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KFZ Doppelversicherung die keine ist?

Dies ist eine Diskussion zu KFZ Doppelversicherung die keine ist? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 20:44
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KFZ Doppelversicherung die keine ist?

Liebe Forenmitglieder,

da wir keine individuelle Rechtsberatung durchführen, habe ich mal eine globale Frage zu "Schulungszwecken".

Nehmen wir mal an, jemand würde ein Auto leasen. Da der Wagen irgendwann nicht mehr gebraucht wird, wird der Wagen abgemeldet. Da ein Freund den Wagen aber gebrauchen könnte und der Leasingvertrag noch läuft, wird der Wagen wieder angemeldet.
Die Anmeldung erfolgt auf dem selben Namen wie zuvor, da es ja ein Leasingwagen ist und der Halter identisch sein muss.

Der Versicherungsnehmer ist allerdings die neue Person und der Fahrzeughalter selbst hat weder eine neue Versicherung abgeschlossen noch eine andere KFZ Versicherung in anspruch genommen.

Nun wird der alte KFZ-Halter von der zuvorigen Versicherung angeschrieben das er weiterhin bezahlen darf.

Der Halter hat keine Versicherung mehr in Anspruch genommen und nutzt das Auto auch nicht weiter. Die Anmeldung des KFZ erfolgte mit der Versicherungsdoppelkarte des neuen KFZ-Führers.

Was sagt die Rechtssprechung dazu?

Würde mich mal interessieren was die Experten dazu sagen
Beste Grüße und Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 15:09
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AW: KFZ Doppelversicherung die keine ist?

Hallo,

um mein Beispiel nochmal deutlicher zu machen:

1. Halter und Versicherungsnehmer sind zuerst identisch
2. Halter meldet Wagen ab
3. Freund will den Wagen benutzen
4. Halter geht mit Freund zur Zulassungsstelle
5. Doppelversicherungskarte hat der Freund, da er auch zukünftiger Versicherungsnehmer ist.
6. Halter muss der alte Halter sein (wegen leasing)
7. Neuer Fahrzeugführer und Versicherungsnehmer ist allerdings der Freund

Viele Grüße
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  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 09:07
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AW: KFZ Doppelversicherung die keine ist?

Zitat:
Zitat von vsitor Beitrag anzeigen
Neuer Fahrzeugführer und Versicherungsnehmer ist allerdings der Freund
Nö - der bisherige Halter hätte den Vertrag zum 31.12.2011 bei seinem Versicherer kündigen müssen, um überhaupt aus dem immer noch bestehenden (wenn auch ruhenden) Vertrag herauszukommen.

Der Versicherer ist somit im Recht und die Freunde müssen sich privat einigen, solange der Vertrag nicht gekündigt werden kann (31.12.2012).
Z.B. kann der neue Fahrer des Fahrzeuges den Versicherungsbeitrag von seinem Konto abbuchen lassen - Versicherungsnehmer kann er aus o.a. Gründen dzt. nicht werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 09:48
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AW: KFZ Doppelversicherung die keine ist?

Danke für die Antwort. Wie sieht es mit Doppelversicherungsschutz aus ? Angeblich darf man in Deutschland ein Auto nicht doppelt versichern, bekommt der Freund die Versicherungssumme erstattet?
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  #5 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 11:30
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AW: KFZ Doppelversicherung die keine ist?

Da es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, muss der Leasingnehmer m.E. auch Versicherungsnehmer sein.

Zudem darf der Leasingnehmer m.E. den Wagen nicht dauerhaft an einen Dritten verleihen ... Das ist sicherlich durch den Leasingvertrag nicht gedeckt. Mit Abschluss des Leasingvertrages bindet sich der Leasingnehmer bis Ablauf/Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Leasinggeber. Der Leasingnehmer muss m.E. den Versicherungsschutz für das Fahrzeug über die gesamte Leasingdauer und den vereinbarten Konditionen (HP / KT / VK) aufrechterhalten.
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  #6 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 07:35
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AW: KFZ Doppelversicherung die keine ist?

Zitat:
Zitat von vsitor Beitrag anzeigen
... bekommt der Freund die Versicherungssumme erstattet?
Falls es der "neue" Versicherer nicht schon gemerkt hat:

Die "neue" anschreiben und auf Versicherungsschutz für dieses Fahrzeug bei Versicherung XY hinweisen sowie um Aufhebung des Vertrages und Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge ersuchen.

P.S. Die Versicherungssumme (i.d.R. 50/100 Millionen Euro) bekommt er natürlich nicht....
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frist, kfz, leasing, versicherung

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