Dies ist eine Diskussion zu Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus binden innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus binden Oder gibt es für den Fall eine Art "schwebende" Wirksamkeit? Es wäre ja irgendwo nicht interessengerecht, wenn B der gesetzliche Vertreter des A diesen binden würde bzw. könnte.
__________________ Jan |
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| AW: Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus bind eventuell einen kleinen SV um sich positionieren zu können???Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus bind Ich formuliere es noch mal genauer. Angenommen Mutter A schließt einen Vertrag für ihre Tochter B bei dem Mobilfunkanbieter XYZ. Tochter B wird in 3 Monaten Volljährig, wurde durch die Mutter jetzt aber für 2 Jahre gebunden, die Tochter ist mit dem Konsequenzen nicht einverstanden. Kann B den Vertrag in irgendeiner Form angreifen?
__________________ Jan |
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| AW: Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus bind Handy´s verursachen E-Smog und Körperschäden ))Da wird die Mutter bis Vertragsablauf wohl noch gerade stehen müssen?? Trotzdem zeigt dies sicherlich jetzt schon Potential für " Undank ist der Welten Lohn"! ![]() Bislang war es hoffentlich ok.??? Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus binden Zitat:
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| AW: Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus bind Zitat:
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus bind Zitat:
Übliche Praxis ist hier nämlich, dass A einen Vertrag mit XYZ geschlossen hat und B in keinerlei Beziehung zu XYZ steht. Das A die B den Mobiltelefonanschluss nutzen lässt spielt für XYZ keine Rolle. So zumindest wird es bei deutschen Mobilfunkanbietern gehandhabt. Es werden keine Verträge mit Minderjährigen geschlossen sondern mit den Erziehungsberechtigten welche nach Volljährigkeit der Kinder die Möglichkeit haben, den Vertrag übertragen zu lassen. Malti
__________________ Menschen die im Leben immer alles verstehen leben unter ihrem Niveau. |
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| AW: Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus bind Zitat:
Nicht dass es jetzt vorgekommen ist, ist halt nur theoretisch. Offensichtlich nicht leicht zu klären. Mir ist aber aufgefallen, das Gesetz gibt viele Antworten darauf, was mit einem Vertrag passiert in den Minderjährige involviert sind, und auch wie die Stellvertretung gehandhabt wird, aber nicht was passiert, wenn dies gegen den Willen läuft.
__________________ Jan |
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| AW: Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus bind Zunächst Gratuliere ich zur Volljährigkeit Aber nun geht die Richtung nach der eigenen Nase, oder noch nach der Nase des weiters als Ernährers bedachten!??!! Nicht alles was Eltern (Mamas/Papas) machten wahr richtig und intelligent, aber zumindest wohlmeinend. Nun, macht man alles besser selbst und viel klüger, aber auch kochen-waschen-bügeln- sich selbst ernähren. Schließlich eine Frage der Ehre, oder?? zu diesem Thema, ... was bleibt??? schmeiße der Mutter einfach das Handy nebst Kostennota hin, schließlich hat sie es ja abgeschlossen! Derlei Mist, würde ich, da nun volljährig nicht mehr akzeptieren! Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus bind Zitat:
Danke für die Gratulation... kommt leicht verspätet, also fast 3 Jahre... aber gut *gg*
__________________ Jan |
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