Dies ist eine Diskussion zu Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte? sagen wir mal Kunde(A) hat im Internet bei einem Händler(B) mehrere Möbel gekauft. Diese Möbel gab es als Komplettangebot. Beim zusammenschrauben hat A festgestellt das ein Möbelstück fehlt. A hat mit B Kontakt per E-Mail aufgenommen. In diesem Schriftverkehr kam heraus das der Hersteller(C) das fehlende Möbelstück nicht mehr liefern kann. B hat A angeboten den Betrag zu erstatten. A wollte darauf wissen wie hoch den der zu erstattende Betrag wäre? Seitdem hat A nichts mehr von B gehört. A hat an B eine Aufforderung zur Rückerstattung mit einer Frist von 2 Wochen aufgesetzt. Das Schreiben wurde per Einschreiben mit Rückschein gesendet und angenommen. B hat trotzdem keinen Kontakt mit A aufgenommen. Der zu bestellende Artikel ist nicht mehr im Angebot von B zu finden. A hat aber einen Screenshot des Angebotes gemacht. Welche Rechte hat A um an sein Geld zu kommen? Gruß Akkie |
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| AW: Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte? Der fiktive Händler hat das Komplettangebot nicht vollständig geliefert und ist dazu auch nicht mehr in der Lage. Daher halte ich es für angemessen, dass der Kauf komplett rückabgewickelt wird und dass der Händler dafür die gesamten Kosten trägt. Es wäre auch möglich, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Da die Ware nicht vollständig geliefert wurde, dürfte es hierfür keine Verjährungsfrist geben. Der Brief war der erste richtige Schritt in dem Beispiel. Der Käufer täte gut daran, dran zu bleiben, die Forderung präzise rüber zu bringen und den Händler durch Fristsetzung in Verzug zu setzen. Anschließend könnte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. |
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| AW: Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte? Hallo und vielen Dank für die Antwort. Ich habe noch eine Frage. Könnte denn der Kunde den Händler anzeigen. Wegen Betruges oder Unterschlagung zum Beispiel, da der Händler ja nicht auf die Forderungen reagiert und die Fristen verstreichen lässt. Gruß Akkie |
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| AW: Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte? Zitat:
Er ist halt ein schlechter Händler! Man kann und muss echt nicht alles anzeigen! Kein Wunder das Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei so überlastet sind!
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| AW: Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte? Er bereichert sich aber am Geld des Kunden das er für die fehlenden Möbel nicht erstatten möchte. |
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| AW: Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte? Dafür müsste der Händler aber von vornherein NACHWEISLICH nie vorgehabt haben, dass er die Möbel nicht liefert, aber das Geld behält. Die Sache ist rein zivilrechtlich zu lösen
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| AW: Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte? Zitat:
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| AW: Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte? Zitat:
Es gäbe übrigens auch noch die Möglichkeit sich an den Verbraucherschutz zu wenden
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| AW: Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte? Zitat:
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| AW: Internetbestellung: Unvollständige Lieferung, welche Rechte? Meines Wissens nach kostet das die telefonische Beratung etwas, aber ich denke nur die Gebühren für die Hotline. Weiß ich aber nicht genau. Man sollte halt mal auf deren Homepage gehen und nachgucken. Hier liegt übrigens ein Denkfehler vor, selbst wenn man das anzeigen könnte, würde einem das das Geld nicht wieder bringen ![]() Das Strafrecht ist nicht dazu da um zivilrechtliche Ansprüche zu regeln
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