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Keine Wandlung nach 3 Nachbesserungen beim Laptop?

Dies ist eine Diskussion zu Keine Wandlung nach 3 Nachbesserungen beim Laptop? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.06.2011, 19:25
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Question Keine Wandlung nach 3 Nachbesserungen beim Laptop?

Mal angenommen, A hat sich bei einem Händler B ein teures Highendnotebook für CAD Programme gekauft, welches der Werbung nach eine perfekte Kühlung haben sollte.

1.Nach 7 Tagen ist das Laufwerk defekt und A bekommt einen neuen.

2.Bei einem Alter von 1/3 Jahr überhitzte die Grafikkarte nach 5 min hoher Belastung und schaltete sich bei 105° ab.
A hat die Festplatten vom Händler B ausbauen lassen da ein Softwarefehler auszuschließen war (A hat das System vorher nämlich öfter neu aufgespielt und die aktuellsten Treiber installiert).
Händler B schickt das Gerät bei Hersteller C ein.
Das Gerät wird von C repariert.
Im Reparaturprotokoll von C heißt es, dass sie nur ein Biosupdate gemacht haben (es ist aber noch immer das selbe drauf), Settings neu gesetzt (was nicht dazu beitragen kann, dass eine Grafikkarte wieder kühler wird) und das Betriebssystem neu installiert (wie gesagt: die Festplatten sind ausgebaut).
Was dazu kommt ist, dass bei der Grafikkarte nichtmehr die original Schrauben vorhanden sind (die Kennlinien, an denen man erkennen kann ob sie bewegt wurden, sind weg).
Also wurde sie ausgebaut, etwas daran verändert, aber nicht vermerkt.
Nun ist das Notebook aber wieder kühler und A sieht über diese Unstimmigkeiten hinweg.

3.Bei einem Alter des Gerätes von 2/3 Jahr überhitzt die Grafikkarte wieder. Bei Belastung nach 4 min geht die Temperatur auf auf 105°C und das Notebook schaltet sich wieder ab. Außerdem geht das Touchpad seit einiger Zeit nicht mehr richtig.
A lässt die Festplatten wieder von B ausbauen.
C repariert es.
In deren Protokoll steht nur, dass sie wieder ein Biosupdate gemacht haben und Settings neu gesetzt.
Die Grafikkarte wurde aber Seriennummer-technisch AUSGETAUSCHT (bemerkte ein Mitarbeiter des Händlers B), was C in seinem Reparaturprotokoll nicht vermerkt hat.
Das Touchpad funktioniert trotzdem nicht.
Da A sein Laptop mit Maus aber benutzen kann, das Gerät zum arbeiten braucht und es wieder kälter ist, sieht A darüber wieder hinweg.

4. Bei einem Alter von weniger als einem Jahr, überhitzt dieses Gerät wieder. Nach 3 min ist die Grafikkarte auf 105° und schaltete sich wieder aus. Und das Touchpad funktioniert nicht richtig (trotz ausprobieren sämtlicher Treiber).

Nun sagt Käufer A seinem Händler B, dass er den Laptop gerne Wandeln möchte, da es schon wieder kaputt ist und er seiner Meinung nach, nach §440 das Recht dazu hat.
B will die Wandlung aber nicht gewähren, sie sehen keinen Grund.
Händler B sagt, der Laptop kann auch 1000mal kaputt gehen und A hätte nicht das Recht zur Wandlung. Außerdem behauptet B, dass ein Anwalt nichts bringen würde, weil der Rechtsstreit auf Vergleich hinaus gehen würde, was er bei vielen Urteilen gesehen hat.
Außerdem behauptet B, dass B und C nicht dazu verpflichtet wären anzugeben, was wirklich getauscht/repariert wurde.
Und nun angenommen der Händler B schreibt in einem Antwortschreiben den Satz: "Das der defekte Lüfter ein Sachmangel ist, beziehungsweise war, dürfte in jedem Fall schwer werden, zu beweisen." Muss A diesen Sachmangel denn überhaupt beweisen?

Ist der Händler B im Recht und hat er Recht? Will B den Käufer A nur abschrecken, gebrauch vom Anwalt zu machen? Was kann A in seiner Situation machen?

Vielen Dank für eure Bemühungen =)
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  #2 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 13:10
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AW: Keine Wandlung nach 3 Nachbesserungen beim Laptop?

Zitat:
Zitat von AlexanderW Beitrag anzeigen
Händler B sagt, der Laptop kann auch 1000mal kaputt gehen und A hätte nicht das Recht zur Wandlung.
Das ist zumindest schon mal richtig. Wandlung gibt es im deutschen Recht nicht. Möglicherweise will A aber einen Rücktritt vom Kaufvertrag.

Zitat:
Muss A diesen Sachmangel denn überhaupt beweisen?
Natürlich muss er das. Denn wenn er zurücktritt und B nicht freiwillig zahlt, muss A den B auf Rückzahlung der Kaufpreissumme verklagen. Der Anspruch entsteht aber nur durch wirksamen Rücktritt, der eine Pflichtverletzung in Form des Sachmangels voraussetzt. Damit ist das Vorliegen eines Sachmangels letztlich anspruchsbegründend.
Was A vielleicht ausnahmsweise nicht beweisen muss, ist dass der Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorlag (wenn ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt).
Nichtsdestotrotz erwecken die Nacherfüllungshandlungen des B zumindest den äußerst starken Anschein, dass er einen Sachmangel anerkannt hat, sodass ein Bestreiten widersprüchlich wäre.

Zitat:
Will B den Käufer A nur abschrecken, gebrauch vom Anwalt zu machen?
Ganz offensichtlich.

Zitat:
Was kann A in seiner Situation machen?
Sich nicht einschüchtern lassen.
Zum Anwalt gehen.
Vom Vertrag zurücktreten und die Forderung ggf. Einklagen.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 16:08
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AW: Keine Wandlung nach 3 Nachbesserungen beim Laptop?

Die vielen Reparaturversuche belegen doch, dass der beispielhafte Gewährleistungsfall damit nicht aus der Welt geschaffen werden kann - der Kunde hätte endlich mal den Anspruch gegen den Händler! auf ein neues Gerät!
Falls eine endgültige Weigerung des Händlers belegbar wäre, könnte ein Anwalt mMn gleich im Zuge des Verzuges auf Kosten des Händlers tätig werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 19:53
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AW: Keine Wandlung nach 3 Nachbesserungen beim Laptop?

Vielen Dank für eure Antworten. Ich denke die Sachlage ist für mich nun klarer.
Ich hoffe dass es niemanden gibt, der diesen Thread braucht. Denn so ein Fall ist sehr ärgerlich und Zeitaufwendig.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 20:31
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AW: Keine Wandlung nach 3 Nachbesserungen beim Laptop?

Gerne geschehen!

Leider kommt so etwas aber öfters vor: Manche Händler versuchen alles, um die kostspieligen Gewährleistungsfälle abzubiegen, mit den abenteuerlichsten Sprüchen.
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laptop, nicht gewährt, notebook, rücktritt, wandlung

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