Dies ist eine Diskussion zu Ist diese Zahlungsaufforderung rechtens? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Ist diese Zahlungsaufforderung rechtens? vorab Entschuldigung für die umfangreiche Schilderung des Sachverhaltes. Folgender Sachverhalt: Der Bahnkunde K hat vor einigen Jahren (im Zeitraum 2006-2007) öfters Reisen mit der Deutschen Bahn (DB) getätigt. Dort hatte er einmal eine Zahlungsaufforderung der DB erhalten. Diese Forderung war aus seiner Sicht nicht legitim, da er sich sicher war, keine offenen Zahlungsrückstände an die Deutsche Bahn zu haben. Auch konnte ihm damals trotz Nachfrage nie genannt werden, für welche konkrete Leistung die Zahlung sein sollte. Die Zahlungsaufforderungen gingen bis zu einem Schreiben eines Inkassobüros, danach kam nichts mehr. K sah die Sache als erledigt an. Nun hat der K vor kurzem bei der Deutschen Bahn eine Bahncard beantragt, wollte diese online per Bankeinzug bezahlen und wunderte sich, dass er eine Mitteilung erhielt, dass sein Bankkonto bei der DB gesperrt sei. Auf Nachfrage, warum das so sei, konnte ihm kein konkreter Grund genannt werden. (Die Bahncard hat er dann per Überweisung bezahlt) Jedoch heute bekommt der K plötzlich eine Email des Forderungsmanagements der DB, in dem er zur Nachzahlung der Forderung aus 2007 aufgefordert wird. Als Datum der in Anspruch genommenen Leistung (ein angeblich unbezahltes Bahnticket) wird der 11.10.2007 genannt. -Ist die Forderung nicht schon verjährt? - Beginnt mit der erneuten Forderung auch eine neue Verjährungsfrist, auch wenn es um eine "alte Sache" geht? - Falls eine Verjährung nicht vorliegt: Bei wem liegt die Beweispflicht? Muss der K nach guten vier Jahren noch nachweisen können, alle Rechnungen bezahlt zu haben? Es könnte immerhin ja auch ein Abrechnungsfehler der DB (zB eine Verwechslung) vorliegen. Ich freue mich über alle Tipps und Hilfen. Viele Grüße, Quintus |
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| AW: Ist diese Zahlungsaufforderung rechtens? Ist verjährt, da die Forderungsdurchsetzung nicht gerichtlich betrieben wurde. Zitat:
Die neue Forderung ist ja per Überweisung bezahlt. |
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