Dies ist eine Diskussion zu Käufer eines Kfz verlangt Rücknahme wg. Mängel innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Käufer eines Kfz verlangt Rücknahme wg. Mängel folgender fiktiver Fall: es wurde ein Kfz privat Verkauft. Nach Besichtigung und Probefahrt. Ein Kaufvertrag liegt vor mit dem Hinweis auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung. Einige Tage nach dem Kauf hat der Käufer das Fahrzeug in eine Werkstatt gebracht und angeblich erhebliche Mängel festgestellt. Nun will der Käufer, das der Verkäufer des Kfz zurücknimmt und für entstandene Kosten aufkommt. Er droht mit Anwalt und Anzeige. Wer ist hier im Recht? Bzw. was sollte der Verkäufer jetzt tun? MfG |
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| AW: Käufer eines Kfz verlangt Rücknahme wg. Mängel Zitat:
Anders natürlich wenn der Verkäufer hier arglistig gehandelt hat. |
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| AW: Käufer eines Kfz verlangt Rücknahme wg. Mängel Zitat:
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| AW: Käufer eines Kfz verlangt Rücknahme wg. Mängel Hier steht meines erachtens nur die argl. täuschung im raum. Hatte das kfz TÜV? Denn was der TÜV als fahrtauglich befindet ist kaum von einem Leihen anzuzweifeln. Auch ist hier von gewerblichen Händler abzugrenzen, der ja eine komplette Aufklärungspflicht über alle bestehenden Mängel hat. Der Privatverkäufer ist nur im Rahmen seiner eigenen Kenntnis aufklärungspflichtig. Zudem wurde das KFZ bei der Besichtigung als gut befunden worden. Wenn erst eine Werkstatt etwaige grobe Mängel feststellen kann, ist stark anzuzweifeln, dass hier arglist vorliegt. Ich würde schriftlich die Rücknahme des KFZ und die Schadensersatzforderungen zurückweisen, mit dem Hinweis der Unkenntnis der Mängel. Und bei einer guten Rechtsschutz kann man sich auch mal von einem Fachanwalt beraten lassen. |
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| kaufvertrag, kfz, mangel, mängel |
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