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Ist eine automatische Vertragsverlängerung um 12 Monate zulässig?

Dies ist eine Diskussion zu Ist eine automatische Vertragsverlängerung um 12 Monate zulässig? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.04.2006, 09:15
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Ist eine automatische Vertragsverlängerung um 12 Monate zulässig?

Tach ...

Ich habe hier einen Punkt in der Leistungsbeschreibung meinen Provider

.. Die Vertragslaufzeit verlängernt sich um jeweils um 12 Monate, sofern nicht eine fristgerechte Kündigung mindestens von 20 Werktagen vor Vertragslaufzeit schriftlich eingeht...


Ist diese automatische Vertragsverlängerung gültig ?


Gruss KT
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  #2 (permalink)  
Alt 29.04.2006, 09:50
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AW: Ist eine automatische Vertragsverlängerung um 12 Monate zulässig?

Zitat:
Zitat von karlteig
.. Die Vertragslaufzeit verlängernt sich um jeweils um 12 Monate, sofern nicht eine fristgerechte Kündigung mindestens von 20 Werktagen vor Vertragslaufzeit schriftlich eingeht...
Steht das da wirklich woertlich so drin?


Zitat:
Ist diese automatische Vertragsverlängerung gültig ?

Wenn sie wirklich so formuliert wurde, wie du hier angegeben hast, dann habe ich an der Wirksamkeit ganz erhebliche Zweifel. Im Grunde sind solche Verlaengerungsklauseln aber durchaus ueblich und rechtlich nicht zu beanstanden (wenn's um 12 Monate geht).

Gruss
CAM
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  #3 (permalink)  
Alt 29.04.2006, 12:19
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AW: Ist eine automatische Vertragsverlängerung um 12 Monate zulässig?

Es gilt eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten.Die Vertragslaufzeit verlängernt sich um jeweils um 12 Monate, sofern nicht eine fristgerechte Kündigung mindestens von 20 Werktagen vor Vertragslaufzeit schriftlich eingeht...


so steht es in der Leistungsbeschreibung.

Für mich heisst das, das wenn ich nicht jeweils 20 Werktage kündige, habe ich den Vertrag ewig.
Und immer ne Kündigungsfrist von höchstens 12 Monate
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  #4 (permalink)  
Alt 29.04.2006, 12:36
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AW: Ist eine automatische Vertragsverlängerung um 12 Monate zulässig?

Also vielleicht stehe ich ja auf der Leitung, aber ich habe wirklich nicht den geringsten Schimmer, was ich mir unter einer
Zitat:
fristgerechte(n) Kündigung mindestens von 20 Werktagen vor Vertragslaufzeit
vorzustellen habe.

Wie gesagt, ich habe hier erhebliche Zweifel an der Rechstwirksamkeit dieser "Vereinbarung". Bei dieser Formulierung muesste die Kuendigung ja bereits mindestens 20 Werktage vor Vertragsbeginn eintreffen, koennte also nach Vertragsbeginn ueberhaupt nicht mehr erfolgen. Das macht alles keinen Sinn!

Gruss
CAM
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  #5 (permalink)  
Alt 29.04.2006, 12:52
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AW: Ist eine automatische Vertragsverlängerung um 12 Monate zulässig?

.. Die Vertragslaufzeit verlängernt sich um jeweils um 12 Monate, sofern nicht eine fristgerechte Kündigung mindestens von 20 Werktagen vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich eingeht...

Sorry es soll heissen vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
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  #6 (permalink)  
Alt 29.04.2006, 14:53
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AW: Ist eine automatische Vertragsverlängerung um 12 Monate zulässig?

Eine solche Regelung ist eindeutig zuilässig und auch sehr üblich.
Zitat:
BGB § 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
...
9. (Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)
bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,
a) eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags,
b) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr oder
c) zu Lasten des anderen Vertragsteils eine längere Kündigungsfrist als drei Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer;
...
Die hier genannte Klausel hält sich in diesem Rahmen und ist deshalb wirksam.
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Alt 30.04.2006, 02:52
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AW: Ist eine automatische Vertragsverlängerung um 12 Monate zulässig?

Atlantis, grundsaetzlich stimme ich dir natuerlich zu. Meine Zweifel an der Wirksamkeit beziehen sich allerdings nicht auf die grundsaetzliche Wirksamkeit einer solchen Verlaengerungsklausel (daran besteht kein Zweifel), sondern auf das Vertragswerk im Ganzen. Wenn karlteig hier naemlich richtig zitiert hat (was ich auch nach der Korrektur noch nicht so recht glauben kann), dann koennte sich eine Ueberpruefung des gesamten Vertragswerkes unter Umstaenden lohnen. Wenn da naemlich auch an anderen Stellen so schluderig formuliert wurde, koennte sich evtl. der eine oder andere Ansatzpunkt ergeben.

Aber an einer Verlaengerungsklausel an sich ist selbstverstaendlich nichts auszusetzen (wenn es, wie hier, um 12 Monate geht).

Gruss
CAM
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