Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte?

Dies ist eine Diskussion zu Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

Like Tree3Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.09.2011, 11:38
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 9
Keine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte?

Hallo,

sagen wir mal Kunde(A) hat im Internet bei einem Händler(B) mehrere Möbel gekauft. Diese Möbel gab es als Komplettangebot. Beim zusammenschrauben hat A festgestellt das ein Möbelstück fehlt. A hat mit B Kontakt per E-Mail aufgenommen. In diesem Schriftverkehr kam heraus das der Hersteller(C) das fehlende Möbelstück nicht mehr liefern kann. B hat A angeboten den Betrag zu erstatten. A wollte darauf wissen wie hoch den der zu erstattende Betrag wäre? Seitdem hat A nichts mehr von B gehört. A hat an B eine Aufforderung zur Rückerstattung mit einer Frist von 2 Wochen aufgesetzt. Das Schreiben wurde per Einschreiben mit Rückschein gesendet und angenommen. B hat trotzdem keinen Kontakt mit A aufgenommen.

Der zu bestellende Artikel ist nicht mehr im Angebot von B zu finden. A hat aber einen Screenshot des Angebotes gemacht.

Welche Rechte hat A um an sein Geld zu kommen?

Gruß Akkie
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 08.10.2011, 19:09
772 772 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 4.214
100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)  
AW: Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte?

Der fiktive Händler hat das Komplettangebot nicht vollständig geliefert und ist dazu auch nicht mehr in der Lage. Daher halte ich es für angemessen, dass der Kauf komplett rückabgewickelt wird und dass der
Händler dafür die gesamten Kosten trägt.

Es wäre auch möglich, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Da die Ware nicht vollständig geliefert wurde, dürfte es hierfür keine Verjährungsfrist geben.

Der Brief war der erste richtige Schritt in dem Beispiel. Der Käufer täte gut daran, dran zu bleiben, die Forderung präzise rüber zu bringen und den Händler durch Fristsetzung in Verzug zu setzen. Anschließend könnte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 20:50
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 9
Keine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte?

Hallo und vielen Dank für die Antwort. Ich habe noch eine Frage. Könnte denn der Kunde den Händler anzeigen. Wegen Betruges oder Unterschlagung zum Beispiel, da der Händler ja nicht auf die Forderungen reagiert und die Fristen verstreichen lässt.

Gruß Akkie
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 20:53
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.040
95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte?

Zitat:
Zitat von akkie Beitrag anzeigen
Hallo und vielen Dank für die Antwort. Ich habe noch eine Frage. Könnte denn der Kunde den Händler anzeigen. Wegen Betruges oder Unterschlagung zum Beispiel, da der Händler ja nicht auf die Forderungen reagiert und die Fristen verstreichen lässt.

Gruß Akkie
Wo soll der Betrug sein und was unterschlägt er? Er bereichert sich weder an den Möbeln, noch hat er sie und rückt sie nicht raus, obwohl sie dem Kunden gehören.

Er ist halt ein schlechter Händler!
Man kann und muss echt nicht alles anzeigen! Kein Wunder das Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei so überlastet sind!
Diphda likes this.
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 20:56
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 9
Keine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte?

Er bereichert sich aber am Geld des Kunden das er für die fehlenden Möbel nicht erstatten möchte.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 20:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.040
95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte?

Dafür müsste der Händler aber von vornherein NACHWEISLICH nie vorgehabt haben, dass er die Möbel nicht liefert, aber das Geld behält.
Die Sache ist rein zivilrechtlich zu lösen
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 21:06
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 9
Keine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte?

Zitat:
Die Sache ist rein zivilrechtlich zu lösen
Wäre es dann nicht klüger das der Kunde die Sache einfach fallen lässt, da eventuell die Anwaltskosten höher sind als der zu erstattende Betrag.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 21:11
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.040
95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte?

Zitat:
Zitat von akkie Beitrag anzeigen
Wäre es dann nicht klüger das der Kunde die Sache einfach fallen lässt, da eventuell die Anwaltskosten höher sind als der zu erstattende Betrag.
Echt schwer zu sagen. Sind es zwei Sperrholzmöbel für gesamt 100€ könnte das sein. Sind es hochwertige Designersessel für 3500€, dann könnte es anders aussehen. Wie gesagt, schwer zu sagen mit den Infos!

Es gäbe übrigens auch noch die Möglichkeit sich an den Verbraucherschutz zu wenden
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 21:18
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 9
Keine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akkie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte?

Zitat:
Sind es zwei Sperrholzmöbel für gesamt 100€ könnte das sein.
Um sehr viel mehr geht es für das fehlende Teil nicht.

Zitat:
Es gäbe übrigens auch noch die Möglichkeit sich an den Verbraucherschutz zu wenden
Das wären aber auch wieder Kosten so weit ich weiß.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 21:28
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.040
95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte?

Zitat:
Zitat von akkie Beitrag anzeigen
Das wären aber auch wieder Kosten so weit ich weiß.
Meines Wissens nach kostet das die telefonische Beratung etwas, aber ich denke nur die Gebühren für die Hotline. Weiß ich aber nicht genau. Man sollte halt mal auf deren Homepage gehen und nachgucken.

Hier liegt übrigens ein Denkfehler vor, selbst wenn man das anzeigen könnte, würde einem das das Geld nicht wieder bringen
Das Strafrecht ist nicht dazu da um zivilrechtliche Ansprüche zu regeln
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Unvollständige Lieferung - Mitwirkungspflicht bei Transportschäden Bürgerliches Recht allgemein 26.12.2010 12:40
Rechte des Verkäufers bei Lieferung e. höherwertigen aliuds Kaufrecht / Leasingrecht 04.05.2010 23:24
Unvollständige Lieferung bei Interneteinkauf Internetrecht 30.03.2010 14:10
Haftung für unvollständige Lieferung Handelsrecht 15.03.2010 16:32
Unvollständige Lieferung Gewerberecht 31.07.2009 22:33





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Verbraucherrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN