Dies ist eine Diskussion zu Kein Auftrag, keine Rechnung und trotzdem zahlen? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Kein Auftrag, keine Rechnung und trotzdem zahlen? Folgendes zur Annahme: Ein Mieter (M) übermittelt per Mail, seinem Vermieter (V), dass einige seiner Nachbarn, die allesamt Hauseigentümer sind, von den nebeneinander stehenden Garagen, die Garagentore, von einer Firma (X) streichen lassen wollen. V mailt zurück, dass er dafür einen unverbindlichen Kostenvoranschlag haben möchte und sich dann entscheiden wird. Nach 3 Wochen mailt M, V, dass die Firma 150 für das Streichen des Garagentores haben möchte und diese weder Kostenvoranschlag noch eine Rechnung erstellen kann (möchte?). Darauf mailt V zurück, dass er unter diesen Umständen, dieser Firma keinen Auftrag erteilt. Nach weiteren 2 Wochen meldet sich die Firma X bei V und möchte nun 160 für das Streichen des Garagentores haben. V ist sprachlos und entgegnet, dass er keinen Auftrag erteilt hat und somit zu einer Zahlung nicht bereit ist und schon gar nicht ohne Rechnung. Firma X besteht auf eine Zahlung ohne Rechnung. Zu was ist V verpflichtet und zu was nicht?
__________________ Es grüßt Cole Trickle |
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| AW: Kein Auftrag, keine Rechnung und trotzdem zahlen? Zitat:
Zitat:
Ich habe das Gefühl, dass die Firma und der Mieter einen Deal geschlossen haben...
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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