Dies ist eine Diskussion zu Keine verbindliche Zusage, dennoch will Besitzer Geld innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Keine verbindliche Zusage, dennoch will Besitzer Geld Zwei Tage später erhält der Urlauber eine Buchungsbestätigung mit der Aufforderung zu zahlen. Da es seinerseits eine unverbindliche Anfrage war, weigert er sich. Nun meint der Besitzer, er wolle Schadensgeld, da er anderen Gästen wegen dem Urlauber absagte. Mit dem Geld, welches der Besitzer 'verloren' habe und welches der Urlauber zahlen soll würde er auf 'die Geltendmachung seiner eigenen Aufwendungen für die Buchung' verzichten. Ein Blick auf den online Buchungskalender zeigt dem Urlauber an, es sind Gäste gebucht (offensichtlich nicht der Urlauber, denn es sind andere Tage/ein anderes Datum vermerkt). Für den Urlauber, ein ausländischer Gast ohne Wohnsitz in Deutschland, klingt es, als würde der Besitzer versuchen doppelt abzukassieren. |
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| AW: Keine verbindliche Zusage, dennoch will Besitzer Geld Verstehe ich das richtig: Ferienhaus in D, Urlauber im Ausland wohnhaft? Das würde es für den Gastgeber erschweren, seine möglichen Ansprüche gerichtlich geltend zu machen... Unabhängig davon kommt es auf zwei Dinge an: - könnte der Vermieter nachweisen, dass der Urlauber verbindlich gebucht hat (bzw. kann der Urlauber die Unverbindlichkeit des "man könne weitersehen" nachweisen?)? - hätte der Vermieter einen Schaden erlitten? Auch diesen müsste er nachweisen, ein bloßes "hätte, könnte" reicht da nicht. Im Gegenzug wäre es für den Urlauber wichtig, den Buchungskalender zu Beweiszwecken zu sichern. Ganz unjuristisch könnte man in dem Einverständnis zur Anfrage bei anderen Gästen schon eine gewisse Verpflichtung sehen, jedoch käme es doch auf den Einzelfall an. |
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| AW: Keine verbindliche Zusage, dennoch will Besitzer Geld Ja, Urlauber hat keinen Wohnsitz in Deutschland. Weder Vermieter noch Urlauber können Verbindlichkeit/Unverbindlichkeit nachweisen, da 'nur' telefoniert wurde. Der Vermieter könnte einen Schaden von ca. 70 Euro nachweisen, falls dieser das Geld tatsächlich an die Gäste, die er für drei Tage umquartiert hat (falls es der Wahrheit entspricht), gezahlt hat. Buchungskalender wurde für Beweiszwecke als pdf Dokument mit Datum und Uhrzeitstempel am Computer abgespeichert. |
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| AW: Keine verbindliche Zusage, dennoch will Besitzer Geld Da hätten wir also eine angebliche telefonische Buchung ohne schriftliche Bestätigung, und der Gast beruft sich auf Unverbindlichkeit... Schlechte Karten für den fiktiven Vermieter, meine ich! |
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