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Kfz Reparatur Fehlersuche mangelhaft

Dies ist eine Diskussion zu Kfz Reparatur Fehlersuche mangelhaft innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 07.06.2011, 07:44
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Kfz Reparatur Fehlersuche mangelhaft

Hallo, folgender Fall:
Der Polo Bj. 91 des Kunden A springt nicht an. Aussage Werkstatt B: Zündspule kaputt - man müsse allerdings eine neue Spule einbauen um zu sehen, ob noch was dazu käme. Kosten f. Spule: mit Einbau 190 €. Kunde A sagt, wenn ich das Auto für 190 € wieder in Gang bekomme dann beiß ich halt in den sauren Apfel...wenn die Spule kaputt ist bleibt nix anderes übrig als diese zu ersetzen.
Werkstatt B versicherte man würde nochmal nachfragen falls doch noch mehr kaputt wäre.

Anruf von B: Man habe die Spule eingebaut,sie sei aber doch nicht kaputt gewesen, sondern es wäre der Zündverteiler, man würde natürlich die Zündspule wieder ausbauen und nun den Verteiler ersetzen. Allerdings sind die angekündigen Kosten für den Verteiler so hoch, dass damit Spule UND Verteiler bezahlt wären...
Der genannte Preis für den Zündverteiler ist schlicht doppelt so hoch wie der von Kunde A recherchierte für ein VW-Original-Teil (bei VW direkt erfragt)Betrugsversuch ?

Kunde A kündigt an das Auto wieder abzuholen weil Reparatur zu teuer kommt. Er möchte erst überlegen, ob sich das noch lohnt. Inzwischen hört Kunde A von anderen, dass durch Mess-Prüfungen durchaus feststellbar sei ob die Zündspule intakt ist...
Die Zündspule wurde "auf Verdacht" oder mit Betrugsabsicht ? der Werkstatt eingebaut, Fehldiagnose. Die Zustimmung des Kunden basierte auf der Aussage die Zündspule sei kaputt.

Schriftlich wurde nichts festgehalten.

Frage:
Muss Kunde A den Fehlversuch (Einbau der Zündspule obwohl diese nicht kaputt war) bezahlen ? Wie soll Kunde A sich verhalten wenn er in die Werkstatt kommt und die unnötig eingebaute Zündspule wurde nicht wieder ausgebaut ?
Kann die Werkstatt nach Entfernen der unnötigen Zündspule die Arbeitszeit für die unnötige Aktion berechnen ?

Danke
Helferin
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  #2 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 15:27
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AW: Kfz Reparatur Fehlersuche mangelhaft

Zitat:
Zitat von Helferin Beitrag anzeigen
Der genannte Preis für den Zündverteiler ist schlicht doppelt so hoch wie der von Kunde A recherchierte für ein VW-Original-Teil (bei VW direkt erfragt)Betrugsversuch ?
Das wäre nur dann ein Betrugsversuch, wenn B getäuscht hätte, was vorliegend nur durch eine Erklärung in Betracht kommt "ich versichere hiermit, dass Zündverteiler am Markt immer x EUR kosten, dass Sie also überall so viel bezahlen müssen". Ausdrücklich hat er das nicht getan, also müsste sein Angebot "Austausch des Zündverteilers kostet x EUR" eben diese Erklärung beinhalten. Das ist imho nicht der Fall - B erklärt nur, dass es in seiner Werkstatt so viel kostet. Entgegen der Meinung einiger Forenmitglieder hier ist das Abgeben eines überteuerten Angebotes an sich nicht rechtswidrig, weder strafrechtlich noch zivilrechtlich. Also im Ergebnis nicht strafbar.

Zitat:
Die Zündspule wurde "auf Verdacht" oder mit Betrugsabsicht ? der Werkstatt eingebaut, Fehldiagnose. Die Zustimmung des Kunden basierte auf der Aussage die Zündspule sei kaputt.
Auch die Aussagen des B basierten auf dieser Annahme. Eine Betrugsabsicht ist schon deshalb absurd, weil B ja von sich aus freiwillig erklärt hat, er baue die Zündspule wieder aus.

Zitat:
Muss Kunde A den Fehlversuch (Einbau der Zündspule obwohl diese nicht kaputt war) bezahlen ?
M.M.n. nicht, denn dieser Fehlversuch beruhte auf einer Schlechtleistung des B, d.h. alle daraus entstehenden Kosten sind durch eine Pflichtverletzung des B entstanden, nämlich durch eine Fehldiagnose, die B wohl auch zu vertreten hat.

Zitat:
Wie soll Kunde A sich verhalten wenn er in die Werkstatt kommt und die unnötig eingebaute Zündspule wurde nicht wieder ausgebaut ?
Er sollte B natürlich auffordern, die Spule wider auszubauen.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 17:01
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AW: Kfz Reparatur Fehlersuche mangelhaft

jepp, kein betrug, das sehe ich auch so.

Zitat:
Zitat von Hafish Beitrag anzeigen
M.M.n. nicht, denn dieser Fehlversuch beruhte auf einer Schlechtleistung des B, d.h. alle daraus entstehenden Kosten sind durch eine Pflichtverletzung des B entstanden, nämlich durch eine Fehldiagnose, die B wohl auch zu vertreten hat.
ganz so klar sehe ich das nicht.

in wie weit tatsächlich eine vorherige messung sinnvoll und machbar und kostengünstiger, mit anderen worten fachlich vorgeschrieben ist, das kann ihc so nicht beurteilen. mag ja sein, die werkstatt hat son messgerät gar nicht oder mag sein, die messung kostet doppelt so viel, wie spule inklusive ein und ausbau....

sofern der werkstatt kein fachlicher fehler nachzuweisen ist (was hier im sachverhalt unklar ist), muss kunde a die arbeitszeit selbstverständlich bezahlen.
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Alt 07.06.2011, 19:17
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AW: Kfz Reparatur Fehlersuche mangelhaft

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
sofern der werkstatt kein fachlicher fehler nachzuweisen ist (was hier im sachverhalt unklar ist), muss kunde a die arbeitszeit selbstverständlich bezahlen.
Naja, dem Reparaturauftrag selbst ging aber ein anderer Vertrag voraus - nämlich "feststellen, was kaputt ist". Diese Feststellung wurde offenbar (zunächst) fehlerhaft getroffen und nur aufgrund dieser Falschinformation wurde der andere unnötige Werkvertrag geschlossen.
Man könnte auch den Werkvertrag selbst als nicht erfüllt ansehen. Denn geschuldet war in erster Linie nicht "Teil X austauschen", sondern "den Wagen reparieren (indem Teil X ausgetauscht wird)". Der Wagen ist aber nicht repariert.

Wenn ich zum Zahnarzt gehe, der mich falsch untersucht und sagt, ich hätte Karies und er müsse alles wegbohren, dann hat er auch keinen Anspruch gegen mich, wenn sich nach dem Bohren herausstellt, dass an meinen Zähnen doch nichts dran war.
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