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Keine Mahnung, sofort an Anwalt übergeben?

Dies ist eine Diskussion zu Keine Mahnung, sofort an Anwalt übergeben? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 28.02.2007, 16:20
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Angry Keine Mahnung, sofort an Anwalt übergeben?

Hallo zusammen!

A nimmt ein Online-Angebot der Firma L für einen geringen Betrag in Anspruch. Die Zahlung soll per Lastschrift erfolgen, der Betrag kann jedoch ca. 30 Tage später mangels Deckung nicht gebucht werden. Die Firma L gibt die Forderung sofort an das Anwaltsbüro S weiter, ohne eine Mahnung zu schicken. Die Anwaltsgebühren betragen mehr als das Zehnfache des ursprünglichen Betrags. Weiterhin nimmt das Anwaltsbüro in seinem Anschreiben (Ein Standardtext) bezug auf von der Firm L verschickte Mahnungen, die jedoch wie erwähnt nicht versendet wurden.
Darf die Firma L den Vorgang ohne Anzumahnen sofort an ein Anwaltsbüro übergeben, wodurch dem Kunden A hohe Kosten entstehen?

MfG,
Morbobo
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Alt 28.02.2007, 16:26
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AW: Keine Mahnung, sofort an Anwalt übergeben?

A hätte dafür sorgen müssen, dass sein Konto gedeckt ist. L hat nun das Recht sich sein Geld zu holen. Wie L das macht ist seine Sache eine Pflicht zur Mahnung gibt es in diesem Falle nicht.

Malti
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Menschen die im Leben immer alles verstehen leben unter ihrem Niveau.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 07:55
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AW: Keine Mahnung, sofort an Anwalt übergeben?

Nun ja, eine Pflicht zur Mahnung sicherlich nicht, aber da L nun behauptet A abgemahnt zu haben, muss dies auch bewiesen werden. Weiterhin erscheint mir schon das Honorar des Anwalt´s etwas erhöht, wobei keine Schuldsumme angegeben wurde.
Übrigens hätte man diesen Thread besser in der Rubrik"Zwangsvollstreckung" einordnen sollen. Da sind die Experten.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 14:05
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AW: Keine Mahnung, sofort an Anwalt übergeben?

Die Schuldsumme beträgt ca. 5 EUR, die Anwaltskosten etwa 55.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.03.2007, 14:09
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AW: Keine Mahnung, sofort an Anwalt übergeben?

Stellen Sie Ihre Fragestellung doch mal in der Rubrik "Zwangsvollstreckung" ein. Ist, so denke ich, besser.
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