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Kd erhält weniger Geld vom Verkäufer wieder! :-(

Dies ist eine Diskussion zu Kd erhält weniger Geld vom Verkäufer wieder! :-( innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  • 1 Post By Angelito

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  #1 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 17:50
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Kd erhält weniger Geld vom Verkäufer wieder! :-(

Hallo zusammen,

A kauft bei B ein Sportgerät.

Lt. AGB von B werden A vier Wochen Rückgaberecht eingeräumt.

A stellt fest, dass ihm dieses Sportgerät nicht zusagt.

Er schickt es zurück. Sicherheitshalber hat er Bilder und Videos von dem Gerät gemacht, bevor er es zurückgeschickt hat.

Natürlich hat er es benutzt. Sonst hätte er nicht feststellen können, dass es ihm nicht gefällt.

B erhält die Ware und mindert den Erstattungsbetrag i. H. v. 10 %, weil das Gerät angeblich nicht mehr neu ist, gebraucht wurde und nicht ohne Weiteres wiederverkauft werden kann.

A kann aber anhand seiner Bilder und Videos genau das Gegenteil belegen.

Wie ist hier die Rechtslage?

Darf B einfach den Betrag, welchen er A erstattet aufgrund von angeblichen Gebrauchsspuren mindern? Wenn ja, wie viel? Wo steht das?

Wenn nein, hat A Recht auf 100 %ige Erstattung seines Kaufpreises? Wenn ja, wo steht das?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße

DU
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  #2 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 19:59
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AW: Kd erhält weniger Geld vom Verkäufer wieder! :-(

Zitat:
Zitat von Der Unbeugsame Beitrag anzeigen
B erhält die Ware und mindert den Erstattungsbetrag i. H. v. 10 %, weil das Gerät angeblich nicht mehr neu ist, gebraucht wurde und nicht ohne Weiteres wiederverkauft werden kann.

A kann aber anhand seiner Bilder und Videos genau das Gegenteil belegen.
A hat das Gerät doch benutzt, wie kann er dann das Gegenteil beweisen?
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__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 04.09.2011, 13:00
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AW: Kd erhält weniger Geld vom Verkäufer wieder! :-(

b hat agb und ist somit denke ich mal ein händler. denn das kam nicht rüber in der beschreibung.

nun hat ein händler aber auch das recht bei einer rücknahme einen gewissen satzt als bearbeitungspauschale oder entschädigung oder sonstiges zu berechnen.

dies ist nicht unüblich, sollte aber dann irgendwo schriftlich niedergelassen sein. zb. in den agb oder dem kaufvertrag.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.09.2011, 18:58
772 772 ist offline
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AW: Kd erhält weniger Geld vom Verkäufer wieder! :-(

Das Rückgaberecht kann beim Fernabsatz an die Stelle des Widerrufsrechtes treten, nach weitgehend gleichen Bedingungen:
- Die Rückversandkosten trägt der Verkäufer,
- die Wertminderung durch "Ausprobieren" trägt wohl ebenfalls der Verkäufer.

Der Verkäufer müsste also nachweisen, dass die Minderung über das "Ausprobieren" hinausgeht, und dagegen werden die Fotos des Käufers gestellt.

Das klingt nach lang anhaltendem Ärger
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