Dies ist eine Diskussion zu Können Gegenstände nach bestimmter Zeit in den Besitz von jemand anderen übergehen!? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Gehen wir davon aus, dass eine Person nach der Beendigung der Beziehung und ihrem Auszug Gegenstand von unterschiedlichem Wert in dem ehemaligen Wohnsitz zurück lässt und diese vorerst nur dort "lagern" will. Jedoch zieht sich diese "Lagerung" irgendwann über den Zeitraum von 14 Monaten hin. Die Gegenstände werden in einem Kellerraum gelagert der NICHT dem zurückgebliebenen Mieter gehört und dieser muss Lagerungskosten an den eigentlichen Mieter des Kellerraumes zahlen. Trotz mehrmaliger Aufforderung die zurückgelassenen Gegenstände abzuholen ist nichts weiter passiert! Nach setzen einer letzten Frist mit Androhung die Gegenstände sonst zu entsorgen schaltet der "Besitzer" der Gegenstände einen Anwalt ein und fordert die Herausgabe der Gegenstände. Nun meine Frage bzw. Fragen! 1. Kann der "Besitzer" der Gegenstände zur Zurückzahlung der bereits geleisteten Lagerunskosten verpflichtet werden? 2. Sind die Gegenstände überhaupt noch in dessen Besitz oder gibt es eine Frist nach der die Gegenstände in den Besitz des zurückgebliebenen Mieters übergehen!? 3. Gibt es eine Frist die ein Anwalt einhalten muss wenn er jemanden dazu auffordert eine Liste von solchen Gegenständen anzufertigen!? Das wäre soweit alles! Vielen Dank schonmal! |
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| AW: Können Gegenstände nach bestimmter Zeit in den Besitz von jemand anderen übergehen!? Meiner Meinung nach wurde wohl ein unentgeltlicher Verwahrungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, der vom zurückgebliebenen Mieter gekündigt wurde. Nach verstreichen der Frist zur Abholung kann der zurückgebliebene Mieter meines Erachtens Schadenersatz in Höhe der Einlagerungkosten verlagen. Der zurückgebliebenen Mieter ist Besitzer, der ausgezogene Mieter ist (und bleibt erst mal) Eigentümer. |
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| AW: Können Gegenstände nach bestimmter Zeit in den Besitz von jemand anderen übergehen!? Und wenn keinerlei Verwahrungsvertrag geschlossen wurde bzw. nur ein vorübergehende Einlagerung vereinbart wurde und der ausgezogene Mieter bereits mehrmals dazu aufgefordert wurde die Gegenstände zu entfernen!? Ach ja und gibt es eine Pauschale die bei den Lagerungskosten angegeben werden kann oder ist das von Fall zu Fall unterschiedlich!? Vielen dank auf jedenfall für die Antwort schonmal. |
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| AW: Können Gegenstände nach bestimmter Zeit in den Besitz von jemand anderen übergehen!? Die Vereinbarung der vorübergehenden Einlagerung in diesem Beispiel ist ein Verwahrungsvertrag, nur eben mündlich. Auf die Kündigung und Mahnung durch den Verwahrenden hat der Eigentümer nicht reagiert, ist also mit der Räumung in Verzug. Davon hat der Verwahrer nichts, aber es könnte interessant werden, falls die Gegenseite die Anwaltskosten erstattet bekommen möchte. Die Entschädigungen müssen in der Höhe nachgewiesen werden. Dazu genügt im Zweifelsfall eine schriftliche Bestätigung durch den Besitzer des Lagerkellers. Pauschale Entschädigung gibt es nicht. |
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| AW: Können Gegenstände nach bestimmter Zeit in den Besitz von jemand anderen übergehen!? man sollte sich mal zu "besitz" und "eigentum" schlau machen
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Können Gegenstände nach bestimmter Zeit in den Besitz von jemand anderen übergehen!? Hast Du an der Klärung in #2 etwas auszusetzen? |
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| AW: Können Gegenstände nach bestimmter Zeit in den Besitz von jemand anderen übergehen!? wenn du mich meinst: nein ![]() aber man sollte bei evtl auseinandersetzungen auf die begrifflichkeiten achten - war nur als allgemeiner hinweis gedacht, damit nicht irgendwann etwas in die hose geht ... ich war mir nicht sicher, ob das beim TE mit besitz und eigentum angekommen ist.
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Können Gegenstände nach bestimmter Zeit in den Besitz von jemand anderen übergehen!? @772 & all: ich hab auch nichts auszusetzen. ![]() Zitat:
Zitat:
der verzug begann wohl in diesem fall 30 tage nachdem der verbliebene mieter zur abholung aufforderte. will denn der verbliebene mieter das zeug jetzt nicht rausrücken oder wieso schreibt der anwalt? |
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| AW: Können Gegenstände nach bestimmter Zeit in den Besitz von jemand anderen übergehen!? Ja, Kostenersatz ab Verzug, aber der tritt nicht automatisch nach 30 Tagen ein (§286 BGB): 1) die 30 Tage gelten nur bei Geldforderungen und 2) nicht bei Verbrauchern. Der Verzug beginnt also durch "Mahnung nach Fälligkeit", d.h durch die zweite Räumungsaufforderung, wenn in der ersten eine Frist angegeben war. Bzgl. Anwalt nehme ich an, dass der fikive Eigentümer Angst davor hat, dass die Sachen weggeworden würden und mit der großen Keule reagiert. |
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| fremdeigentum, frist, lagerung, mieter |
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