschaftsgebühren abgehoben werden, wird der Monat in dem 1 der 2 Wochen "kostenlose Mitgliedschaft" liegen mit eingerechnet und der volle Preis abgebucht.

Ist das so rechtens? Hat Person A Anspruch auf Erstattung der Gebühr für den einen Monat? Immerhin konnte sie in diesem Monat nur 1 Woche lang den Service nutzen.



So, das war mein erster Beitrag hier und ich bin ein wenig in Eile, falls ich formal irgendwelche Fehler gemacht habe bitte ich, mir diese zu verzeihen, ich bin nicht geübt im Juristen-Sprech

Danke für eure Einschätzungen im Vorraus
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  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2011, 10:54
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AW: "Kostenlose Mitgliedschaft" weniger Kostenlos als gedacht!

Zitat:
Zitat von Robin93 Beitrag anzeigen
Guten Tag

Mal angenommen Person A hätte auf einer Messe einen Vertrag abgeschlossen zur Mitgliedschaft in einer Intercomunity / Club T.

In dem Vertrag hieße es: 2 Wochen kostenlose Mitgliedschaft, danach automatisch Vertragsverlängerung, wenn kein Widerspruch eingelegt wird.

Person A hat keinen Widerspruch eingelegt.

Als nun das erste mal Mitgliedschaftsgebühren abgehoben werden, wird der Monat in dem 1 der 2 Wochen "kostenlose Mitgliedschaft" liegen mit eingerechnet und der volle Preis abgebucht.

Ist das so rechtens? Hat Person A Anspruch auf Erstattung der Gebühr für den einen Monat? Immerhin konnte sie in diesem Monat nur 1 Woche lang den Service nutzen.



So, das war mein erster Beitrag hier und ich bin ein wenig in Eile, falls ich formal irgendwelche Fehler gemacht habe bitte ich, mir diese zu verzeihen, ich bin nicht geübt im Juristen-Sprech

Danke für eure Einschätzungen im Vorraus
Das kommt ganz auf den Vertragsinhalt an. Häufig ist es so, dass der Probemonat bei Kündigung oder Widerruf kostenlos ist. Entschließt der Kunde sich jedoch nicht dazu, wird auch der Probemonat berechnet. Es kommt da maßgeblich darauf an, wie der Vertrag und die AGB´s ausgestaltet sind.

Der Kunde könnte hier höchstens durch eine Anfechtung versuchen sich das Geld zu sparen.
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