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Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus binden

Dies ist eine Diskussion zu Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus binden innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.04.2007, 10:26
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Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus binden

Ich habe mir mal die Frage gestellt, ist es eigentlich möglich, dass ein gesetzlicher Vertreter einen Minderjährigen über dessen Volljährigkeit hinaus bindet.

Oder gibt es für den Fall eine Art "schwebende" Wirksamkeit?

Es wäre ja irgendwo nicht interessengerecht, wenn B der gesetzliche Vertreter des A diesen binden würde bzw. könnte.
__________________
Jan
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  #2 (permalink)  
Alt 13.04.2007, 10:28
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AW: Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus bind

eventuell einen kleinen SV um sich positionieren zu können???

Lg.
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Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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  #3 (permalink)  
Alt 13.04.2007, 14:02
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AW: Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus bind

Ich formuliere es noch mal genauer.

Angenommen Mutter A schließt einen Vertrag für ihre Tochter B bei dem Mobilfunkanbieter XYZ. Tochter B wird in 3 Monaten Volljährig, wurde durch die Mutter jetzt aber für 2 Jahre gebunden, die Tochter ist mit dem Konsequenzen nicht einverstanden. Kann B den Vertrag in irgendeiner Form angreifen?
__________________
Jan
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  #4 (permalink)  
Alt 13.04.2007, 14:08
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AW: Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus bind

Handy´s verursachen E-Smog und Körperschäden ))

Da wird die Mutter bis Vertragsablauf wohl noch gerade stehen müssen??

Trotzdem zeigt dies sicherlich jetzt schon Potential für " Undank ist der Welten Lohn"!

Bislang war es hoffentlich ok.???


Lg.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.04.2007, 14:10
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AW: Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus binden

Zitat:
Zitat von Jan050986
Ich habe mir mal die Frage gestellt, ist es eigentlich möglich, dass ein gesetzlicher Vertreter einen Minderjährigen über dessen Volljährigkeit hinaus bindet.

Oder gibt es für den Fall eine Art "schwebende" Wirksamkeit?

Es wäre ja irgendwo nicht interessengerecht, wenn B der gesetzliche Vertreter des A diesen binden würde bzw. könnte.
Ist mir nicht bekannt. An dem 18. Lebensjahr ist das Kind nicht mehr an seine Eltern gebunden und kann z.B. einen eigenständigen Haushalt führen. Wie kommt man eigentlich auf solch eine Frage?
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  #6 (permalink)  
Alt 13.04.2007, 14:48
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AW: Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus bind

Zitat:
Zitat von Jan050986
Ich formuliere es noch mal genauer.

Angenommen Mutter A schließt einen Vertrag für ihre Tochter B bei dem Mobilfunkanbieter XYZ. Tochter B wird in 3 Monaten Volljährig, wurde durch die Mutter jetzt aber für 2 Jahre gebunden, die Tochter ist mit dem Konsequenzen nicht einverstanden. Kann B den Vertrag in irgendeiner Form angreifen?
Ich denke, mit 17 Jahren ist man geistig reif genug, um einschätzen zu können, welche Folgen eine Vertragsbindung für einen hat. Die Gegenargumente sollte man also vor Vertragsabschluß gegeneinander abwägen. Auch wenn A der Vertragspartner für XYZ ist, A hat dann eben einen schuldrechtlichen Anspruch gegen B, d.h. B muß dennoch zahlen.
__________________
Gruß
Daniel

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE!
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  #7 (permalink)  
Alt 13.04.2007, 15:09
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AW: Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus bind

Zitat:
Zitat von Jan050986
Angenommen Mutter A schließt einen Vertrag für ihre Tochter B bei dem Mobilfunkanbieter XYZ. Tochter B wird in 3 Monaten Volljährig, wurde durch die Mutter jetzt aber für 2 Jahre gebunden, die Tochter ist mit dem Konsequenzen nicht einverstanden. Kann B den Vertrag in irgendeiner Form angreifen?
Ich rate zu einer genauen Überprüfung des Vertragswerkes.

Übliche Praxis ist hier nämlich, dass A einen Vertrag mit XYZ geschlossen hat und B in keinerlei Beziehung zu XYZ steht. Das A die B den Mobiltelefonanschluss nutzen lässt spielt für XYZ keine Rolle. So zumindest wird es bei deutschen Mobilfunkanbietern gehandhabt. Es werden keine Verträge mit Minderjährigen geschlossen sondern mit den Erziehungsberechtigten welche nach Volljährigkeit der Kinder die Möglichkeit haben, den Vertrag übertragen zu lassen.

Malti
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Menschen die im Leben immer alles verstehen leben unter ihrem Niveau.
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  #8 (permalink)  
Alt 13.04.2007, 15:43
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AW: Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus bind

Zitat:
Zitat von Pro
Ist mir nicht bekannt. An dem 18. Lebensjahr ist das Kind nicht mehr an seine Eltern gebunden und kann z.B. einen eigenständigen Haushalt führen. Wie kommt man eigentlich auf solch eine Frage?
Wie man auf eine solche Frage kommt, gute Frage. Ich habe mir überlegt, dass es ja eigentlich normal ist, dass Eltern bestimmte Dinge für ihre Kinder tun. Nur was ist wenn diese Kinder vor- bzw. nach der Volljährigkeit nicht oder nicht mehr mit diesen Dingen übereinstimmen.

Nicht dass es jetzt vorgekommen ist, ist halt nur theoretisch. Offensichtlich nicht leicht zu klären.

Mir ist aber aufgefallen, das Gesetz gibt viele Antworten darauf, was mit einem Vertrag passiert in den Minderjährige involviert sind, und auch wie die Stellvertretung gehandhabt wird, aber nicht was passiert, wenn dies gegen den Willen läuft.
__________________
Jan
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  #9 (permalink)  
Alt 13.04.2007, 20:32
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AW: Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus bind

Zunächst Gratuliere ich zur Volljährigkeit


Aber nun geht die Richtung nach der eigenen Nase, oder noch nach der Nase des weiters als Ernährers bedachten!??!!


Nicht alles was Eltern (Mamas/Papas) machten wahr richtig und intelligent, aber zumindest wohlmeinend.

Nun, macht man alles besser selbst und viel klüger, aber auch kochen-waschen-bügeln- sich selbst ernähren. Schließlich eine Frage der Ehre, oder??

zu diesem Thema, ... was bleibt???
schmeiße der Mutter einfach das Handy nebst Kostennota hin, schließlich hat sie es ja abgeschlossen!

Derlei Mist, würde ich, da nun volljährig nicht mehr akzeptieren!

Lg.
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  #10 (permalink)  
Alt 13.04.2007, 23:45
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AW: Kann ein gesetzlicher Vertreter Minderjährige über die Volljährigkeit hinaus bind

Zitat:
Zitat von Monaco501
Zunächst Gratuliere ich zur Volljährigkeit


Aber nun geht die Richtung nach der eigenen Nase, oder noch nach der Nase des weiters als Ernährers bedachten!??!!


Nicht alles was Eltern (Mamas/Papas) machten wahr richtig und intelligent, aber zumindest wohlmeinend.

Nun, macht man alles besser selbst und viel klüger, aber auch kochen-waschen-bügeln- sich selbst ernähren. Schließlich eine Frage der Ehre, oder??

zu diesem Thema, ... was bleibt???
schmeiße der Mutter einfach das Handy nebst Kostennota hin, schließlich hat sie es ja abgeschlossen!

Derlei Mist, würde ich, da nun volljährig nicht mehr akzeptieren!

Lg.

Danke für die Gratulation... kommt leicht verspätet, also fast 3 Jahre... aber gut *gg*
__________________
Jan
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