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Keine Versandkostenerstattung

Dies ist eine Diskussion zu Keine Versandkostenerstattung innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 12.01.2004, 22:41
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Keine Versandkostenerstattung

Ich muß meine 2 Monate alte Festplatte wegen einem Defekt zum Verkäufer zurück senden. Dieser teilte mir am Telefon mit, dass er keinesfalls für die Versandkosten aufkommen werde. Mein Hinweis auf die bestehende Rechtslage entlockte ihm nur ein müdes "sie könne mich ja verklagen". Das werde ich natürlich wegen der geringen Summe von 7 Euro nicht machen, und ich denke, damit rechnet er auch (bei mir und vielen anderen Kunden). Aber einfach stillschweigend und achselzuckend die Sache hinnehmen, will ich auch nicht.
Was kann ich machen, was gibt es für Möglichkeiten?

Danke & Gruß
Juheb
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2004, 23:05
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Re: Keine Versandkostenerstattung

Zitat:
Das werde ich natürlich wegen der geringen Summe von 7 Euro nicht machen, und ich denke, damit rechnet er auch.
...
Was kann ich machen, was gibt es für Möglichkeiten?
Wenn Du pädagogisch auf ihn einwirken willst, mußt Du ihn verklagen. Mach's doch. Verklag' ihn!
Wenn er Dich doch so frech dazu auffordert...
Ich würde sagen, wenn man mal Erfahrung sammeln und jemanden verklagen will, dann doch wegen so etwas. Ist finanziell ja wohl kein Risiko und einen Anwalt brauchst Du auch nicht ...

Ich würde ihn zunächst schriftlich mit Fristsetzung zur Zahlung auffordern und dann einen Mahnbescheid abfeuern.

Wenn die Sache so ist, wie Du sie darstellst: wieso solltest Du verlieren?

Gruß
Christian

P.S.: dem würd ich's zeigen
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  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2004, 16:45
Boardneuling
 
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Vielleicht hast du recht...

...aber eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung schicke ich doch am besten als Einschreiben mit Rückschein, oder? Und dann zahle ich die 7 Euro an Porto die ich eigentlich wiederhaben wollte. Oder müsste er diese auch erstatten?

Und wie kann ich einen Mahnbescheid abfeuern ohne Anwalt? Ich habe glücklicherweise bisher damit nichts zu tun gehabt

Danke.

Gruß
Juheb
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  #4 (permalink)  
Alt 13.01.2004, 18:10
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Zitat:
...aber eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung schicke ich doch am besten als Einschreiben mit Rückschein, oder? Und dann zahle ich die 7 Euro an Porto die ich eigentlich wiederhaben wollte. Oder müsste er diese auch erstatten?
klar, die Portokosten mußt Du dazuaddieren.
Zitat:
Und wie kann ich einen Mahnbescheid abfeuern ohne Anwalt? Ich habe glücklicherweise bisher damit nichts zu tun gehabt
indem Du in ein Schreibwarengeschäft gehst, und Dir ein Mahnbescheidformular kaufst, es ausfüllst, damit zu Deinem Amtsgericht gehst, es dort abgibst und den Rechtspfleger fragst, ob Du alles richtig ausgefüllt hast. Dann mußt Du noch Gebühren vorschießen (die erhältst Du natürlich später wieder, wenn Du gewinnst und der Schuldner nicht plötzlich pleite ist )


Gruß
Christian
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